Hochwasserableitung Münzbach Referenznummer der Bekanntmachung: HWA_03/ 2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiberg
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 09599
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]71
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.freiberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hochwasserableitung Münzbach
Auf der Grundlage des Hochwasserschutzkonzeptes der Stadt Freiberg für den Münzbach als Gewässer II. Ordnung und den bisher durchgeführten Fachplanungen zu verschiedenen Hochwasserschutzmaßnahmen ergibt sich für die Erreichung des angestrebten Schutzziels HQ100 für das Stadtgebiet von Freiberg die Notwendigkeit, den kompletten Hochwasserabfluss des Münzbach bis zu einem HQ100 aus der Hochwasserentlastungsanlage (HWEA) Münzbach abzuleiten. Lediglich eine Grundbelastung von 200 l/s soll dauerhaft im weiteren Verlauf des Münzbachs verbleiben.
Das Gesamtbauwerk wird folgende Teile beinhalten:
- ein Ausleitungs- und Auslaufbauwerk,
- ein Ableitungsstollen der Dimension DN 1600 bis DN 2000, ein- oder zweiteilig, in geschlossener Bauweise hergestellt,
- entweder ein Zwischenschacht im Verlauf des Stollens zur Energieumwandlung und gegebenenfalls mit Dimensionswechsel,
- oder ein Tosbecken zur Energieumwandlung am Stollenende,
- ein Ablaufgerinne vom Stollenauslauf/ Tosbecken bis in die Freiberger Mulde.
Ziel der Planung ist das Erreichen des Hochwasserschutzes für Freiberg bis zu dem geplanten Schutzziel eines HQ100 durch ein Ableitungsbauwerk, welches dieses Ziel durch seine Funktionalität sicher erfüllt, unter den gegebenen Bedingungen der vorhandenen Infrastruktur, Flächenverfügbarkeit, Hydrologie, Geländemorphologie, Baugrund und naturschutzfachlichen Belangen genehmigungsfähig und sowohl unter technischen als auch kostenseitigen Aspekten realisierbar ist.
Die bauliche Realisierung ist in Abhängigkeit von Art und Dauer des Genehmigungsverfahrens frühestens ab 2025 geplant.
Nach derzeitigen Kostenschätzungen sind 7,5 Mio. € netto (Baukosten KG 300 und 400) für das Vorhaben geplant. Die Beantragung von Fördermitteln nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung des Gewässerzustandes und des präventiven Hochwasserschutzes (Förderrichtlinie Gewässer/Hochwasserschutz – RL GH/2018) ist vorgesehen.
Freiberg, DE
Der Auftraggeber beabsichtigt für die Errichtung der Hochwasserableitung (HWA) Münzbach folgende Planungsleistungen zu vergeben:
Grundleistungen und ausgewählte besondere Leistungen für:
- Ingenieurbauwerke nach §§ 41 - 44 und Anlage 12 gem. HOAI 2021
- Tragwerksplanung nach §§ 49 - 52 und Anlage 14 gem. HOAI 2021
- Technische Ausrüstung nach §§ 53 - 56 und Anlage 15 gem. HOAI 2021
- Landschaftsplanung nach §§ 26 und 31 sowie Anlage 7 und ausgewählte besondere Leistungen nach Anlage 1.1 und 9 gem. HOAI 2021 sowie weitere Fachbeiträge (FFH-Verträglichkeitsprüfung, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag und Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie, siehe 1.5.4 der Vergabeunterlage)
- Beratungsleistungen Geotechnik gemäß Anlage 1.3 HOAI 2021,
- Ingenieurvermessung gemäß Anlage 1.4 HOAI 2021 (Planungsbegleitende Vermessung gem. Anlage 1.4.4 HOAI 2021 und Bauvermessung gem. Anlage 1.4.7 HOAI 2021
Alle besonderen Leistungen sind den Vergabeunterlagen unter Abschnitt 1.5 zu entnehmen.
Die Gesamtprojektleitung obliegt dem Bewerber für Ingenieurbauwerke.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise unterteilt nach einzelnen Leistungsphasen (gem. 1.5.1 – 1.5.6 Vergabeunterlage). Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller vorgesehenen Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen. Die stufenweise Beauftragung steht unter dem Vorbehalt des Ergebnisses der Entscheidung zum Genehmigungsverfahrens und der Förderung des Bauvorhabens sowie unter dem Vorbehalt, dass der Auftragnehmer die Gewähr für eine sachgerechte, qualitätsvolle und termingerechte Leistungserfüllung bietet.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise unterteilt nach einzelnen Leistungsphasen (gem. 1.5.1 – 1.5.6 Vergabeunterlage). Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller vorgesehenen Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen. Die stufenweise Beauftragung steht unter dem Vorbehalt des Ergebnisses der Entscheidung zum Genehmigungsverfahrens und der Förderung des Bauvorhabens sowie unter dem Vorbehalt, dass der Auftragnehmer die Gewähr für eine sachgerechte, qualitätsvolle und termingerechte Leistungserfüllung bietet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Hochwasserableitung Münzbach
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiberg
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 09599
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.heinrich-ingenieure.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schmallenberg
NUTS-Code: DEA57 Hochsauerlandkreis
Postleitzahl: 57392
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.moll-pdr.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.