UKSH Kiel / Errichtung Mobilitätsstation Referenznummer der Bekanntmachung: FG 2884 21D00442
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de
Abschnitt II: Gegenstand
UKSH Kiel / Errichtung Mobilitätsstation
Generalplanerleistungen mit folgenden Leistungsbildern gem. HOAI, stufenweise, anteilige Beauftragung:
Objektplanung Gebäude
Objektplanung Freianlagen
Objektplanung Ingenieurbauwerke
Fachplanung Tragwerksplanung
Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 3-7
Leistungen für den Brandschutz
Kiel
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:
(Art und Umfang der Bauarbeiten, Lieferungen oder Dienstleistungen bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)
Auf dem Gelände des UKSH Kiel soll für die Angestellten des UKSH eine Mobilitätsstation zum sicheren Verwahren von Fahrrädern und auch zum Laden von e-Bikes errichtet werden. Des Weiteren soll es Umkleideschränke und einen Servicebereich mit Reparaturwerkzeugen und Druckluftanlage geben.
Für die Mobilitätsstation liegen Entwurfsplanungen für die Leistungsbilder Architektur, Tragwerksplanung und Elektroplanung vor, die im Wesentlichen der Leistungsphase 3 entsprechen. Die vorliegenden Entwurfsplanungen sind Teil eines bereits gestellten Förderantrags.
Bei der Mobilitätsstation handelt es sich um ein zweigeschossiges Gebäude auf einer Grundfläche von 1.600m2, die als offenes Parkhaus ohne Anforderungen an die Feuerwiderstandsfähigkeit in einer verzinkten Stahlkonstruktion mit Stahl-Betonverbunddecken errichtet wird. Offene Garagen haben direkt ins Freie führende unverschließbare Öffnungen, die mind. 1/3 der Gesamtfläche der Umfassungswände aufweisen. Die Fassaden des Gebäudes bestehen aus einem verzinkten und beschichteten Streckmetall mit dem erforderlichen Lüftungsquerschnitt. Die Dachfläche ist extensiv begrünt und in Teilbereichen mit einer PV Anlage versehen.
Das Parkhaus hat insgesamt eine Kapazität von 760 Fahrradstellplätzen und 40 Lastenradstellplätzen. Im Gebäude ist eine Ladeinfrastruktur für E-Bikes in einer Anzahl von 40 Ladesteckdosen für Lastenräder, 130 Ladesteckdosen an den Fahrradstellplätzen und 130 Ladesteckdosen in abschließbaren Spinden vorgesehen.
Das Gebäude ist für eine Erweiterung um eine zusätzliche Parkebene vorgerüstet.
Zusätzlich zur zentralen Mobilitätsstation werden drei kleinere Satellitenstationen geplant. Diese sind an verschiedenen Standorten auf dem Campus des UKSH verteilt: Für die Satellitenstationen liegen Vorentwürfe für das Leistungsbild Gebäude vor.
Die Satelliten sind eingeschossige Ableger der zentralen Station, die je 200 Fahrrad-Stellplätzen (190 Fahrräder, 10 Lastenräder) Platz bieten. 50 von diesen Stellplätzen sind mit einer Ladefunktion bestückt. Hinzu kommen 100 Spinde, 50 davon mit Ladefunktion.
Die Satelliten haben eine skalierte Form der zentralen Mobilitätsstation mit einer Grundfläche von ca. 400m².
Es ist eine stufenweise Beauftragung geplant:
Stufe 1 = Besondere Leistung 1 (Plausibilisierung der Vorplanung)
Stufe 2 = Erstellung der FU-Bau (Leistungsphase 3) für die Mobilitätsstation (MS) und die Satellitenstationen (Sat 1-3)
Stufe 3 = Leistungsphase 4-7 für die Mobilitätsstation
Stufe 4 = Leistungsphasen 8 und 9 für die Mobilitätsstation
Die Leistungsphasen 4-9 für die Satellitenstationen werden eventuell nicht parallel zur Mobilitätsstation erbracht.
