Ingenieurleistungen Wiederherstellung und langzeitsichere Aufrechterhaltung der Wasserab-tragsfähigkeit aus den Grubenbauen des „Zwiesler-Tiefer-Erbstolln“ in Berggießhübel
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiberg
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 09599
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.oba.sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ingenieurleistungen Wiederherstellung und langzeitsichere Aufrechterhaltung der Wasserab-tragsfähigkeit aus den Grubenbauen des „Zwiesler-Tiefer-Erbstolln“ in Berggießhübel
Kurort Berggießhübel
Die Planungsleistungen beinhalten die Beräumung und Sicherung des „Zwiesler-Tiefer-Erbstolln“ mit Anschluss zum „Grahls Tiefen Erbstolln“ auf rund 1.000 m Länge, die Sicherung von Anschlusstrecken – „Grahls Tiefer Erbstolln“ Ost- und Westflügel (ca. 400 m), die Sicherung von Schächten (LL1 bis LL3), die Herstellung einer geordneten und kontrollierbaren Grubenwasserableitung und die Ertüchtigung des Röschensystems einschließlich erforderlicher Wasserbaumaßnahmen an der Einleitstelle im Flussbett der Gottleuba.
Weiterhin umfassen die Leistungen das Auffinden und die planerische Umsetzung möglicher Zwangsentwässerungen höher gelegener Stollenniveaus in den „Zwiesler-Tiefer-Erbstolln“. Die Wasserlösung soll insbesondere der Verhinderung von unkontrollierten Wasseraustritten in be-wohnten bzw. intensiv genutzten Bereichen (z. B. Sportplatz) dienen. Für den notwendigen Erkenntniszuwachs in diesen, teilweise nicht risskundigen Bereichen, ist ein Erkundungsprogramm im Rahmen der Planung vorgesehen.
Der Auftragnehmer hat darüber hinaus Möglichkeiten der Reduzierung von Wasserzuflüssen aus oberirdischen Gewässern (Fuchsbach bzw. alter Fuchsbach) bzw. weiterer Fremdwässer zu prüfen, zu bewerten und in Abhängigkeit der Zuständigkeit in die Planung zu integrieren.
Der Auftraggeber hat zur ausreichenden und übersichtlichen Ausweisung der Aufgabenstellung folgende Sanierungsabschnitte gebildet:
A0 Gottleuba bis Mundloch (-50 m bis 0 m).
A1 Mundloch bis LL1 (0 m bis 110 m)
A2 LL1 bis LL2 (110 m bis 453 m) – „Zwieseler Lagerzug“ , „Gott Vertraut Lager“
A3 LL2 bis Anbindung „Grahls Tiefer Erbstolln“ (453 m bis 1.020 m) - (Stollenkreuz) „Detlever Lager“, „Glück Auf Lager“, Bergmannshoffnunger Lager“
A4 „Grahls Tiefer Erbstolln“ ab Stollenkreuz (ab 1.020 m) - „Martinzecher Lager“, LL3, Ost und Westflügel „Grahls Tiefer Erbstolln“ (ca. 80 m in E/320 m in W)
In den Abschnitten hat der Auftragnehmer folgende Sanierungsleistungen zu prüfen und zu planen:
Gesamtabschnitt des „Zwiesler-Tiefer-Erbstolln“ in direkter Verbindung vom Mundloch bis zu den Endschäften des „Grahls Tiefen Erbstolln“:
- Sanierung von Schwachstellen in Firste und Stößen
- Sicherung von Störungszonen, wassergängig
- Beräumung von Ablagerungen in der Wasserseige
- Beseitigung von in das Stollenprofil eingelaufenen Massen
- Sicherung (wassergängiger Verschluss) von Stollenöffnungen in den abgemauerten Abschnitten
- Sicherung von abgehenden Strecken und Streckenkreuzen
- Herstellen einer ausreichend bemessenen Wasserseige
- Bewertung der Wasserzuläufe zum Stollen (über- und unterirdisch)
- Prüfung und Sanierung des Tragwerkes (Sandsteinplatten) für dauerhafte Fahrungsmöglichkeiten zu Kontrollzwecken
- Erkundung und Vermessung aller abgehenden Strecken bzw. Stollen, soweit diese zugänglich sind bzw. zugänglich gemacht werden
- Sicherung schutzwürdiger altbergbaulicher Sachzeugnisse (Lachtertafeln etc.)
- Prüfung der Möglichkeiten der Integrierung von Artenschutzmaßnahmen (Fledermausschutz)
- Prüfung der Möglichkeiten einer geothermischen/energetischen Grubenwassernutzung, insbesondere am Martinschacht (Verfall der Wässer um ca. 70 m)
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: jaProjektnummer oder -referenz:CCl-Nr. 2014DE16RFoP012 (Operationelles Programm des Freistaates Sachsen zum EFRE für die Förderperiode 2014-2020, Vorhaben "Prävention von Risiken des Altbergbaus"), Beschluss der Kommission C (2014) 8739 vom 17.11.2014
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Bei der Frist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB handelt es sich um eine Rechtsbehelfsfrist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiberg
Postleitzahl: 09599
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.oba.sachsen.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Kurort Berggießhübel
Die Planungsleistungen beinhalten die Beräumung und Sicherung des „Zwiesler-Tiefer-Erbstolln“ mit Anschluss zum „Grahls Tiefen Erbstolln“ auf rund 1.000 m Länge, die Sicherung von Anschlusstrecken – „Grahls Tiefer Erbstolln“ Ost- und Westflügel (ca. 400 m), die Sicherung von Schächten (LL1 bis LL3), die Herstellung einer geordneten und kontrollierbaren Grubenwasserableitung und die Ertüchtigung des Röschensystems einschließlich erforderlicher Wasserbaumaßnahmen an der Einleitstelle im Flussbett der Gottleuba.
