Lieferung von Flockungshilfsmitteln für die Schlammentwässerung und -eindickung der SEDD GmbH Referenznummer der Bekanntmachung: 300.0/RV/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01139
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtentwaesserung-dresden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Flockungshilfsmitteln für die Schlammentwässerung und -eindickung der SEDD GmbH
Lieferung von Flockungshilfsmitteln (FHM) für die Entwässerung von Faulschlamm mittels Zentrifugen (ca.
12.500 t TS/Jahr) und für die maschinelle Eindickung von Überschussschlamm mittels Bandeindickern (ca. 25 t TS täglich).
Dresden, DE
Lieferung von Flockungshilfsmitteln (FHM) für die Entwässerung von Faulschlamm mittels Zentrifugen (ca. 12.500 t TS/Jahr) und für die maschinelle Eindickung von Überschussschlamm mittels Bandeindickern (ca. 25 t TS täglich).
Der Klärschlamm der KA Kaditz wird zur Zeit stofflich verwertet. Dieser Entsorgungsweg soll bis 31.12.2021 beibehalten werden. Die Flockungshilfsmittel müssen daher den Anforderungen der Anlage 2 der Düngemittelverordnung, Tabelle 8, Zeilen 8.1.3 als Aufbereitungshilfsmittel entsprechen. Dies muss im Sicherheitsdatenblatt bestätigt sein.
Ab 01.01.2022 wird der Klärschlamm voraussichtlich nicht mehr stofflich verwertet.
Die Anlieferung des FHM für die Schlammentwässerung muss im wasserdichten big bag (800 bzw. 1.000 kg) erfolgen, die Teilliefermenge kann 6.000 bis 12.000 kg betragen.
Das FHM für die Eindickung von Überschussschlamm in flüssiger Form ist in IBC zu liefern.
Vertragsverlängerung um 2 mal 2 Jahre
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Flockungshilfsmitteln für die Schlammentwässerung und -eindickung der SEDD GmbH
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Wert des Auftrages wird gemäß VgV § 5 (2) zur Wahrung der Vertraulichkeit nicht angegeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.ldl.sachsen.de
Ein Antrag auf Nachprüfung vor der Vergabekammer ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.