Hardwareinstandhaltung Drucktechnik (05/IT/2021)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 361 / 7479-226013
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ikk-classic.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hardwareinstandhaltung Drucktechnik (05/IT/2021)
Gegenstand der zu erbringenden Leistungen ist die Verlängerung der Nutzungsdauer der Drucker durch Abschluss weiterer Instandhaltungsvereinbarungen. Ziel ist die effektive Weiternutzung der bestehenden Drucktechnik und die damit verbundene Kosteneinsparung gegenüber einer Neubeschaffung.
Die Ausschreibung wird in 3 Lose für die Instandhaltung und Lieferung/Entsorgung von Tonern und Verbrauchsmaterial der Lexmark und Ricoh Geräte (Los 1 und 2) sowie die Softwarepflege für die eingesetzte Verwaltungssoftware (Los 3) aufgeteilt.
Die Instandhaltungsvereinbarung sowie die Lieferung/Entsorgung von Tonern und Verbrauchsmaterialien sieht die Auftraggeberin als zu liefernde Einheit an. Diese hat somit von einem Auftragnehmer zu erfolgen.
Los 1 – Lexmark Geräte
deutschlandweit
Los 1 – Lexmark Geräte
• Instandhaltung (Wartung und Störungsbeseitigung)
• Lieferung/Entsorgung von Verbrauchsmaterial (Toner, Belichtungseinheit)
• Entsorgung von Altgeräten
• Umzug von Bestandsgeräten
Die Auftraggeberin schließt mit dem Auftragnehmer eine Instandhaltungsvereinbarung (Abschluss eines EVB-IT-Instandhaltungsvertrag) über 12 Monate ab. Diese Vereinbarung kann 2x jeweils um weitere 12 Monate verlängert werden. Die maximale Laufzeit beträgt somit 36 Monate ab 01.02.2022 – 31.01.2025.
Für die Lieferung und Entsorgung der Toner und Verbrauchsmaterialen (exklusive Papier) schließt die Auftraggeberin eine Vereinbarung mit einer Laufzeit von 12 Monaten, beginnend ab 01.02.2022 ab. Dieser kann 2x jeweils um weitere 12 Monate verlängert werden. Die maximale Laufzeit beträgt somit 36 Monate, bis 31.01.2025.
Im Rahmen der Nutzung der Verlängerungsoption für das 2. Jahr und 3. Jahr hat die Auftraggeberin die Möglichkeit bis 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit, diesen Vertrag durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer zweimal um weitere 12 Monate einseitig zu verlängern.
Los 2 – Ricoh Geräte
deutschlandweit
Los 2 – Ricoh Geräte
• Instandhaltung (Wartung und Störungsbeseitigung)
• Lieferung/Entsorgung von Verbrauchsmaterial (Toner, Resttonerbehälter)
• Entsorgung von Altgeräten
• Umzug von Bestandsgeräten
Die Auftraggeberin schließt mit dem Auftragnehmer eine Instandhaltungsvereinbarung (Abschluss eines EVB-IT-Instandhaltungsvertrag) über 12 Monate ab. Diese Vereinbarung kann um weitere 12 Monate verlängert werden. Die maximale Laufzeit beträgt somit 24 Monate ab 01.02.2022 – 31.01.2024.
Für die Lieferung und Entsorgung der Toner und Verbrauchsmaterialen (exklusive Papier) schließt die Auftraggeberin eine Vereinbarung mit einer Laufzeit von 12 Monaten, beginnend ab 01.02.2022 ab. Dieser kann um weitere 12 Monate verlängert werden. Die maximale Laufzeit beträgt somit 24 Monate, bis 31.01.2024.
Die Vertragslaufzeit für die Instandhaltung sowie die Versorgung mit Tonern und Verbrauchsmaterial beginnt zum 01.02.2022 und verläuft analog der Instandhaltungsvereinbarung. Damit beträgt die Gesamtlaufzeit inkl. der Verlängerungsoptionen 24 Monate, bis 31.01.2024.
Im Rahmen der Nutzung der Verlängerungsoption für das 2. Jahr hat die Auftraggeberin die Möglichkeit bis 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit, diesen Vertrag durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer um weitere 12 Monate einseitig zu verlängern.
