Mobilfunk-Infrastruktur für nicht-öffentliche 5G Anwendungen Referenznummer der Bekanntmachung: 115014/20
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01069
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.tu-dresden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mobilfunk-Infrastruktur für nicht-öffentliche 5G Anwendungen
Lieferung von Hardware und Software von 5G Stand-Alone Systemen für mehrere nicht-öffentliche Campusnetze (5GNPN) für experimentelle landwirtschaftliche Anwendungen
Technische Universität Dresden
Vodafone Chair Mobile Communications Systems
Georg-Schumann-Straße 11
01187 Dresden
1) Lieferung von Hardware und Software von 5G Stand-Alone Systemen für mehrere nicht-öffentliche Campusnetze (5GNPN) für experimentelle landwirtschaftliche Anwendungen
2) Planung, Aufbau, Integration, Inbetriebnahme, Abnahme der Komponenten bzw. des Gesamtsystems als mobile Lösung in Form eines KFZ-Anhängers inkl. Antennenanlage
3) Trainingskurse für Endnutzer, Administratoren, Supportpersonal
4) Support-Systeme für Administration und Management des 5GNPN
5) Daten-Interfaces für den Zugriff auf Control Plane, User Plane und O&M Daten (Open APIs)
6) Kamera-Drohne als integriertes 5G Endgerät als Quelle für Echtzeitvideo
7) Anwendungen zur Übertragung und Verarbeitung von Echtzeit-Videoströmen
8) Anpassungen des Systems für die geplanten Feldversuche (HW, SW, Konfiguration)
9) Durchführung von Feldversuchen mit Projektpartnern
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eine Eigenerklärung, dass die unter § 123 Absatz 1 bis 4 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen.
2. Erklärung über den Gesamtumsatz sowie den anteiligen Umsatz im Tätigkeitsbereich.
zu 1.: Vorlage der Eigenerklärung mit dem Angebot.
zu 2.: Durchschnittlicher Gesamtumsatz über die letzten drei Geschäftsjahre von mindestens 4 Mio. Euro.
3. Erklärung zu Fachkunde.
Der Anbieter soll umfangreiche und mehrjährige Erfahrung in Konzeption, Installation und Betrieb von lokalen Mobilfunknetzen nach LTE und 5G SA Standard nachweisen. Beschreibung von drei geeigneten vergleichbaren Referenzaufträgen bezogen auf den Auftragsgegenstand, die höchstens 3 Jahre alt sind in Form von Projektsteckbriefen. Dabei sind alle Teilaspekte der Ausschreibung abzudecken.
Es sind mindestens 3 Referenzen gefordert.
4. Erklärung(en) zur Bietergemeinschaft.
5. Erklärung(en) zur Eignungsleihe.
6. Erklärung(en) zu Unteraufträgen.
zu 3.: Es ist eine Liste der Referenzen und Referenzprojekte in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Kurzbeschreibungen und Angaben des Projektzeitpunktes einzureichen, die einen engen Bezug zur Aufgabenstellung für die hier zu vergebende Leistung haben. (prüfbare Referenzen); [Beschreibung der Leistung, Leistungszeit, Rechnungswert, Auftraggeber mit Ansprechpartner].
zu 4.: Vorlage der Erklärung(en) mit dem Angebot, soweit Bietergemeinschaft gebildet wird.
zu 5.: Vorlage der Erklärung(en) mit dem Angebot, soweit Eignungsleihe erfolgt.
zu 6.: Vorlage der Erklärung(en) mit dem Angebot, soweit Unteraufträge erteilt werden.
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird, sind auch die geforderten Nachweise des benannten Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen.
Der Bieter kann freiwillig eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläu-figen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen verwenden. Hierfür stellt der EEE-Dienst der Europäischen Kommission ein Online-Formular unter https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de zur Verfügung.
gemäß Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.ldl.sachsen.de
Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/