Übernahme und Verwertung von ca. 37.000 Mg Altpapier (PPK) aus 43 EVS-Kommunen für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2023, aufgeteilt in 3 Lose
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC0 Saarland
Postleitzahl: 66117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.evs.de
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme und Verwertung von ca. 37.000 Mg Altpapier (PPK) aus 43 EVS-Kommunen für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2023, aufgeteilt in 3 Lose
Übernahme und Verwertung von ca. 37.000 Mg Altpapier (PPK) aus 43 EVS-Kommunen für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2023, aufgeteilt in 3 Lose
Übernahme und Verwertung von ca. 37.000 Mg Altpapier (PPK) aus 43 EVS-Kommunen für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2023
Sammelgebiet 1
Übernahme und Verwertung von ca. 8.200 Mg Altpapier (PPK)
Übernahme und Verwertung von ca. 37.000 Mg Altpapier (PPK) aus 43 EVS-Kommunen für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2023
Sammelgebiet 2
Übernahme und Verwertung von ca. 13.400 Mg Altpapier (PPK)
Übernahme und Verwertung von ca. 37.000 Mg Altpapier (PPK) aus 43 EVS-Kommunen für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2023
Sammelgebiet 3
Übernahme und Verwertung von ca. 15.400 Mg Altpapier (PPK)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist durch Eigenerklärung gemäß VHB Formblatt 124_LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen nachzuweisen. Bei Bietergemeinschaften ist das Formblatt 124_LD von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
Die Eignung ist durch Eigenerklärung gemäß VHB Formblatt 124_LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen nachzuweisen. Bei Bietergemeinschaften ist das Formblatt 124_LD von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
Darüber hinaus sind folgende Eignungsnachweise zu erbringen:
- Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Die Eignung ist durch Eigenerklärung gemäß VHB Formblatt 124_LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen nachzuweisen. Bei Bietergemeinschaften ist das Formblatt 124_LD von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
Darüber hinaus sind folgende Eignungsnachweise zu erbringen:
- Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (EfB-Zertifikat)
- Erklärung über die Einhaltung des Mindestzieles gemäß § 6 Absatz (6) in Verbindung mit § 6 Absatz (2) Punkt 1. a) des SaubFahrzeugBeschG. Die Beurteilung der Einhaltung des Mindestziels orientiert sich gemäß § 6 Absatz (6) SaubFahrzeugBeschG an der Anzahl der Straßenfahrzeuge, die der Auftragnehmer für die Erbringung der Dienstleistung im Rahmen des vorliegenden Auftrages einsetzt. Die Mindestziele bestimmen sich als Mindestprozentsatz (derzeit 10 Prozent) sauberer leichter Nutzfahrzeuge und sauberer schwerer Nutzfahrzeuge einschließlich emissionsfreier schwerer Nutzfahrzeuge an der Gesamtzahl der gemäß § 3 SaubFahrzeugBeschG in dem jeweiligen Referenzzeitraum (hier: 02.08.2021 bis 31.12.2025) beschafften sauberen leichten oder sauberen schweren Nutzfahrzeuge. Entsprechend § 6 Absatz (7) SaubFahrzeugBeschG können auch nachgerüstete Fahrzeuge bei der Beurteilung der Einhaltung der Mindestziele für den Anteil sauberer leichter Nutzfahrzeuge, sauberer schwerer Nutzfahrzeuge oder emissionsfreier schwerer Nutzfahrzeuge an der Gesamtzahl beschaffter leichter und schwerer Nutzfahrzeuge berücksichtigt werden.
Mit dem Angebot hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber zur Überprüfung der Einhaltung des Mindestzieles nach dem SaubFahrzeugBeschG eine Aufstellung mit folgenden Angaben einzureichen:
1. Anzahl aller Fahrzeuge, die zum Zeitpunkt des Zuschlages zur Erbringung der Dienstleistung im Rahmen des vorliegenden Auftrages genutzt werden sollen.
2. Anzahl, Fahrzeugklasse und Kennzeichen aller sauberen leichten und schweren Nutzfahrzeuge, die zum Zeitpunkt des Zuschlages zur Erbringung der Dienstleistung im Rahmen des vorliegenden Auftrages genutzt werden sollen.
3. Anzahl, Fahrzeugklasse und Kennzeichen aller emissionsfreien schweren Nutzfahrzeuge, die zum Zeitpunkt des Zuschlages zur Erbringung der Dienstleistung im Rahmen des vorliegenden Auftrages genutzt werden sollen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Es gelten die Fristen nach § 160 Abs. 3 GWB. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen. Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB, insbesondere § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).