Rahmenvertrag PC-Arbeitsplätze und Monitore Referenznummer der Bekanntmachung: VGS # 19/2021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01307
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uniklinikum-dresden.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag PC-Arbeitsplätze und Monitore
Der Auftraggeber beabsichtigt die Beschaffung folgender Mindestabnahmemengen:
500 PC-Arbeitsplätzen (Tower-Modell / Desktop-Modell) sowie 100 PC-Arbeitsplätze (Mini-PC-Model) inklusive Tastatur und Maus, 100 Monitore TFT 19", 1.000 Monitore TFT 24" sowie 100 Monitoren TFT 27" auf Basis eines Rahmenvertrages (Laufzeit 1 Jahr mit den Verlängerungsoptionen 2 x 1 Jahr). Die angebotene Konfiguration muss während der gesamten Vertragslaufzeit (inkl. der möglicherweise in Anspruch genommenen Verlängerungsoptionen) lieferbar sein.
Als Höchstabnahmemengen sind folgende Stückzahlen definiert: PC - Arbeitsplätze: Tower-Modell / Desktop-Modell: 1500 Stück, PC - Arbeitsplätze: Mini-PC-Model: 500 Stück, Monitore TFT 19": 300 Stück, Monitore TFT 24": 3000 Stück und Monitore TFT 27": 300 Stück.
Die Leistung hat nach Maßgabe des EVB-IT Kaufvertrag nebst Anlagen insbesondere der "Hinweise zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung" (Anlage 1), den Leistungsverzeichnissen" (Anlagen 2 - 3) sowie der "Angebots- und Bewerbungsbedingungen" zu erfolgen.
Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Zusätzlichen Vertragsbedingungen für Liefer- und Dienstleistungsaufträge des Universitätsklinikums Carl Gustav Carus Dresden an der TU Dresden sowie die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Auftraggeber sind:
- Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der TU Dresden AöR , Fetscherstr. 74, 01307 Dresden
- sowie ggf. bezugsberechtigte Tochterunternehmen des Universitätsklinikums Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden, an denen das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden mindestens 50,01 % der Anteile hält.
Dies sind derzeit:
- Carus Consilium Sachsen GmbH, Fetscherstraße 74, 01307 Dresden
- Carl Gustav Carus Management GmbH, Fetscherstraße 74, 01307 Dresden
- Medizinisches Versorgungszentrum am Universitätsklinikum Carl Gustav Carus GmbH, Fetscherstraße 74, 01307 Dresden
- UKD Service GmbH, Fetscherstraße 74, 01307 Dresden
- oder ggf. Technische Universität Dresden, Anstalt des öffentlichen Rechts, 01062 Dresden
ausführende Stelle: Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus der Technischen Universität Dresden
vertreten durch: das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden in Auftragsverwaltung für die Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus der Technischen Universität Dresden.
Das UKD führt die Ausschreibung auch im Auftrag dieser bezugsberechtigten Institutionen durch.
- Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der TU Dresden, Fetscherstraße 74, 01307 Dresden, ggf. auch Außenstellen innerhalb des Stadtgebiets von Dresden (insgesamt ca. 50 Abladestellen möglich)
Der Auftraggeber beabsichtigt die Beschaffung folgender Mindestabnahmemengen:
- 500 PC-Arbeitsplätzen (Tower-Modell / Desktop-Modell) sowie 100 PC-Arbeitsplätze (Mini-PC-Model) inklusive Tastatur und Maus,
- 100 Monitore TFT 19",
- 1.000 Monitore TFT 24" sowie
- 100 Monitoren TFT 27"
auf Basis eines Rahmenvertrages (Laufzeit 1 Jahr mit den Verlängerungsoptionen 2 x 1 Jahr). Die angebotene Konfiguration muss während der gesamten Vertragslaufzeit (inkl. der möglicherweise in Anspruch genommenen Verlängerungsoptionen) lieferbar sein.