Weiterhin umfassen die Leistungen das Auffinden und die planerische Umsetzung möglicher Zwangsentwässerungen höher gelegener Stollenniveaus in den „Zwiesler-Tiefer-Erbstolln“. Die Wasserlösung soll insbesondere der Verhinderung von unkontrollierten Wasseraustritten in bewohnten bzw. intensiv genutzten Bereichen (z. B. Sportplatz) dienen. Für den notwendigen Erkenntniszuwachs in diesen, teilweise nicht risskundigen Bereichen, ist ein Erkundungsprogramm im Rahmen der Planung vorgesehen.
Der Auftragnehmer hat darüber hinaus Möglichkeiten der Reduzierung von Wasserzuflüssen aus oberirdischen Gewässern (Fuchsbach bzw. alter Fuchsbach) bzw. weiterer Fremdwässer zu prüfen, zu bewerten und in Abhängigkeit der Zuständigkeit in die Planung zu integrieren.
Der Auftraggeber hat zur ausreichenden und übersichtlichen Ausweisung der Aufgabenstellung folgende Sanierungsabschnitte gebildet:
A0 Gottleuba bis Mundloch (-50 m bis 0 m).
A1 Mundloch bis LL1 (0 m bis 110 m)
A2 LL1 bis LL2 (110 m bis 453 m) – „Zwieseler Lagerzug“ , „Gott Vertraut Lager“
A3 LL2 bis Anbindung „Grahls Tiefer Erbstolln“ (453 m bis 1.020 m) - (Stollenkreuz) „Detlever Lager“, „Glück Auf Lager“, Bergmannshoffnunger Lager“
A4 „Grahls Tiefer Erbstolln“ ab Stollenkreuz (ab 1.020 m) - „Martinzecher Lager“, LL3, Ost und Westflügel „Grahls Tiefer Erbstolln“ (ca. 80 m in E/320 m in W)
In den Abschnitten hat der Auftragnehmer folgende Sanierungsleistungen zu prüfen und zu planen:
Gesamtabschnitt des „Zwiesler-Tiefer-Erbstolln“ in direkter Verbindung vom Mundloch bis zu den Endschäften des „Grahls Tiefen Erbstolln“:
- Sanierung von Schwachstellen in Firste und Stößen
- Sicherung von Störungszonen, wassergängig
- Beräumung von Ablagerungen in der Wasserseige
- Beseitigung von in das Stollenprofil eingelaufenen Massen
- Sicherung (wassergängiger Verschluss) von Stollenöffnungen in den abgemauerten Abschnitten
- Sicherung von abgehenden Strecken und Streckenkreuzen
- Herstellen einer ausreichend bemessenen Wasserseige
- Bewertung der Wasserzuläufe zum Stollen (über- und unterirdisch)
- Prüfung und Sanierung des Tragwerkes (Sandsteinplatten) für dauerhafte Fahrungsmöglichkeiten zu Kontrollzwecken
- Erkundung und Vermessung aller abgehenden Strecken bzw. Stollen, soweit diese zugänglich sind bzw. zugänglich gemacht werden
- Sicherung schutzwürdiger altbergbaulicher Sachzeugnisse (Lachtertafeln etc.)
- Prüfung der Möglichkeiten der Integrierung von Artenschutzmaßnahmen (Fledermausschutz)
- Prüfung der Möglichkeiten einer geothermischen/energetischen Grubenwassernutzung, insbesondere am Martinschacht (Verfall der Wässer um ca. 70 m)
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Land: Deutschland
- Vermarkung/Bestimmung von 4 Festpunkten im Mundlochbereich
- Vermarkung/Bestimmung von 5 Festpunkten im Stollen
- Nachtragsmessung Stollen bis Station 0+500 inkl. Stollenabgänge
- Profilaufnahme, Messung von ca. 20 Querprofilen
- Übertägige Geländevermessung im Bereich 2. Lichtloch
- CAD-Bearbeitung/Erstellung Lage- und Höhenplan, Profildarstellungen
Die Erforderlichkeit der zusätzlichen Leistungen hat sich erst während der beauftragten Aufwältigung des Stollen ergeben. Die Notwendigkeit der zusätzlichen Aufwältigung von angeschlagenen Strecken, die das Ingenieurbüro jetzt vermessen soll, ergab sich aus der inzwischen festgestellten Abhängigkeit der dauerhaften sicheren Wasserableitung durch Einbeziehung dieser Teile des Grubenbaues in die Sanierung. Solche konkreten Bedingungen lassen sich häufig erst nach ausreichender Beräumung und folgender Beobachtung von Wassergängigkeiten in situ feststellen. Im Rahmen der gebotenen Sorgfaltspflichten konnte der Auftraggeber die davon abhängigen Teilleistungen für das beauftragte Ingenieurbüro nicht vorhersehen, zumal bei dessen Beauftragung die konkrete umsetzungsrelevante Planung noch bevorstand.