Mittleres Löschfahrzeug MLF für die Gemeinde Maasbüll Referenznummer der Bekanntmachung: 19-21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hürup
NUTS-Code: DEF0C Schleswig-Flensburg
Postleitzahl: 24975
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.amt-huerup.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mittleres Löschfahrzeug MLF für die Gemeinde Maasbüll
Die Gemeinde Maasbüll plant die Beschaffung eines Mittleren Löschfahrzeuges MLF für die Freiwillige Feuerwehr Maasbüll
Fahrgestell geeignet zur Darstellung eines MLF 7,2 to (Kurzzeichen: Los 1)
24975 Maasbüll bei Flensburg
Fahrgestell geeignet zur Darstellung eines MLF 7,2 to
Aufbau geeignet zur Darstellung eines MLF & Zusammenführung aller Lose (Kurzzeichen: Los 2)
24975 Maasbüll bei Flensburg
Aufbau geeignet zur Darstellung eines MLF & Zusammenführung aller Lose
Beladung für ein MLF nach DIN 14530-25 11-2019 (Kurzzeichen: Los 3)
24975 Maasbüll bei Flensburg
Beladung für ein MLF nach DIN 14530-25 11-2019
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fahrgestell geeignet zur Darstellung eines MLF 7,2 to (Kurzzeichen: Los 1)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rendsburg
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Postleitzahl: 24768
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Aufbau geeignet zur Darstellung eines MLF & Zusammenführung aller Lose (Kurzzeichen: Los 2)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rendsburg
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Postleitzahl: 24768
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beladung für ein MLF nach DIN 14530-25 11-2019 (Kurzzeichen: Los 3)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Preetz, Holstein
NUTS-Code: DEF0A Plön
Postleitzahl: 24211
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 135
GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungenüber das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei
einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/