Gegenstand dieses Rahmenvertrages sind, neben der Lieferung der in den Leistungsverzeichnissen näher bezeichneten Produkte bzw. der Erbringung der in den Leistungsverzeichnissen aufgeführten Leistungen insbesondere folgende Leistungen:
- alle im Leistungsverzeichnis zwingend geforderten Funktionalitäten, Eigenschaften und Zubehörteile (Maus, Tastatur)
- Lieferung der betriebsbereiten Produkte
- Mängelhaftung / Garantie
Während der Vertragslaufzeit ist der Auftraggeber unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Fristen berechtigt, die vertragsgegenständlichen Leistungen zu den vertraglich vereinbarten Preisen (Einzelpreise), Regelungen, Bedingungen vom Auftragnehmer abzufordern. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die vertragsgegenständlichen Leistungen zu den vertraglich vereinbarten Preisen (Einzelpreise), Regelungen, Bedingungen an den Auftraggeber zu liefern.
Die Anforderungen an die zu liefernden Produkte / Geräte und deren Ausstattung und weitere zu erbringende Leistungen werden insbesondere in den Leistungsverzeichnissen detailliert spezifiziert / aufgeführt.
Die Leistung hat nach Maßgabe des EVB-IT Kaufvertrags nebst Anlagen insbesondere der "Hinweise zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung" (Anlage 1), den Leistungsverzeichnissen" (Anlagen 2 - 3) sowie der "Angebots- und Bewerbungsbedingungen" zu erfolgen.
Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Zusätzlichen Vertragsbedingungen für Liefer- und Dienstleistungsaufträge des Universitätsklinikums Carl Gustav Carus Dresden an der TU Dresden sowie die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern. Der Vertrag endet jedoch spätestens mit Ablauf von drei Jahren nach Zuschlagserteilung.
Option bei Zuschlagserteilung: Serviceverlängerung für PC-Arbeitsplätze um 2 weitere Jahre (gesamt 5 Jahre)
Anmerkung zu Punkt "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems": Das Feld "Laufzeit" ist ein Pflichtfeld; die dort eingetragenen Terminangaben stellen keine verbindlichen Terminvorgaben dar. Die Regelungen zu den entsprechenden Lieferfristen usw. sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung / Beschreibung der Eignungskriterien und geforderten Eignungsnachweise:
- Nachweis, dass der Bieter nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem er niedergelassen ist, im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist; hierzu ist dem Angebot ein aktueller Berufs- oder
Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate) beizufügen.
Auflistung / Beschreibung der Eignungskriterien und geforderten Eignungsnachweise:
- Angaben zum Bieter (insb. Angaben zur Firmenbezeichnung, zur Rechtsform, zu verbundenen Unternehmen, zur Firmenanschrift, zur Anzahl der während der letzten 3 Jahre durchschnittlich beschäftigten
Mitarbeitenden und Führungskräfte, zu den Umsätzen der letzten 3 Geschäftsjahre (in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags)) gemäß Formblatt F1-A,
- Erklärung, dass derzeit eine Betriebshaftpflichtversicherung in marktüblichem Rahmen (Absicherung der auftragsspezifischen Risiken) besteht inklusive Angabe des Versicherungsunternehmens und Angabe des Versicherungsdeckungsumfangs sowie der Versicherungssummen je Versicherungsfall und Zusicherung, dass
die Haftpflichtversicherung während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird, gemäß Formblatt F5.
- Referenzen zu den in den letzten drei Geschäftsjahren erbrachten Leistungen, die mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind gemäß Formblatt F4-A.
Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten drei Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (insb. Angabe von Auftraggeber, Anschrift, Telefonnummer und Ansprechpartner*in des Auftraggebers, Durchführungszeitraum, Angabe der ausgeführten Leistungen, Angabe des Auftragsvolumens brutto in Euro sowie Art und Menge) gemäß beiliegendem Formblatt F4-A / Referenzliste gemäß Formblatt F4-A.
