IHK Dresden - Rahmenvereinbarung IT Leasingfinanzierung Referenznummer der Bekanntmachung: IHK-IV.2021-02
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01239
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dresden.ihk.de
Abschnitt II: Gegenstand
IHK Dresden - Rahmenvereinbarung IT Leasingfinanzierung
Die IHK Dresden beabsichtigt auch in den nächsten Jahren, Ersatzbeschaffungen zentraler IT Infrastrukturen mittels Leasing zu finanzieren. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss von einheitlichen Rahmenvereinbarungen mit mehreren Leasinggebern mit dem Ziel der Vereinfachung der Vergabeverfahren während einer Laufzeit von 4 Jahren. Im Rahmen der Ausschreibung werden einheitliche Vertragskonditionen für die Leasingfinanzierung sowie transparente Vergabebedingungen festgelegt, um notwendige Finanzierungen schnell und verwaltungsarm beauftragen zu können.
Angestrebt werden Rahmenvereinbarungen mit maximal 5 Unternehmen. Dazu erfolgt ein Wettbewerb auf Grundlage einer beispielhaften Kostenschätzung für ein Ende 2021 geplantes HPE/Alcatel Ersatzbeschaffungsprojekt. Die Rahmenvereinbarung (Anlage A) ist als Kalkulationsgrundlage fest vorgegeben und beinhaltet alle gegenseitigen Rechte und Pflichten sowohl für den Leasingnehmer als auch den Leasinggeber hinsichtlich der Mietscheine. Wir bitten Sie auf dieser Vertragsgrundlage und mittels der im Preisblatt abgebildeten Projektbeschreibung (Anlage B) um ein Angebot zur Leasingfinanzierung mit 60 Monaten Grundmietzeit entweder mit einem einheitlichen Mietfaktor (Variante 1) und/oder mit zwei getrennten Mietfaktoren (Variante 2: getrennte Faktoren für Hardware sowie Software/Dienstleistungen).
Für die Wertung der Angebote und Varianten erfolgt eine Berechnung des jeweils resultierenden Gesamtleasingaufwandes während der 60 Monate Grundmietzeit. Insgesamt 5 Unternehmen mit den niedrigsten Kosten erhalten den Zuschlag zur Unterzeichnung der Rahmenvereinbarung.
Nach Vorliegen konkreter Lieferantenangebote für die geplante HPE/Alcatel Ersatzbeschaffung (voraussichtlich Mitte Dezember 2021) erfolgt dann mit allen rahmenvertraglich gebundenen Unternehmen ein erster Miniwettbewerb (siehe Punkt 2.2 der vorgelegten Rahmenvereinbarung). Hier erhalten alle Rahmenvereinbarungspartner konkrete Unterlagen zum Finanzierungsprojekt mit der freibleibenden Möglichkeit zur Erstellung eines konkreten Mietfaktorangebotes auf Basis der Rahmenvereinbarung. Eine Übersicht über weitere anstehende Leasingprojekte ab 2022 finden Sie auf der dritten Seite des Preisblattes (Anlage B).
Dresden, DE
Siehe Umfang der Beschaffung II.1)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis zur BaFin-Zulassung als Leasinggebers im Rahmen des §32 Abs. 1 Satz 1 KWG
Referenzen zu vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 Jahren
Referenzen zu vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 Jahren
Es gelten die beigefügten Unterlagen nebst Angebotsaufforderung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.