Stromlieferung IKK classic (25/AD/2021)
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]019
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ikk-classic.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stromlieferung IKK classic (25/AD/2021)
Gegenstand der zu erbringenden Leistung ist die Belieferung der Stromabnahmestellen der Auftraggeberin mit elektrischer Energie. In den Anlagen 1a bis 1i und 2 zur Leistungsbeschreibung der Abnahmestellen Los 1 bis 9 sind die einzelnen Abnahmestellen numerisch aufgelistet. Der Auftragnehmer hat zusätzlich die Möglichkeit der Lieferung von 100-prozentigem Ökostrom vorzuhalten.
Aufgrund einer unvorhersehbaren Einstellung der Energiebelieferung des derzeitigen Auftragnehmers sieht sich die Auftraggeberin gezwungen, kurzfristig die Energiebelieferung neu auszuschreiben.
Stromlieferung - Los 1: Abnahmestellen der IKK Akademie in Hagen
Hagen
Die Übergabestelle ist jeweils die Eigentumsgrenze zwischen dem Netz des Verteilernetzbetreibers und der jeweiligen Kundenanlage. Alle mit der Stromlieferung an die einzelnen Abnahmestellen verbundenen Leistungen sind durch den Auftragnehmer zu erbringen. Dies betrifft insbesondere:
• Abschluss der erforderlichen Netznutzungsverträge mit dem jeweiligen Verteilnetzbetreiber,
• Bereitstellen der erforderlichen elektrischen Leistung an der jeweiligen Abnahmestelle sowie
• Lieferung der elektrischen Energie.
Stromlieferung - Los 2: Abnahmestellen in der Region Baden-Württemberg
Ludwigsburg
Die Übergabestelle ist jeweils die Eigentumsgrenze zwischen dem Netz des Verteilernetzbetreibers und der jeweiligen Kundenanlage. Alle mit der Stromlieferung an die einzelnen Abnahmestellen verbundenen Leistungen sind durch den Auftragnehmer zu erbringen. Dies betrifft insbesondere:
• Abschluss der erforderlichen Netznutzungsverträge mit dem jeweiligen Verteilnetzbetreiber,
• Bereitstellen der erforderlichen elektrischen Leistung an der jeweiligen Abnahmestelle sowie
• Lieferung der elektrischen Energie.
Stromlieferung - Los 3: Abnahmestellen in der Region Bayern
Augsburg
Die Übergabestelle ist jeweils die Eigentumsgrenze zwischen dem Netz des Verteilernetzbetreibers und der jeweiligen Kundenanlage. Alle mit der Stromlieferung an die einzelnen Abnahmestellen verbundenen Leistungen sind durch den Auftragnehmer zu erbringen. Dies betrifft insbesondere:
• Abschluss der erforderlichen Netznutzungsverträge mit dem jeweiligen Verteilnetzbetreiber,
• Bereitstellen der erforderlichen elektrischen Leistung an der jeweiligen Abnahmestelle sowie
• Lieferung der elektrischen Energie.
Stromlieferung - Los 4: Abnahmestellen in der Region Hessen
Wiesbaden
Die Übergabestelle ist jeweils die Eigentumsgrenze zwischen dem Netz des Verteilernetzbetreibers und der jeweiligen Kundenanlage. Alle mit der Stromlieferung an die einzelnen Abnahmestellen verbundenen Leistungen sind durch den Auftragnehmer zu erbringen. Dies betrifft insbesondere:
• Abschluss der erforderlichen Netznutzungsverträge mit dem jeweiligen Verteilnetzbetreiber,
• Bereitstellen der erforderlichen elektrischen Leistung an der jeweiligen Abnahmestelle sowie
• Lieferung der elektrischen Energie.