Es sind mindestens drei vergleichbare Referenzprojekte / Referenzaufträge anzugeben. Dabei sieht der Auftraggeber Referenzprojekte/ Referenzaufträge als vergleich-bar mit der ausgeschriebenen Leistung an, soweit Inhalt der angegebenen Referenzprojekte / Referenzaufträge die Beschaffung eines vergleichbaren Leistungsgegenstandes - d.h. einer vergleichbaren Art und Menge an Produkten - gewesen ist.
Ein vergleichbarer Leistungsgegenstand liegt vor, wenn Inhalt des Referenzprojektes / Referenzauftrags die Belieferung des jeweiligen Referenzauftraggebers bzw. des jeweiligen Referenzkunden mit:
- vergleichbarer Lieferumfang
(vergleichbare Stückzahl, bezogen auf Mindestabnahmemengen)
- vergleichbare Auftragssummen
(vergleichbarer Auftragswert, bezogen auf Mindestabnahmemengen)
- in den letzten 3 Geschäftsjahren
gewesen ist.
- Nachweis, dass Auftragnehmer direkter Servicepartner des Herstellers ist, um sicherzustellen, dass damit direkter Zugriff auf die elektronischen Verfahren des Herstellers z.B. bei Ersatzteilbestellung möglich ist.
- Nachweis, dass mindestens zwei herstellerzertifizierte Techniker für die zu liefernden Geräte beim Auftragnehmer beschäftigt sind, um Reparaturmaßnahmen auch direkt vor Ort realisieren zu können.
Abschnitt IV: Verfahren
Eine Verkürzung der gemäß § 15 Abs. 2 VgV für den Eingang der Angebote im Offenen Verfahren bestehenden Mindestfrist von 35 Tagen auf 34 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der
Auftragsbekanntmachung, ist gemäß § 15 Abs. 4 VgV zulässig, da die elektronische Übermittlung der Angebote durch den Auftraggeber zugelassen wird.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Auftraggeber kann oder muss den Bieter ausschließen, wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 123 oder des § 124 GWB vorliegt bzw. gegeben ist oder andere, spezialgesetzliche Ausschlussgründe vorliegen / gegeben sind. Diesbezüglich hat der Bieter mit seinem Angebot eine Erklärung im Formblatt Angebot / gemäß dem Formblatt Angebot einzureichen.
Zudem hat der Bieter zu erklären, dass er bei der Ausführung der Leistungen als Auftragnehmer seinen Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) den gesetzlichen Regelungen entsprechend den jeweilig gültigen Mindestlohn pro Stunde zahlt gemäß dem beiliegenden Formblatt F7.
Um die Übersendung eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate) wird gebeten.
Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister ist demgemäß dem Angebot nicht zwingend beizulegen.
2. Die Einreichung / Abgabe der Angebote hat mithilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform "Deutsches Vergabeportal" zu erfolgen (Art der akzeptierten elektronischen Angebote: Elektronisch in Textform, Elektronisch mit fortgeschrittener elektronischer Signatur, Elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur).
In diesem Zusammenhang ist das den Vergabeunterlagen beiliegende Dokument "Information nach § 11 Abs. 3 VgV zum Einsatz elektronischer Mittel im Vergabeverfahren" zu beachten. Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass ein elektronisch übermitteltes Angebot alle geforderten Dokumente, Anlagen,
Formblätter, Nachweise, Prospekte etc. enthalten muss (siehe u. a. Punkt 3.1.1. der Angebots- und Bewerbungsbedingungen).
3. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen und haben in ihrem Angebot (im Formblatt F2) sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des
Vertrages zu bezeichnen. Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind zudem hinsichtlich der in diesem
Fall einzureichenden Eignungsnachweise und sonstigen Nachweise die Festlegungen unter Punkt B.5 und B.6 der "Hinweise zum Vergabeverfahren und Vertragsbedingungen" (Anlage 1) zu beachten.
