Microsoft Handelspartnervertrag Referenznummer der Bekanntmachung: 113-212
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04317
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kisa.it
Abschnitt II: Gegenstand
Microsoft Handelspartnervertrag
Beschaffungsgegenstand war eine Rahmenvereinbarung mit einem Handelspartner für die Beschaffung von allen, im Rahmen der Vertragslaufzeit verfügbaren Microsoft BMI Select Plus Produkten, gegebenenfalls mit Software Assurance.
Leipzig, DE
Beschaffungsgegenstand war eine Rahmenvereinbarung mit einem Handelspartner für die Beschaffung von allen, im Rahmen der Vertragslaufzeit verfügbaren Microsoft BMI Select Plus Produkten, gegebenenfalls mit Software Assurance. Die abgeschlossene Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit bis zum 31.05.2022. Da eine exakte Abnahmemenge im Voraus nicht ermittelbar ist, soll aus der Rahmenvereinbarung der während der Laufzeit entstehende Bedarf des Auftraggebers an Microsoft Lizenzen im Rahmen des ausgeschriebenen Höchstabnahmevolumens von [Betrag gelöscht] EUR flexibel gedeckt werden können.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Microsoft Handelspartnervertrag
Ort: Unterhaching
NUTS-Code: DE21 Oberbayern
Postleitzahl: 82008
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.