Breitbandausbau der Stadt Chemnitz Ost Objektplanung Ingenieurbauwerke und Fachplanung Technische Ausrüstung Referenznummer der Bekanntmachung: 66/21/502
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09111
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.chemnitz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Breitbandausbau der Stadt Chemnitz Ost Objektplanung Ingenieurbauwerke und Fachplanung Technische Ausrüstung
Breitbandausbau der Stadt Chemnitz Ost Objektplanung Ingenieurbauwerke und Fachplanung Technische Ausrüstung
Stadt Chemnitz - Ost
Errichtung der passiven Telekommunikationsinfrastruktur zur Erschließung von ca. 1.096 Adresspunkten und entlang der geförderten Trasse eine förderkonforme Erschließung auf Basis des Vortriebs von Reservekapazitäten im Stadtgebiet Ost. Es sind die Objektplanungsleistungen Ingenieurbauwerke gem. HOAI 2021 § 41 ff. i.V.m. Anlage 12 und dazugehörende Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung gem. HOAI 2021 § 53 ff. i.V.m. Anlage 15, LPH 1 bis 6 und LPH 8, sowie besondere Leistungen zu erbringen.
Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungen der Objektplanungsleistungen Ingenieurbauwerke gem. HOAI 2021 § 41 ff. i. V. m. Anl. 12, LP 1-6, 8 anteilig und die benannten Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung gem. HOAI 2021 § 53 ff. i. V. m. Anl. 15, LP 1-6, 8 anteilig sowie Besondere Leistungen über alle Leistungsphasen gemäß Beschrieb § 3 Nr. 2 und 3 des Vertrags. Die Grundleistungen zu den Leistungsphasen 7 und 9 werden durch den Auftraggeber erbracht, die rechnerischen Prüfungen zu Leistungsphase 7 ausgereicht.
Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer von den vereinbarten Leistungen zunächst nur die Leistungen bis einschließlich Leistungsphase 6 und 8 der Objektplanung Ingenieurbauwerke und der Fachplanung Technische Ausrüstung. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer neben bezeichneten Grundleistungen Besondere Leistungen für die LP 1 der Fachplanung Technische Ausrüstung und die LP 2 und 3 der Objektplanung Ingenieurbauwerke und der Fachplanung Technische Ausrüstung, ab LP 4 der Objektplanung Ingenieurbauwerke und der Fachplanung Technische Ausrüstung jeweils mit gesondertem Abruf je Leistungsphase. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung aller (Teil-)Leistungsphasen besteht nicht.
Im Übrigen siehe Vertrag HVA.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Geforderte Qualifikation des/ der Bewerbers/ Bieters/-in bzw. bei juristischen Personen des/ der
benannten verantwortlichen Berufsangehörigen (§ 75 Abs. 3 VgV):
Abschluss als Abschluss Master oder Dipl.-Ing. im Bereich Bauingenieurwesen oder in vergleichbarem
Studiengang oder gleichwertige Qualifikation.
Dem Angebot ist zum Nachweis eine Bescheinigung über den Studienabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss, welcher zur Bearbeitung berechtigt, beizufügen.
Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister gemäß § 44 VgV:
Dem Angebot ist folgender Nachweis beizufügen:
Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als 1 Jahr ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung, wenn zur Eintragung verpflichtet
Nachweis der Eintragung in ein Berufsregister oder sonstige Bescheinigung der erlaubten Berufsausübung
Mit dem Angebot einzureichen:
a) Angabe des Honorarumsatzes in dem Bereichen Ingenieurbauwerke gemäß §§ 41 HOAI und Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 HOAI in den letzten 3 Geschäftsjahren.
b) Berufshaftpflichtversicherung mit den unten aufgeführten Mindestbedingungen
zu a) Es muss in den letzten 3 Geschäftsjahren ein Mindestjahresumsatz in Höhe von 1.500.000 € netto in den oben genannten Bereich erreicht worden sein.
zu b) Mindestbedingung:
Im Auftragsfall muss eine Berufshaftpflichtversicherung mit den im Architekten-/ Ingenieurvertrag unter Punkt 6. festgelegten Mindestbedingungen bestehen.
Der AN hat zur Absicherung von Ersatzansprüchen des AG aus diesem Vertrag eine Berufshaft-pflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme (nach § 16 AVB F-StB 2021) in Höhe von
a) für Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR
b) für sonstige Schäden (Vermögens- und Sachschäden) [Betrag gelöscht] EUR
abzuschließen und für die gesamte Dauer des Vertrages lückenlos aufrecht zu erhalten, die mindes-tens 2-fach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen müssen.
