Betrieb der vom Land Schleswig-Holstein anerkannten Gemeinschaftsunterkunft für Asylsuchende des Kreises Segeberg und der Betreuung der dort untergebrachten Personen Referenznummer der Bekanntmachung: SE30.00.20210031
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Segeberg
NUTS-Code: DEF0D Segeberg
Postleitzahl: 23795
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.segeberg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Betrieb der vom Land Schleswig-Holstein anerkannten Gemeinschaftsunterkunft für Asylsuchende des Kreises Segeberg und der Betreuung der dort untergebrachten Personen
Auftragsgegenstand sind die Hausleitung für die vom Land Schleswig-Holstein anerkannte Gemeinschaftsunterkunft für Asylsuchende in Schackendorf, Kreis Segeberg, und die Betreuung der dort untergebrachten Personen.
Gemeinschaftsunterkunft Schackendorf bei Bad Segeberg 23795 Schackendorf bei Bad Segeberg
Der Kreis Segeberg verfügt über eine vom Land Schleswig-Holstein anerkannte Gemeinschaftsunterkunft für Asylsuchende in Schackendorf, Kreis Segeberg, in denen er Flüchtlinge bis zur Weiterverteilung an die kreisangehörigen Städte, Ämter und Gemeinden bzw. bis zum Abschluss des Asylverfahrens unterbringt. In der Gemeinschaftsunterkunft Schackendorf können max. 86 Personen untergebracht werden.
Der Kreis Segeberg - der Landrat beabsichtigt, die Hausleitung für die Einrichtung und die Betreuung der dort untergebrachten Personen an einen externen Dienstleister zu vergeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bieter haben zu bestätigen, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt werden. Falls zutreffend, sind Angaben zur Abgabe eines Angebots als Bietergemeinschaft (mittels Anlage Bietergemeinschaftserklärung) erforderlich.
Der Nachweis der wirtschaftlichen und der finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters sowie über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eigene Erklärungen des Bieters. Als Nachweis für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, dem Angebot beizufügen. Zusätzlich sind Aussagen zur personellen Ausstattung des Unternehmens bezogen auf den Vergabegegenstand sowie eine Eigenerklärung über die Höhe einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung abzugeben. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.
Der Nachweis erfolgt durch die Angabe mindestens einer aussagekräftigen Referenz über in den letzten drei Jahren erbrachte Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber; Aussagen zur personellen Ausstattung des Unternehmens bezogen auf den Vergabegegenstand sowie durch Abgabe einer Eigenerklärung zu Personalanforderungen. Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen erforderlich sind.
Selbstausführungsgebot gemäß § 47 Absatz 5 VgV: Es werden keine Angebote mit der Beauftragung von Nachunternehmer*innen zugelassen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH) findet Anwendung. Gemäß § 4 VGSH wird insbesondere darauf hingewiesen, dass Auftragnehmer sich verpflichten, ihren unmittelbar für die Leistungserbringung in Deutschland eingesetzten Beschäftigten, ohne Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten, Hilfskräfte und Teilnehmende an Bundesfreiwilligendiensten, wenigstens ein Mindeststundenentgelt von [Betrag gelöscht] Euro (brutto) zu zahlen. Ein beauftragtes Unternehmen hat sicherzustellen, dass diese Pflicht auch von sämtlichen Nachunternehmen
und Verleihern von Arbeitnehmern eingehalten wird.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6QYY93
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.