4. Eine Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer ist nicht ausgeschlossen. Der Bieter hat jedoch mit der Abgabe des Angebotes Art und Umfang der Leistungen bzw. die Teile des Auftrags anzugeben, die er an Unterauftragnehmer zu übertragen beabsichtigt und - sofern für den Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe zumutbar, d.h. nicht zwingend - die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen (Formblatt F3-A).
Darüber hinaus hat der Bieter erst nach einer vor der Zuschlagserteilung ggf. erfolgenden, diesbezüglichen
Aufforderung des Auftraggebers, unter Einhaltung der mitgeteilten Frist zum einen die Unterauftragnehmer verbindlich zu benennen und zum anderen nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel der benannten Unterauftragnehmer tatsächlich zur Verfügung stehen (beispielsweise durch Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter); Vgl. § 36 Abs. 1 S. 2 VgV. Des Weiteren hat der Bieter auf Anforderung des Auftraggebers nachzuweisen, dass keine Gründe für den Ausschluss des
Unterauftragnehmers / der Unterauftragnehmer vorliegen; dazu hat der Bieter für den / die Unterauftragnehmer die in Punkt B.5 und B.6 der "Hinweise zum Vergabeverfahren und Vertragsbedingungen" (Anlage 1) aufgeführten Formblätter und Nachweise (mit Ausnahme der Formblätter F2 und F3-A; anstatt dem "Formblatt Angebot"
ist das Formblatt F6 zu verwenden, mit dem die Eigenerklärung zu den §§ 123, 124 GWB und weiteren spezialgesetzliche Ausschlussgründen zu erbringen ist) nachzureichen. Hierbei gilt im Hinblick auf die unter Punkt B.5 der "Hinweise zum Vergabeverfahren und Vertragsbedingungen" (Anlage 1) geforderten Nachweise zur Eignungsprüfung, dass die Eignung eines Unterauftragnehmers lediglich im Hinblick auf den durch den konkreten Unterauftragnehmer zu übernehmenden / zu erbringenden Leistungsteil nachzuweisen ist.
Weitere spezifische Festlegungen zum Vergabeverfahren VGS # 19/2021 zum Nachweis der Eignung von Unterauftragnehmern sind der Vergabeunterlage "Angebots- und Bewerbungsbedingungen", Punkt 3.9. "Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer / Eignungsleihe" zu entnehmen.
Weitere Hinweise und Anforderungen für den Fall, dass der Bieter für den Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe, § 47 VgV), sind ebenso unter Punkt 3.9 der "Angebots- und Bewerbungsbedingungen" aufgeführt.
5. Weitere Hinweise zum Nachweis der Eignung / zum Abschnitt III. 1) Teilnahmebedingungen: Für ausländische Bieter ist der Nachweis der Eignung auch durch amtliche Bescheinigungen gleichwertiger Art
Möglich. Nachweise in anderer als in deutscher Sprache sind mit einer beglaubigten Übersetzung abzugeben.
Sofern der Bieter für einzelne Leistungen Unterauftragnehmer beauftragt, hat er mit seinem Angebot bzw. nach
einer vor der Zuschlagserteilung ggf. erfolgenden entsprechenden Aufforderung des Auftraggebers ebenfalls für diese entsprechende Nachweise einzureichen, dies abhängig vom jeweils zu erbringenden Leistungsanteil (siehe diesbezügliche Hinweise unter Ziffer 3.9 der Angebots- und Bewerbungsbedingungen). Hinweise zum Nachweis der Eignung für Teilnehmer eine Bietergemeinschaft sind der Vergabeunterlage "Hinweise zum Vergabeverfahren und Vertragsbedingungen" (Anlage 1), Punkt B.5 "Nachweise zur Eignungsprüfung" zu entnehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBWR0ZE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.ldl.sachsen.de/
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten
Vergabekammer gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind,
(Das Vorstehende gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.)
Bezüglich aller verspätet oder überhaupt nicht gerügten Verstöße ist der Bieter präkludiert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.ldl.sachsen.de/