Übernahme und Verwertung von ca. 37.000 Mg Altpapier (PPK) aus 43 EVS-Kommunen für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2023, aufgeteilt in 3 Lose
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 197-514090)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC0 Saarland
Postleitzahl: 66117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.evs.de
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme und Verwertung von ca. 37.000 Mg Altpapier (PPK) aus 43 EVS-Kommunen für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2023, aufgeteilt in 3 Lose
Übernahme und Verwertung von ca. 37.000 Mg Altpapier (PPK) aus 43 EVS-Kommunen für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2023, aufgeteilt in 3 Lose
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Die Eignung ist durch Eigenerklärung gemäß VHB Formblatt 124_LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen nachzuweisen. Bei Bietergemeinschaften ist das Formblatt 124_LD von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
Darüber hinaus sind folgende Eignungsnachweise zu erbringen:
- Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (EfB-Zertifikat)
- Erklärung über die Einhaltung des Mindestzieles gemäß § 6 Absatz (6) in Verbindung mit § 6 Absatz (2) Punkt 1. a) des SaubFahrzeugBeschG. Die Beurteilung der Einhaltung des Mindestziels orientiert sich gemäß § 6 Absatz (6) SaubFahrzeugBeschG an der Anzahl der Straßenfahrzeuge, die der Auftragnehmer für die Erbringung der Dienstleistung im Rahmen des vorliegenden Auftrages einsetzt. Die Mindestziele bestimmen sich als Mindestprozentsatz (derzeit 10 Prozent) sauberer leichter Nutzfahrzeuge und sauberer schwerer Nutzfahrzeuge einschließlich emissionsfreier schwerer Nutzfahrzeuge an der Gesamtzahl der gemäß § 3 SaubFahrzeugBeschG in dem jeweiligen Referenzzeitraum (hier: 02.08.2021 bis 31.12.2025) beschafften sauberen leichten oder sauberen schweren Nutzfahrzeuge. Entsprechend § 6 Absatz (7) SaubFahrzeugBeschG können auch nachgerüstete Fahrzeuge bei der Beurteilung der Einhaltung der Mindestziele für den Anteil sauberer leichter Nutzfahrzeuge, sauberer schwerer Nutzfahrzeuge oder emissionsfreier schwerer Nutzfahrzeuge an der Gesamtzahl beschaffter leichter und schwerer Nutzfahrzeuge berücksichtigt werden.
Mit dem Angebot hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber zur Überprüfung der Einhaltung des Mindestzieles nach dem SaubFahrzeugBeschG eine Aufstellung mit folgenden Angaben einzureichen:
1. Anzahl aller Fahrzeuge, die zum Zeitpunkt des Zuschlages zur Erbringung der Dienstleistung im Rahmen des vorliegenden Auftrages genutzt werden sollen.
2. Anzahl, Fahrzeugklasse und Kennzeichen aller sauberen leichten und schweren Nutzfahrzeuge, die zum Zeitpunkt des Zuschlages zur Erbringung der Dienstleistung im Rahmen des vorliegenden Auftrages genutzt werden sollen.
3. Anzahl, Fahrzeugklasse und Kennzeichen aller emissionsfreien schweren Nutzfahrzeuge, die zum Zeitpunkt des Zuschlages zur Erbringung der Dienstleistung im Rahmen des vorliegenden Auftrages genutzt werden sollen.
Die Eignung ist durch Eigenerklärung gemäß VHB Formblatt 124_LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen nachzuweisen. Bei Bietergemeinschaften ist das Formblatt 124_LD von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.