Stromlieferung - Los 5: Abnahmestellen in der Region Niedersachsen/Hamburg
Hamburg
Die Übergabestelle ist jeweils die Eigentumsgrenze zwischen dem Netz des Verteilernetzbetreibers und der jeweiligen Kundenanlage. Alle mit der Stromlieferung an die einzelnen Abnahmestellen verbundenen Leistungen sind durch den Auftragnehmer zu erbringen. Dies betrifft insbesondere:
• Abschluss der erforderlichen Netznutzungsverträge mit dem jeweiligen Verteilnetzbetreiber,
• Bereitstellen der erforderlichen elektrischen Leistung an der jeweiligen Abnahmestelle sowie
• Lieferung der elektrischen Energie.
Stromlieferung - Los 6: Abnahmestellen in der Region Nordrhein
Viersen
Die Übergabestelle ist jeweils die Eigentumsgrenze zwischen dem Netz des Verteilernetzbetreibers und der jeweiligen Kundenanlage. Alle mit der Stromlieferung an die einzelnen Abnahmestellen verbundenen Leistungen sind durch den Auftragnehmer zu erbringen. Dies betrifft insbesondere:
• Abschluss der erforderlichen Netznutzungsverträge mit dem jeweiligen Verteilnetzbetreiber,
• Bereitstellen der erforderlichen elektrischen Leistung an der jeweiligen Abnahmestelle sowie
• Lieferung der elektrischen Energie.
Stromlieferung - Los 7: Abnahmestellen in der Region Sachsen
Dresden
Die Übergabestelle ist jeweils die Eigentumsgrenze zwischen dem Netz des Verteilernetzbetreibers und der jeweiligen Kundenanlage. Alle mit der Stromlieferung an die einzelnen Abnahmestellen verbundenen Leistungen sind durch den Auftragnehmer zu erbringen. Dies betrifft insbesondere:
• Abschluss der erforderlichen Netznutzungsverträge mit dem jeweiligen Verteilnetzbetreiber,
• Bereitstellen der erforderlichen elektrischen Leistung an der jeweiligen Abnahmestelle sowie
• Lieferung der elektrischen Energie.
Stromlieferung - Los 8: Abnahmestellen in der Region Thüringen
Erfurt
Die Übergabestelle ist jeweils die Eigentumsgrenze zwischen dem Netz des Verteilernetzbetreibers und der jeweiligen Kundenanlage. Alle mit der Stromlieferung an die einzelnen Abnahmestellen verbundenen Leistungen sind durch den Auftragnehmer zu erbringen. Dies betrifft insbesondere:
• Abschluss der erforderlichen Netznutzungsverträge mit dem jeweiligen Verteilnetzbetreiber,
• Bereitstellen der erforderlichen elektrischen Leistung an der jeweiligen Abnahmestelle sowie
• Lieferung der elektrischen Energie.
Stromlieferung - Los 9: Abnahmestellen in der Region Westfalen-Lippe
Dortmund
Die Übergabestelle ist jeweils die Eigentumsgrenze zwischen dem Netz des Verteilernetzbetreibers und der jeweiligen Kundenanlage. Alle mit der Stromlieferung an die einzelnen Abnahmestellen verbundenen Leistungen sind durch den Auftragnehmer zu erbringen. Dies betrifft insbesondere:
• Abschluss der erforderlichen Netznutzungsverträge mit dem jeweiligen Verteilnetzbetreiber,
• Bereitstellen der erforderlichen elektrischen Leistung an der jeweiligen Abnahmestelle sowie
• Lieferung der elektrischen Energie.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
>> Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung des Bieters darüber abzugeben, dass keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen (“Eigenerklärung zur Ausschlussgründen“).
>> Bietergemeinschaften haben die vorgenannte Eigenerklärung dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen.
>> Von Unternehmen, deren Kapazitäten ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. § 47 VgV in Anspruch nehmen will, ist die Eignungserklärung zu Ausschlussgründen ebenfalls im Original einzureichen.
>> Von als Unterauftragnehmer vorgesehenen Unternehmen ist die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen erst auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Beruft sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zugleich gemäß § 47 VgV auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers, muss die Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen von diesem Unterauftragnehmer jedoch bereits mit Angebotsabgabe abgegeben werden (§ 36 Abs. 1 S. 3 VgV).