Bei Arbeitsgemeinschaften muss Versicherungsschutz für jedes Mitglied bestehen.
Im Auftragsfall muss die Mindestdeckungssumme nachgewiesen werden, die bei Einzelpersonen und -unternehmen als AN 2-fach, bei Personen- und Kapitalgesellschaften als AN 4-fach pro Versiche-rungsjahr zur Verfügung stehen müssen.
Die Versicherung muss für die gesamte Dauer des Vertrages lückenlos aufrecht erhalten bleiben. Bei Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder der AN-ARGE bestehen.
Die Versicherung muss eine mindestens 5-jährige Nachhaftung nach Schlussrechnung zu allen Leistungen des Ingenieurvertrages für alle Ersatzansprüche umfassen.
Dem Angebot ist folgender Nachweis beizufügen:
- Kopie der Police oder Deckungsbestätigung des Versicherers nicht älter als 1 Jahr ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung mit den im Folgenden benannten Angaben oder
- eine Erklärung des Versicherers, dass die Deckungssummen im Auftragsfall angepasst werden bzw. im Auftragsfall eine objektbezogene Versicherung mit den im Folgenden benannten Angaben abgeschlossen wird.
Der Nachweis der Versicherung muss folgende Angaben enthalten:
- Höhe der Deckungssumme für Personenschäden
- Höhe der Deckungssumme für sonstige Schäden
- Angabe der Maximierung pro Versicherungsjahr
- Angabe der mindestens 5-jährigen Nachhaftung für alle Ersatzansprüche. nach Ablauf des Versicherungsvertrages für Schadenersatzansprüche im Sinne von § 199 Abs. 2 und Abs. 3 BGB (z.B. durch zugehörige Versicherungsbedingungen)
- zusätzlich bei Bewerber-/ Bietergemeinschaft: Eintritt für Schäden im Rahmen einer Arbeitsgemein-schaft (entweder eine Erklärung des Versicherers des jeweiligen Bewerbers/ Bieters zur Übernahme der Haftung auch in Arbeitsgemeinschaften oder des Versicherers des bevollmächtigten Vertreters der Bewerber-/Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zur Übernahme der Haftung für alle dazu gehörenden Mitglieder.)
Es muss/ müssen 2 Referenz/-en mit den im Folgenden benannten Angaben erbracht worden sein.
01 Es ist mindestens eine Mindestreferenz Typ A mit folgenden Mindestanforderungen beizufügen: Objektplanung Ingenieurbauwerke (§ 41 HOAI 2021) für die Tief- und Kanalbauarbeiten bei der Erstellung eines NGA-Netzausbauprojekts, mind. LPH 3 - 4 erbracht, Herstellungskosten (Kosten für Kanal-/Tiefbau + Infrastrukturkosten (passiv)) von mind. 5,0 Mio. EUR brutto; LPH 6 abgeschlossen im Zeit-raum 01.01.2015 bis 31.12.2020; mind. 350 km Glasfaserkabel oder mind. 150 km Leerrohr für Glasfaserkabel oder mind. 1000 Haushalts-/Unternehmensanschlüsse
02 Es ist mindestens eine Mindestreferenz Typ B mit folgenden Mindestanforderungen beizufügen: Fachplanung Technische Ausrüstung (§ 53 HOAI 2021) für die Erstellung eines NGA-Netzausbauprojekts, mind. LPH 3 - 4 erbracht, Herstellungskosten (Kanal-/Tiefbau + Infrastrukturkos-ten (passiv)) von mind. 5,0 Mio. EUR brutto; LPH 6 abgeschlossen im Zeitraum 01.01.2015 bis 31.12.2020; mind. 350 km Glasfaserkabel oder mind. 150 km Leerrohr für Glasfaserkabel oder mind. 1000 Haushalts-/Unternehmensanschlüsse.
Die Mindestreferenzen dürfen dasselbe Objekt beinhalten.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften können die Referenzen sowohl für jeden Bewerber/Bieter ge-sondert eingereicht werden als auch für die Bewerber-/Bietergemeinschaft insgesamt.
siehe Punkt III.1.1.
Einhaltung der oben aufgeführten Mindestbedingungen
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
Postleitzahl: 09111
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]