Ausschreibung Gebäudereinigung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tarp
NUTS-Code: DEF0C Schleswig-Flensburg
Postleitzahl: 24963
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.amt-oeversee.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung Gebäudereinigung
Das Amt Oeversee beabsichtigt, im Namen und für Rechnung der Gemeinde Tarp die Leistungen der Gebäudereinigung (Unterhalts- und Grundreinigung) für die Alexander-Behm-Schule (Grund- und Gemeinschaftsschule mit Förderzentrumsteil) und das Jugendfreizeitheim im nicht offenen Verfahren nach § 16 VgV zu vergeben.
Beschreibung des Teilnahmewettbewerbs Das nicht offene Verfahren ist ein Verfahren, bei dem der öffentliche Auftraggeber nach vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme eine beschränkte Anzahl von Unternehmen nach objektiven, transparenten und nichtdiskriminierenden Kriterien auswählt (Teilnahmewettbewerb), die er zur Abgabe von Angeboten auffordert. Die vollständige Beschreibung und Gewichtung dieser Kriterien ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mit dem Teilnahmeantrag ist noch kein Angebot abzugeben, d.h. die bereits beigefügten Leistungsverzeichnisse und Kalkulationsunterlagen sowie der Vertragstext dienen derzeit nur zur Information über den vorgesehenen Leistungsumfang und die Vertragsbedingungen.
Die Aufforderungen zur Angebotsabgabe erfolgt erst mit separater Nachricht über die eVergabe-Plattform an die dafür ausgewählten Unternehmen.
Die Beschreibung und Gewichtung der Zuschlagskriterien zur Bewertung der Wirtschaftlichkeit der Angebote ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Alexander-Behm-Schule (Grund- und Gemeinschaftsschule mit Förderzentrumsteil in Tarp) und Jugendfreizeitheim Tarp, Auf dem Campus 3, 24963 Tarp
Unterhalts- und Grundreinigung für die Alexander-Behm-Schule (Grund- und Gemeinschaftsschule mit Förderzentrumsteil) und das Jugendfreizeitheim Gesamtfläche: ca. 15.348 m²
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt wurde.
Gehen mehr als 6 Teilnahmeanträge ein, werden die 6 Teilnehmer zur Angebotsabgabe aufgefordert, die nach den in den Vergabeunterlagen genauer beschriebenen Kriterien die höchste Gesamtpunktzahl erreichen:
- im Auftragsfall vorgesehene Organisationsstruktur
- regionale Lage des Reinigungsobjekts
- Qualifikation der Mitarbeiter (Vorbereitung des Auftrages und zur Qualitätssicherung)
- berufliche Qualifikationen der Objektleitung
- Maßnahmen zur vollständigen Sicherstellung der Leistungserfüllung
- drei vergleichbare Aufträge (Referenzen)
Erreichen mehrere Bewerber aufgrund gleicher Gesamtpunktzahl die 6. Position, werden diese zur Angebotsabgabe aufgefordert, auch wenn dadurch die Anzahl von 6 Bietern überschritten wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Eigenerklärung gemäß § 48 VgV des Bieters darüber abzugeben, dass der Bieter als ordentliches Mitglied in der Handwerksrolle (oder einer vergleichbaren Institution) eingetragen ist.
Als Ersatz für die Eigenerklärung gemäß § 48 VgV akzeptiert der Auftraggeber als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV.
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie zur ggf. notwendigen Eintragung in ein Berufsregister behält sich der Auftraggeber vor, folgenden Nachweis zu verlangen:
- Bescheinigung über die Eintragung in der Handwerksrolle oder einer vergleichbaren Institution.
Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Eigenerklärung gemäß § 48 VgV des Bieters darüber abzugeben, dass der Bieter:
- seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
- die jeweils gültigen Tariflöhne, welche für allgemeinverbindlich erklärt wurden, seinen Mitarbeitern bezahlt,
- in einer evtl. tariflosen Zeit den jeweils zuletzt gültigen Tariflohn weiterbezahlt, bis eine neue Tarifvereinbarung getroffen wurde.
Außerdem ist mit dem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung des Bieters über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie eine Verpflichtungserklärung zur Zahlung von Mindeststundenentgelten (VGSH) einzureichen.
Als Ersatz für die Eigenerklärung gemäß § 48 VgV akzeptiert der Auftraggeber als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit behält sich der Auftraggeber vor, folgende Nachweise zu verlangen:
- aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) nicht älter als ein Jahr.
Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Eigenerklärung gemäß § 48 VgV des Bieters darüber abzugeben, dass:
– der Betrieb des Bieters in technischer, kaufmännischer, personeller und finanzieller Hinsicht so ausgestattet ist, dass er eine fach- und fristgerechte Ausführung der zu erbringenden Leistung garantieren kann,
- im Betrieb des Bieters die technischen Kenntnisse vorhanden sind, die für die Vorbereitung und Ausführung der geforderten Leistungen erforderlich sind,
- der Bieter eine sorgfältige und einwandfreie Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen entsprechend den rechtlichen und technischen Normen (einschließlich Gewährleistungen) gewährleisten kann,
- der Bieter im Verfahren keine unzutreffende Erklärung in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat.
Außerdem ist mit dem Teilnahmeantrag eine Selbstauskunft des Bewerbers sowie der Nachweis von drei vergleichbaren Aufträgen (Referenzen) beizufügen. Die Anforderungen an die Referenzaufträge sind in den Vergabeunterlagen beschrieben.
Als Ersatz für die Eigenerklärung gemäß § 48 VgV akzeptiert der Auftraggeber als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV.
Reinigungsvertrag des Auftraggebers mit Ausführungsbestimmungen für die Unterhalts- und Grundreinigung (den Vergabeunterlagen zu entnehmen)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bewerber- / Bieterfragen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers bzw. Bieters Unklarheiten, so hat er den Auftraggeber vor Angebotsabgabe unverzüglich über die eVergabe-Plattform darauf hinzuweisen.
Fragen zum Teilnahmewettbewerb müssen bis spätestens 05.11.2021 / 12:00 Uhr über die Nachrichtenfunktion der eVergabe-Plattform eingereicht werden.
Fragen zu den Reinigungsobjekten und zum nicht offenen Ausschreibungsverfahren (Angebotsphase) müssen bis spätestens 20.12.2021 / 12:00 Uhr über die Nachrichtenfunktion der eVergabe-Plattform eingereicht werden.
Die Bewerber-bzw. Bieterfragen und Antworten sowie mögliche Änderungen der Vergabeunterlagen werden nur über die Nachrichtenfunktion der eVergabe-Plattform zum Download zur Verfügung gestellt.
Nicht registrierte Teilnehmer am Vergabeverfahren erhalten keine automatische Mitteilung über Bewerber-/Bieterfragen, Antworten oder Änderungen der Vergabeunterlagen und sind für die Überprüfung selbst verantwortlich.
Besichtigungen (Angebotsphase) Vor Abgabe eines Angebotes ist die Besichtigung der Gebäude erforderlich, um sich von dem Umfang und der Art der Ausführung, von der Beschaffenheit, den örtlichen Gegebenheiten und Verhältnissen in den Gebäuden einen Eindruck zu ermöglichen und dies bei der Kalkulation des Angebotes zu berücksichtigen.
Bei Nichtteilnahme an einer Objektbesichtigung ist dem Angebot die unterschriebene Verzichtserklärung beizulegen. Verwenden Sie hierzu die Anlage „Nachweis der Objektbesichtigung / Verzichtserklärung“ aus den Vergabeunterlagen.
Angebote von Bietern, die nicht an der Objektbesichtigung teilgenommen und keine Verzichtserklärung eingereicht haben, können nicht berücksichtigt werden.
Die Besichtigungstermine und der Ansprechpartner für die Anmeldung zur Besichtigung sind der Seite „Nachweis der Objektbesichtigung / Verzichtserklärung“ zu entnehmen. Bitte melden Sie sich bis 48 Stunden vor dem Termin für Ihre Teilnahme an einer Besichtigung an.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Eine Prüfung und Bearbeitung von Nachprüfungsanträgen, die an Tagen der Erreichbarkeit nicht bis 14.30 Uhr eingehen, kann nicht gewährleistet werden.
Eine Vergabekammer darf nicht beraten und keine Rechtsauskunft erteilen.
Nachprüfungsanträge an die Vergabekammer können auf dem Postweg eingereicht werden (ggf. vorab per Telefax) oder - unter bestimmten Voraussetzungen - per E-Mail:
Die E-Mail muss mit einer positiv verifizierten Signatur versehen sein und über das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) eingereicht werden.
Sie muss in diesem Fall den Vorschriften der Landesverordnung über den elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten und Staatsanwaltschaften vom 12. Dezember 2006 (GVOBl. 2006, S. 361) in der jeweils aktuellen Fassung entsprechen.
Das Übersenden einer einfachen E-Mail ist nicht ausreichend.