Stromlieferung für die Abnahmestellen des Zweckverbandes Wasserversorgung Pirna/ Sebnitz Referenznummer der Bekanntmachung: 2021 TGM 01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weinheim
NUTS-Code: DED2F Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Postleitzahl: 01855
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.akademie-weinheim.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Stromlieferung für die Abnahmestellen des Zweckverbandes Wasserversorgung Pirna/ Sebnitz
Stromlieferung für die Abnahmestellen des Zweckverbandes Wasserversorgung Pirna/Sebnitz
01855 Sebnitz
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Stromlieferung für Abnahmestellen des Zweckverbandes Wasserversorgung Pirna/Sebnitz mit registrierender Leistungsmessung und mit Standard-Lastprofilen. Der bestehende Liefervertrag für die in dem Leistungsverzeichnis aufgelisteten Abnahmestellen läuft zum 31.12.2021 aus. Im Rahmen dieser öffentlichen Ausschreibung soll die Lieferung von Strom für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2024 vergeben werden. Gegenstand der Vergabe ist die Stromlieferung aufgrund eines Vollstromliefervertrages einschließlich Netznutzung (All-inclusive-Vertrag) für die in den Leistungsverzeichnissen aufgeführten Abnahmestellen. Das Gesamtvolumen beträgt ohne Gewähr und Annahme einer verbindlichen Höchstbetrags- oder Mindestabnahmemenge insgesamt ca. 3 GWh/a. Die Ausschreibung der Stromlieferung an die in den Leistungsverzeichnissen aufgeführten Abnahmestellen erfolgt für den Zeitraum vom 01.01.2022, 00:00 Uhr bis zum
31.12.2024, 24:00 Uhr.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe DREWAG-Stadtwerke Dresden GmbH
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der unter den Abschnitten II.1.7) und V.2.4) ausgewiesene Betrag ist ein fiktiver Wert. Eine Veröffentlichung der tatsächlichen Beträge würde gem. § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden. Demnach ist der öffentliche Auftraggeber nicht verpflichtet die tatsächlichen Beträge zu veröffentlichen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6RYY0B
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.ldl.sachsen.de
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB
unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.ldl.sachsen.de