Herstellung und Lieferung eines kombinierten Hochdruckspül- und Saugfahrzeug Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/15
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aue
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 08280
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]69
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zast-schlematal.de
Abschnitt II: Gegenstand
Herstellung und Lieferung eines kombinierten Hochdruckspül- und Saugfahrzeug
Herstellung und Lieferung eines kombinierten Hochdruckspül- und Saugfahrzeug
Los 1 und Los 2
Fahrgestell
Aue, DE
Herstellung und Lieferung eines kombinierten Hochdruckspül- und Saugfahrzeug - Los 1: Fahrgestell
Fahrzeugaufbau
Aue, DE
Herstellung und Lieferung eines kombinierten Hochdruckspül- und Saugfahrzeug - Los 2: Fahrzeugaufbau
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz des Bieters im Bereich Fahrgestellherstellung und/oder Fahrzeugaufbau,
- (Eigen-)erklärung zur Solvenz auf gesonderte schriftliche Anforderung.
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz des Bieters im Bereich Fahrgestellherstellung und/oder Fahrzeugaufbau für die 3 letzten Geschäftsjahre für jedes Geschäftsjahr getrennt,
- (Eigen-)erklärung zur Solvenz auf gesonderte schriftliche Anforderung. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre oder andere geeignete Nachweise, welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern,
- Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. EUR. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter nachzufordern.
- Fachbetrieb im Bereich Fahrgestellherstellung und/oder Fahrzeugaufbau
Abschnitt IV: Verfahren
Zweckverband Abwasser Schlematal; Am Bahnhof 24; 08280 Aue; Deutschland; Versammlungsraum
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit: 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.