>> Dem Angebot ist eine Erklärung zur finanziellen Leistungsfähigkeit beizufügen, in welcher jeweils der Gesamtumsatz des Bieters sowie der Umsatz des Bieters der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018, 2019, 2020), soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung übereinstimmen oder
vergleichbar sind, anzugeben ist (“Eigenerklärung Umsatz“).
>> Bietergemeinschaften haben die vorgenannte Eigenerklärung dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen.
>> Von Unternehmen, deren Kapazitäten ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. § 47 VgV in Anspruch nehmen will, ist die Eignungserklärung zu Ausschlussgründen ebenfalls im Original einzureichen.
>> Von als Unterauftragnehmer vorgesehenen Unternehmen ist die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen erst auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Beruft sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zugleich gemäß § 47 VgV auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers, muss die Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen von diesem Unterauftragnehmer jedoch bereits mit Angebotsabgabe abgegeben werden (§ 36 Abs. 1 S. 3 VgV).
>> Dem Angebot ist eine Eigenerklärung über bereits erbrachte, mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Aufträge (Referenzen) der letzten 3 Geschäftsjahre (2018, 2019, 2020) beizufügen, in welcher der Auftraggeber (Name und Anschrift, Kontaktdaten des Ansprechpartners), der Ort der Leistungserbringung, der Leistungszeitraum und der Nettoauftragswert anzugeben ist. Weiter ist dabei jeweils anzugeben, ob der Bieter die Leistung als Haupt- oder Nachauftragnehmer oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft erbracht hat sowie welche besonderen Anforderungen der jeweilige Auftrag stellte (“Eigenerklärung Referenzen“).
>> Bietergemeinschaften haben die vorgenannte Eigenerklärung dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen.
>> Von Unternehmen, deren Kapazitäten ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. § 47 VgV in Anspruch nehmen will, ist die Eignungserklärung zu Ausschlussgründen ebenfalls im Original einzureichen.
>> Von als Unterauftragnehmer vorgesehenen Unternehmen ist die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen erst auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Beruft sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zugleich gemäß § 47 VgV auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers, muss die Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen von diesem Unterauftragnehmer jedoch bereits mit Angebotsabgabe abgegeben werden (§ 36 Abs. 1 S. 3 VgV).
Abschnitt IV: Verfahren
IKK classic, Vergabestelle, Mittelhäuser Str. 68, 99089 Erfurt
Die Öffnung der Angebote erfolgt nicht öffentlich, d. h. Bieter sind nicht anwesend.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
>> Die Verfahrenssprache ist deutsch.
>> Es gilt deutsches Recht.
>> Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Ein Angebot Bietergemeinschaften findet nur dann Berücksichtigung, wenn in dem Angebot jeweils alle Mitglieder genannt sind und ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags benannt ist. Außerdem müssen sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft für alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten. Das Formblatt "Erklärung der Bietergemeinschaft" ist in dem Fall dem Angebot ausgefüllt und unterzeichnet beizufügen.
>>Mit dem Angebot sind folgende Nachweise vorzulegen:
Bei Aufträgen ab einer Höhe von [Betrag gelöscht] Euro (inkl. Umsatzsteuer) holt die Vergabestelle für den Bieter, der im Rahmen des Vergabeverfahrens den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagsentscheidung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § l50a Gewerbeordnung beim Bundesamt für Justiz ein. Die für die Abfrage notwendigen Daten sind vom Bieter anzugeben. Eine formlose Eigenerklärung des Bieters reicht in diesen Fällen nicht aus.
>>Der Bieter muss eine Eigenerklärung darüber vorlegen, dass die Regulierungsbehörde dem Bieter die Ausübung der Tätigkeit gemäß § 5 EnWG weder ganz noch teilweise untersagt hat und die Regulierungsbehörde bislang gegenüber dem Bieter keine Bedenken angemeldet hat, wonach dessen
personelle, technische oder wirtschaftliche Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit nicht uneingeschränkt gewährleistet ist („Eigenerklärung zu § 5 EnWG (45)“).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Möchte ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat, eine Verletzung der Bestimmungen über das Vergabeverfahren geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden. Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Tagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei dem Bundeskartellamt stellen.