Lieferung und Implementierung einer Telefonanlage zur Miete inkl. Softwaresupport, Incidentservice, Poolwartung Endgeräte und Betrieb der Infrastruktur für den Zeitraum 01.01.2023 - 31.12.2027 mit der Option der Vertragsverlängerung Referenznummer der Bekanntmachung: 1134-1002-2021-OV
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zwickau
NUTS-Code: DED45 Zwickau
Postleitzahl: 08056
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-zwickau.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Implementierung einer Telefonanlage zur Miete inkl. Softwaresupport, Incidentservice, Poolwartung Endgeräte und Betrieb der Infrastruktur für den Zeitraum 01.01.2023 - 31.12.2027 mit der Option der Vertragsverlängerung
Lieferung und Implementierung einer Telefonanlage für das Landratsamt Zwickau zur Miete inkl. Softwaresupport, Incidentservice, Poolwartung Endgeräte und Betrieb der Infrastruktur
Standorte des Landratsamtes Zwickau
Lieferung und Implementierung einer Telefonanlage für das Landratsamt Zwickau zur Miete inkl. Softwaresupport, Incidentservice, Poolwartung Endgeräte und Betrieb der Infrastruktur
Die Leistung beginnt am 01.01.2023 und endet mit Ablauf des 31.12.2027, ohne das es einer gesonderten Kündigung seitens des Auftraggebers bedarf.
Bis zum Ablauf des 35. Monats muss dem Auftraggeber die Verlängerung des Mietvertrages inkl. Support um weitere 60 Monate ab dem 01.01.2028 durch den Auftragnehmer angeboten werden. Im Zeitraum vom 36. bis 42. Monat finden zwischen den Vertragspartnern Abstimmungen zu einer möglichen Vertragsverlängerung statt. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet das Angebot anzunehmen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Verlängerung des Mietvertrages inkl. Support.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB (Anlage 1); Eigenerklärung hinsichtlich der ordnungsgemäßen Eintragung in das Handelsregister des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist (Kopie, max. 6 Monate alt). Sofern das Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen ist und keine handelsrechtliche Eintragungspflicht besteht, ist die Kopie der Gewerbean- bzw. ummeldung einzureichen. Sofern auch die Gewerbeanmeldung entbehrlich ist, ist dies zu erklären; Geforderte Eignungsnachweise gemäß § 122 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) i.V.m. § 42 ff. Vergabeverordnung (VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig;
Eigenerklärung zum Mindestlohn (Anlage 2);
Eigenerklärung bzw. Nachweis über das Bestehen einer Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung und der Zahlung der Versicherungsbeiträge. (Anlage 4);
Aktuelle (nicht älter als 3 Monate ab Angebotsabgabetermin) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft;
Geforderte Eignungsnachweise gemäß § 122 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) i.V.m. § 42 ff. Vergabeverordnung (VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig;
Nachweis der Gesamtvertretungsvollmacht des bevollmächtigten des bevollmächtigten Vertreters durch Mitgliedererklärung;
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Jahresdurchschnitt beschäftigten Arbeitskräfte (Anlage 3);
Referenzen Managed TK‐Services - Geben Sie mindestens drei Referenzen an, die den Anforderungen des Ausschreibungsgegenstands in vergleichbarer Weise entsprechen (Branche = öffentliche Verwaltung, Leistungsgegenstand = Managed TK‐Services, Leistungsumfang = > 1.000 Anschlüsse oder > 500 TSD € brutto Kosten) und die nicht älter als 3 Jahre sind; Erklärung, dass die Mindestanforderungen an Datenschutz und Datensicherheit nach BDSG erfüllt werden; Nachweis (Kopie) über den Partner‐Status beim Hersteller oder bei den Herstellern der angebotenen Kommunikationslösung besteht; Kann auf eine ausreichend große Anzahl zertifizierter Fachkräfte für die Einrichtung und Inbetriebnahme der bereitzustellenden Kommunikationslösung zugegriffen werden? Es ist die Anzahl der hierfür zertifizierten Fachkräfte anzugeben. Die entsprechenden Zertifikate sind in Kopie beizulegen; Der Bieter muss für seinen Servicebereich, speziell für den Bereich, der die Managed Services erbringen soll, sowie für sein Network Operation Center (NOC) ein Qualitätsmanagementsystem entsprechend ISO 9001:2000 oder gleichwertig besitzen. Es ist eine Kopie des Zertifikats gefordert; Die Service‐Prozesse des Auftragnehmers müssen ITIL‐basierend abgewickelt werden und die eingesetzten Mitarbeiter diesbezüglich ausreichend geschult sein. Für mindestens 3 Mitarbeiter ist eine Kopie des ITIL‐Zertifikates als Nachweis gefordert; Im Unternehmen des Auftragnehmers existiert die Rolle eines Datenschutz- beauftragten sowie eines Informationssicherheitsbeauftragten. Die jeweiligen Mitarbeiter sind namentlich zu benennen; Eigenerklärung darüber, dass aufgrund der technischen und personellen Voraussetzungen die geforderte Leistung ordnungsgemäß erbracht werden kann; Darstellung des Unternehmens- und Leistungsprofils;
Geforderte Eignungsnachweise gemäß § 122 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) i.V.m. § 42 ff. Vergabeverordnung (VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig; Nachweis der Gesamtvertretungsvollmacht des bevollmächtigten Vertreters durch Mitgliedererklärung;
Abschnitt IV: Verfahren
Landkreis Zwickau, Landratsamt, Standort Königswalder Straße 18, 08412 Werdau
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]1044
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf die Rügeobliegenheiten des Bieters nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfverfahrens nach § 160 GWB alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB grundsätzlich ein Akteneinsichtsrecht haben.
Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akte der Vergabestelle aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot mit allen wesentlichen Bestandteilen von den Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird.
Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen,
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hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse).
Das Landratsamt Zwickau ist als Vergabestelle im Falle der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer unverzüglich zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 GWB).
Ein Bieter hat sich daher in einem solchen Fall zur Durchsetzung seiner Rechte an die Vergabekammer des Freistaates Sachsen zu wenden. Nach § 182 Abs. 3 GWB trägt die unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]1044
Fax: [gelöscht]