Los 3 – Verwaltungssoftware Softwarepflege
deutschlandweit
Die Verwaltungssoftware RICOH Streamline NX V3 ist aktuell bis 28.03.2022 bei der Auftraggeberin als Mietlizenz im Einsatz.
Der Auftragnehmer muss die Softwarepflege der Verwaltungssoftware ab 29.03.2022 erbringen, damit die Verwaltung der Geräte weiterhin gewährleistet werden kann. Diese Software unterstützt das gesamte Flottenmanagement der Auftraggeberin und soll ab 29.03.2022 bis 31.01.2023 verlängert werden (Grundlaufzeit). Um die Laufzeit der Softwarepflege mit der Instandhaltungsvereinbarung für die Drucktechnik zu harmonisieren, beträgt die Grundlaufzeit 10 Monate. Es ist daher der 31.01.2023 als Endtermin für die erste Verlängerung zu beachten und somit relevant für die weiteren Verlängerungen.
Im Rahmen der Nutzung der Verlängerungsoption für das 2. Jahr und 3. Jahr hat die Auftraggeberin die Möglichkeit bis 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit, diesen Vertrag durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer zweimal um weitere 12 Monate einseitig zu verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung des Bieters darüber abzugeben, dass keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen („Eigenerklärung zur Ausschlussgründen“).
Bietergemeinschaften haben die vorgenannte Eigenerklärung dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen. Von Unternehmen, deren Kapazitäten ein Bieter bzw. eine
Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. § 47 VgV in Anspruch nehmen will, ist die Eignungserklärung zu Ausschlussgründen ebenfalls im Original einzureichen. Von als Unterauftragnehmer vorgesehenen Unternehmen ist die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen erst auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Beruft sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zugleich gemäß § 47 VgV auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers, muss die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen von diesem Unterauftragnehmer jedoch bereits mit Angebotsabgabe abgegeben werden (§ 36 Abs. 1 S. 3 VgV).
Dem Angebot ist eine Erklärung zur finanziellen Leistungsfähigkeit beizufügen, in welcher jeweils der Gesamtumsatz des Bieters sowie der Umsatz des Bieters der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018, 2019, 2020), soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung übereinstimmen oder vergleichbar sind, anzugeben ist („Eigenerklärung Umsatz“).
Der durchschnittliche Gesamtumsatz der Jahre 2018, 2019, 2020 (addierter Gesamtumsatz 2018, 2019, 2020 geteilt durch drei) muss mindestens 3 Mio. Euro/pro Jahr betragen (Mindestanforderung für das Los 1 und Los 2).
Bietergemeinschaften haben die vorgenannte Eigenerklärung dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen. Von Unternehmen, deren Kapazitäten ein Bieter bzw. eine
Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. § 47 VgV in Anspruch nehmen will, ist die Eignungserklärung zu Ausschlussgründen ebenfalls im Original einzureichen. Von als Unterauftragnehmer vorgesehenen Unternehmen ist die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen erst auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Beruft sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zugleich gemäß § 47 VgV auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers, muss die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen von
diesem Unterauftragnehmer jedoch bereits mit Angebotsabgabe abgegeben werden (§ 36 Abs. 1 S. 3 VgV).
Für Los 1 und Los 2: Der durchschnittliche Gesamtumsatz der Jahre 2018, 2019, 2020 (addierter Gesamtumsatz 2018, 2019, 2020 geteilt durch drei) muss mindestens 3 Mio. Euro/pro Jahr betragen.
Dem Angebot ist eine Eigenerklärung über bereits erbrachte, mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Aufträge (Referenzen) der letzten 3 Geschäftsjahre (2018, 2019, 2020) beizufügen, in welcher der Auftraggeber (Name und Anschrift, Kontaktdaten des Ansprechpartners), der Ort der Leistungserbringung, der Leistungszeitraum und der Nettoauftragswert anzugeben ist. Weiter ist dabei jeweils anzugeben, ob der Bieter die Leistung als Haupt- oder Nachauftragnehmer oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft erbracht hat sowie welche besonderen Anforderungen der jeweilige Auftrag stellte („Eigenerklärung Referenzen“). Bietergemeinschaften haben die vorgenannte Eigenerklärung dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen. Von Unternehmen, deren Kapazitäten ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. § 47 VgV in Anspruch nehmen will, ist die Eignungserklärung zu Ausschlussgründen ebenfalls im Original einzureichen. Von als Unterauftragnehmer vorgesehenen Unternehmen ist die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen erst auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Beruft sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zugleich gemäß § 47 VgV auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers, muss die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen von diesem Unterauftragnehmer jedoch bereits mit Angebotsabgabe abgegeben werden (§ 36 Abs. 1 S. 3 VgV).
