Generalplanungsleistungen „Erweiterung/Umbau Hallenbad Reichenbach im Vogtland“ Referenznummer der Bekanntmachung: Reichenbach-Vogtland-08468-2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Reichenbach im Vogtland
NUTS-Code: DED44 Vogtlandkreis
Postleitzahl: 08468
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swrc.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanungsleistungen „Erweiterung/Umbau Hallenbad Reichenbach im Vogtland“
Im Auftrag der Stadtwerke Reichenbach/Vogtland GmbH soll das im Firmengebäude der Stadtwerke vorhandene Schwimmbad aus dem Jahr 1936 umfangreich saniert und mittels Anbau erweitert werden. In diesem Zuge soll auch die für die geplanten Inklusionsangebote notwendige Barrierefreiheit geschaffen werden. Weiterhin sind die Fluchtwege und Brandschutzmaßnahmen in die neuen Planungen zu integrieren. Das Sanitärkonzept ist entsprechend der vorgesehenen Erweiterung neu anzupassen sowie moderne Sanitär-, Heiz-, Elektro- und Medienanlagen zu installieren. Die bestehende Heizungsanlage (Gasbrennwerttherme) soll in das neue Heizsystem integriert werden. Weiterhin sind Wärmedämm- und Schallschutzmaßnahmen nach geltenden Anforderungen notwendig.
Reichenbach im Vogtland, DE
Objektplanung gem. § 33 ff. HOAI (Leistungsphasen 1-9), Tragwerksplanung gem. § 49 ff. HOAI (Leistungsphasen 1-6), Planung Technische Ausrüstung gem. HOAI § 53 ff. in den Anlagengruppen 1-5, 7.1 und 8 (Leistungsphase 1-9) und optional diverse Besondere Leistungen; stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 1-3, 4-6, 7-8 und 9
Stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen sowie Beauftragung der anzubietenden BesonderenLeistungen jeweils ohne Rechtsanspruch.
Förderprogramm investive Sportförderung Freistaat Sachsen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Generalplanungsleistungen „Erweiterung/Umbau Hallenbad Reichenbach im Vogtland“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lichtenstein/Sa.
NUTS-Code: DED45 Zwickau
Postleitzahl: 09350
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen,das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]