15. Bündelausschreibung Strom GeKom 2022ff Referenznummer der Bekanntmachung: 211412
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Reinbek
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 21465
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://gekomgmbh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://portal.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
15. Bündelausschreibung Strom GeKom 2022ff
Lieferung von Strom im Auftrag und in Vollmacht von Ämtern und Kommunen, deren rechtlich unselbstständigen und selbstständigen Einrichtungen und kommunalen Zweckverbände sowie deren Einrichtungen in Schleswig-Holstein
Normalstrom
ca. 932 Abnahmestellen mit ca. 5.684 MWh/Jahr
Ökostrom ohne Neuanlagenquote
ca. 441 Abnahmestellen mit ca. 4.114 MWh/Jahr
Ökostrom mit 33 % Neuanlagenquote
ca. 30 Abnahmestellen mit ca. 389 MWh/Jahr
Ökostrom mit 25 % Neuanlagenquote
ca. 99 Abnahmestellen mit ca. 1.460 MWh/Jahr
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Normalstrom
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20251
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ökostrom ohne Neuanlagenquote
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20251
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ökostrom mit 33 % Neuanlagenquote
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eutin
NUTS-Code: DEF08 Ostholstein
Postleitzahl: 23701
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ökostrom mit 25 % Neuanlagenquote
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eutin
NUTS-Code: DEF08 Ostholstein
Postleitzahl: 23701
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln 14 / 14 des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.