Abschnitt IV: Verfahren
IKK classic, Vergabestelle
Mittelhäuser Str. 68
99089 Erfurt
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Die Öffnung der Angebote erfolgt nicht öffentlich, d. h. Bieter sind nicht anwesend.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Verfahrenssprache ist deutsch, es gilt deutsches Recht.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Ein Angebot von Bietergemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bietern findet nur dann Berücksichtigung, wenn in dem Angebot jeweils alle Mitglieder genannt sind und ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags benannt ist. Außerdem müssen sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft für alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten. Das Formblatt „Erklärung der Bietergemeinschaft“ ist in dem Fall dem Angebot ausgefüllt und unterzeichnet beizufügen.
Bei Aufträgen ab einer Summe von [Betrag gelöscht] EUR (exkl. Umsatzsteuer) holt die Vergabestelle für den Bieter, der im Rahmen des Vergabeverfahrens den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagsentscheidung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § l50a Gewerbeordnung beim Bundesamt für Justiz ein. Die für die Abfrage notwendigen Daten sind vom Bieter anzugeben.
Dem Angebot sind folgende weitere Unterlagen beizufügen:
- Eine Eigenerklärung Gewerbezentralregisterabruf (40): Die für eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister notwendigen Daten sind vom Bieter anzugeben,
- Eine Eigenerklärung über das Vorliegen der erforderlichen Zertifizierungen (Eigenerklärung Zertifizierung (41))
- „Datenschutzvereinbarung Auftragsverarbeitung“ (60),
- ein Datensicherheitskonzept, in dem der Bieter die bei ihm vorhandenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz und zur Datensicherheit unter Beachtung von § 35 SGB I und des 2. Kapitels des SGB X darzustellen hat. Es sind insbesondere die entsprechenden Maßnahmen betreffend die Kontrolle des Zutritts, des Zugangs, des Zugriffs, der Weitergabe und der Eingabekontrolle sowie der Einhaltung des Trennungsgebotes darzustellen (Formblatt „Sicherheitskonzept Auftragsverarbeitung" (61)),
- Formblatt „Standorte der Geschäftsräume des Auftragsverarbeiters“ (62),
- Formblatt "Auflistung der bestehenden UAN-Verhältnisse" (63),
- Formblatt „Auflistung der bestehenden Wartungsverträge“ (64),
- Formblatt "Datenschutzbeauftragter/Ansprechpartner" (65) und
- ein vom Bieter erstelltes Konzept zur Vernichtung von Datenträgern aus Drucktechnik und BSI-konformer Datenlöschung (siehe Ziffer 3 der BWB (20)).
Hinweis:
Für die Angebotserstellung von Los 1 und Los 2 können die Standorte und Zählerstände der Drucker relevant sein. Diese Übersichten werden nicht mit den Vergabeunterlagen auf der Plattform der Deutschen eVergabe zur Verfügung gestellt. Sie müssen gesondert per Nachricht über die Deutsche eVergabe bei der Vergabestelle angefordert werden, welche diese dem Bewerber/Bieter auf seine Anfrage hin als pdf-Datei senden wird, (siehe Ziffer 5 der BWB (20)).
Die absolute Höchstabnahmemenge betreffend die Rahmenvereinbarung zu Los 1 und Los 2 beträgt sowohl für die Grundlaufzeit als auch für die optionalen Vertragsverlängerungen ein prozentuales Volumen von 20 % über dem jeweils im Preisblatt angegebenen Mengen des geschätzten Verbrauchsmaterial. Bei den Angaben zum Verbrauchsmaterial handelt es sich ausdrücklich nicht um eine garantierte Abnahmemenge. Verbindliche Umsatzvolumen werden nicht garantiert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Möchte ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat, eine Verletzung der Bestimmungen über dasVergabeverfahren geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber derAuftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erstin den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachungbenannten Frist zu Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden. Teilt die Auftraggeberin demUnternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Tagennach Eingang dieser Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei dem Bundeskartellamt stellen.