Für das Vergabeverfahren werden die Honorare wie folgt berücksichtigt:
Mobilitätsstation = Objekt 1
Satellitenstation 1 = Objekt 2
Satellitenstation 2 = Objekt 3
Satellitenstation 3 = Objekt 4
Es wird davon ausgegangen, dass für die Objekte 3 und 4 § 11 Absatz 3 HOAI anzuwenden ist, d.h. für die Leistungsbilder Gebäude, Tragwerksplanung und Technische Anlagen werden die Prozentsätze der Leistungsphasen 1 bis 6 um 50 % reduziert.
Für die Leistungsbilder Freianlagen und Ingenieurbauwerke wird davon ausgegangen, dass § 11 Absatz 2 HOAI anzuwenden ist. Teilmaßnahme 1 ist die Mobilitätsstation, Teilmaßnahme 2 sind die Satellitenstationen 1-3.
Eine detaillierte Leistungsbeschreibung sowie weitere verfahrensbezogene Vergabeunterlagen sind auf der E-Vergabeplattform zum Verfahren unter http://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/ eingestellt.
Stufenbeauftragung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
UKSH Kiel / Errichtung Mobilitätsstation
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der ausgefüllte Teilnahmeantrag mit Anlagen ist in Textform mithilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de einzureichen. Hierzu ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Auf der E-Vergabeplattform befindet sich zur jeweiligen Vergabenummer für den Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen ein einziger Platzhalter. Über diesen ist der Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen entweder als eine Gesamtdatei im PDF-Format oder als ZIP-Datei mit Ordnerstruktur hochzuladen. Bewerbergemeinschaften haben für ihre Bewerbung den Teilnahmeantrag des bevollmächtigten Mitglieds der Bewerbergemeinschaft einschließlich seiner Anlagen hochzuladen. Diesem sind die Teilnahmeanträge aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft als Anlagen beizufügen. Entsprechendes gilt im Fall der Eignungsleihe für die anderen Unternehmen.
Allgemeine Verfahrenshinweise für die unter III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.1) bis III.2.2) genannten Bedingungen:
- Die unter III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.1) bis III.2.2) genannten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind unter Verwendung des Formblattes Teilnahmeantrag II-1 bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist bei der Vergabestelle einzureichen und müssen aktuell (nicht älter als 12 Monate, außer Diplom-Urkunden und Kammereintragungen) und noch gültig sein.
- Soweit in den Vergabeunterlagen auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden.
- Die geforderten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind für alle Leistungsbilder vorzulegen.
- Ausländische Bewerber können an Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Eignungsnachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderer als deutscher Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen.
- Geforderte Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstige Unterlagen sind dem Teilnahmeantrag als Anlage beizufügen, sofern diese im Formblatt Teilnahmeantrag II-1 nicht bereits enthalten sind. Zu jeder Anlage ist die Anlagennummer einzutragen. Am Ende des Teilnahmeantrags sind die Anlagen in der Reihenfolge aufzuführen, in der sie auf den vorherigen Seiten angegeben wurden.
- Gem. § 50 Abs. 3 VgV müssen Bewerber oder Bieter u.a. dann keine Eignungsnachweise beibringen, soweit die Zuschlag erteilende Stelle bereits im Besitz dieser Nachweise ist. Dies kann dann der Fall sein, wenn Bewerber oder Bieter diese Nachweise bereits in einem früheren Vergabeverfahren eingereicht haben. Wollen sich Bewerber oder Bieter in einem laufenden Vergabeverfahren auf diese Verfahrenserleichterung berufen, so haben sie die Vergabenummer desjenigen Vergabeverfahrens anzugeben, in dem sie diese Nachweise eingereicht haben. Ohne Angabe der vorgenannten Vergabenummer kann auftraggeberseits nicht nachvollzogen werden, ob und welche Nachweise von den Bewerbern oder Bietern in früheren Vergabeverfahren vorgelegt wurden. Zu beachten ist, dass die Nachweise, auf deren Vorliegen sich Bewerber oder Bieter berufen, für das jeweilige Vergabeverfahren aktuell sein müssen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Ort: Kiel
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.gmsh.de
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.gmsh.de