Ausstattung von Schulen der Landeshauptstadt Dresden mit WLAN Referenznummer der Bekanntmachung: DP_VgV_WLAN_2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stesad.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ausstattung von Schulen der Landeshauptstadt Dresden mit WLAN
Mit der Verwaltungsvereinbarung für den Digitalpakt vom 17.09.2019 haben Bund und Länder Fördermittel bereitgestellt, um die Digitalisierung an den Schulen voranzutreiben. Mit dem "Digitalpakt Schule" sollen auf technischer Ebene die Voraussetzungen für die Schulen geschaffen werden, um digitale Medien in der pädagogischen Arbeit zu nutzen und die für die berufliche Zukunft der Schüler erforderliche digitale Kompetenz zu vermitteln. Im Zuge dessen sollen ca. 133 Schulen der Landehauptsadt Dresden mit WLAN ausgestattet werden.
Der voraussichtlich Gesamtbeschaffungswert ist ein Wert der Fördermittel. Der beauftrage Wert entspricht den Einzelpreisen.
01069 Dresden
Gegenstand der geplanten Rahmenvereinbarung für die Ausstattung von ca. 133 Schulen mit WLAN sind die folgenden Leistungen:
- Lieferung und Montage von WLAN-Controllern, Controller-/Client-Lizenzen, Access Points
- Serviceleistung
Die Beauftragung erfolgt entsprechend den Vertragsbedingungen (Anlage 1). Es wird ein Rahmenvertrag mit einem Bieter über 48 Monate geschlossen. Alle Leistungen erfolgen per Einzelabruf.
Geliefert und teilweise installiert werden sollen folgende:
Mindestmengen:
- 3.034 Access Points
- 100 WLAN-Controller
Die tatsächlichen Abnahmemengen können höher ausfallen.
Die zu liefernden Höchstmengen betragen:
- 6.086 Access Points
- 150 WLAN-Controller
Eine Abnahme über die oben angeführten Mindestmengen hinaus kann nicht garantiert werden.
Bei Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen liegt das Auftragsende voraussichtlich 10/2025 (Ablauf Rahmenvereinbarung).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe CCE Systeme GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01139
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6MYYC3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb eines Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.