Ausstattung Tierhaltung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausstattung Tierhaltung
Ausschreibungsgegenstand ist die mobile Ausstattung zur Nagetierhaltung unter spezifisch pathogenfreien
Bedingungen in sog. IVC-Käfigen. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Einrichtungsgegenstände:
29 Labortisch, 18 Flaschentransportwagen, 6 Käfig-Waschwagen, ca. 6.200 IVC-Käfige (Maus / Ratte),
ca. 7.400 Tränkeflaschen, 180 Flaschenkörbe für jeweils 18 Tränkeflaschen, 700 IVC-Schalen (Maus), 45
Autoklavierwagen, 14 mobile Umsetzstationen (S1 / S2 / S3), 74 IVC-Gestelle (Maus, 70 Käfige), 3 IVC-Gestell
(Ratte, 12 Käfige) und 29 IVC-Gebläseeinheiten.
Ausschreibungsgegenstand ist die mobile Ausstattung zur Nagetierhaltung unter spezifisch pathogenfreien
Bedingungen in sog. IVC-Käfigen. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Einrichtungsgegenstände:
29 Labortisch, 18 Flaschentransportwagen, 6 Käfig-Waschwagen, ca. 6.200 IVC-Käfige (Maus / Ratte),
ca. 7.400 Tränkeflaschen, 180 Flaschenkörbe für jeweils 18 Tränkeflaschen, 700 IVC-Schalen (Maus), 45
Autoklavierwagen, 14 mobile Umsetzstationen (S1 / S2 / S3), 74 IVC-Gestelle (Maus, 70 Käfige), 3 IVC-Gestell
(Ratte, 12 Käfige) und 29 IVC-Gebläseeinheiten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Hohenpeißenberg
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: n.n.
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.gmsh.de