Neubau Wohnquartier Auf dem Baggersand - Entwässerungskanalarbeiten - Vergabenummer 32100283OV
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23564
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.luebecker-bauverein.de
Adresse des Beschafferprofils: www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Wohnquartier Auf dem Baggersand - Entwässerungskanalarbeiten - Vergabenummer 32100283OV
"Auf dem Baggersand" in Travemünde errichten vier Lübecker Wohnungsbaugesellschaften gemeinsam ein neues Wohnquartier mit Tiefgarage. Der wesentliche Leistungsumfang besteht in dem Bau des Abwasserleitungsnetzes (Regen- und Schmutzwasser) für die Gebäude- und Grundstücksentwässerung. Ergänzend zu den vorangegangenen Erdarbeiten (Herstellung der Baugrube mit anschließender Teilverfüllung nach Herstellung der Tiefgarage) ist die weitere Verfüllung der Baugrube mit zu lieferndem Füllboden vorgesehen.
23570 Travemünde
Baugrubenverfüllung mit zu lieferndem Füllboden im Anschluss an die bauseitige Teilverfüllung;
Abwasserleitungsnetz für Regen- und Schmutzwasserentwässerung.
Umfang der Leistung:
1.800 m³ Füllboden, Lieferung und Einbau
1.200 m Kanalgrabenaushub bis ca. 3,50 m Tiefe, Regenwasser DN 100 - DN 400
390 m Kanalgrabenaushub Schmutzwasser bis DN 160
140 m Kanalgrabenaushub bis ca. 3,50 m Tiefe, DN 160 bis DN 250
960 m RW-Abwasserkanal PP DN 100-250
100 m RW-Abwasserkanal PP DN 300
140 m RW-Abwasserkanal PP DN 400
390 m SW-Abwasserkanal PP DN bis 150
140 m SW-Abwasserkanal PP DN 150-250
25 St RW-Kontrollschächte DN 1000 Beton bis 4,50 m Tiefe
25 St SW-Kontrollschächte DN 1000 Beton bis 3,00 m Tiefe
780 m² Verbau aus Stahlplattensystem
220 m² Waagerechter Verbau aus Holz
Geschlossene Wasserhaltung mit Vakuumfilter
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— die Gewerbeanmeldung,
— den aktuellen Auszug aus dem Handelsregister,
— die Eintragung in der Handwerkerrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer oder gleichwertige Bescheinigungen nach Rechtsvorschrift des Staates in dem das Unternehmen niedergelassen ist
Die Nachweise können auch durch von uns direkt abrufbare Eintragungen in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen. Akzeptiert wird neben der Eigenerklärung auf dem Beiblatt 124 als vorläufiger Nachweis auch eine
Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Beide Unterlagen wären auf Verlangen durch entsprechende Nachweise zu ergänzen. Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf
dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Bei Auftragswerten darunter behalten wir uns dies im Ermessen vor. Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
— eine Bankerklärung über die die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit mit Bezug auf den konkreten Auftrag,
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung,
— eine durch den Steuerberater/ Wirtschaftsprüfer bestätigte Erklärung über den Umsatz des Unternehmens der 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen
Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkassen,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
GMSH AöR, Büro Lübeck, Schillstraße 1-3, 23566 Lübeck
Nur Vertreter des Auftraggebers und Vertreter der Submissionsstelle Bau der GMSH; keine Bieter oder deren Bevollmächtigten
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die elektronische Angebotsabgabe per E-Mail ist nicht zugelassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
"Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU."
Ort: Lübeck
Land: Deutschland