10-14-21-255; FTZ Tornesch 3.BA, Planungsleistung -Statik- Referenznummer der Bekanntmachung: 10-14-21-255
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Elmshorn
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25337
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2
Fax: [gelöscht]82
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kteis-pinneberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
10-14-21-255; FTZ Tornesch 3.BA, Planungsleistung -Statik-
Für die Feuerwehrtechnische Zentrale sind für die in den Altgebäuden verbliebenen Restfunktionen Räume und Flächen im Zuge eines 3. Bauabschnitts herzustellen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Im Zuge der Neustrukturierung / Modernisierung der Feuerwehrtechnischen Zentralke (FTZ) in Tornesch Arenlohe wurden bisher der überwiegende Teil der Funktionen in einem in zwei Bauabschnitten erstellten Neubau untergebracht. Um die Neustrukturierung / Modernisierung abzuschließen sind für die in den Altgebäuden verbliebenen Restfunktionen Schlauchpflege, Digitale Servicestelle und Verwaltung neue Räume und Flächen herzustellen. Hierfür steht neben dem 2. Bauabschnitt eine Freifläche zur Verfügung. Die freiwerdenden Altgebäude werden anschließend modernisiert und einer neuen Nutzung zugeführt. Im Zuge der Planungen sollen für die anderen durch die FTZ weiterhin genutzten Altgebäude die Bestandsunterlagen auf den gleichen Stand gebracht werden in Form vom BIM Dateien wie der Neubau.
Das Grundstück ist voll erschlossen. Sämtliche technischen Infrastrukturen für den Betrieb sind vorhanden. Die Zufahrt zum Grundstück erfolgt über die Alte Bundesstraße.
Lesen Sie die beigefügten Unterlagen bitte sorgfältig durch und nutzen Sie bei Unklarheiten die Möglichkeit, Bieterfragen zu stellen. Achten Sie insbesondere darauf, alle erforderlichen Angaben im Leistungsverzeichnis zu machen und geben Sie unbedingt auch das ausgefüllte Angebotsschreiben ab. Ohne dieses muß Ihr Angebot üblicherweise ausgeschlossen werden. Bitte beachten Sie auch, dass es mehrere Zuschlagskriterien gibt und diese anhand bestimmter Angaben bewertet werden. Geben Sie daher möglichst umfassende Unterlagen ab, die die Zuschlagsermittlung möglich machen. Weitere Informationen über vorzulegende Unterlagen erhalten Sie in den beigefügten Vergabeunterlagen.
Die Beauftragung erfolgt als Stufenbeauftragung.
Die Planungsleistung für jede Einzeldisziplin ist in der vollen HOAI Bandbreite anzubieten. Es werden fol-gende Beauftragungen vorgenommen:
1. LP 1 – LP 3
2. LP 4 – LP 7
3. LP 8 – LP 9
Für die LP 4 - 9 wird das Honorar anhand der Kostenberechnung festgelegt (Ende der 1. Stufenbeauftra-gung). Für das Honorarangebot sind bis dahin die unter 5. genannten Kosten der Grobkostenschätzung zu Grunde zu legen. Der Auftraggeber behält sich vor, mehrere Stufen bzw. Einzeldisziplinen gleichzeitig zu beauftragen.
Terminplanung bis Ende Leistungsphase 3
Der Fachplaner hat mit dem Architekten zusammen dafür Sorge zu tragen, dass die ersten Planungs-schritte wie folgt durchgeführt und fristgerecht abgeschlossen werden:
1. Erarbeitung Vorentwurf und Kostenschätzung bis 11.02.2022 (Ende KW 6)
2. Erarbeitung unterschriftsreife Bauvoranfrage bis 18.03.2022 (Ende KW 11)
3. Erarbeitung Entwurf mit Kostenberechnung bis 29.04.2022 (Ende KW 16)
4. Erarbeitung Beschlussvorlage Kreistag bis 27.05.2022 (Ende KW 21)
Vorstellung des Entwurfs im politischen Gremium nach gesonderter Terminabstimmung.
Die weiteren Termine der folgenden Leistungsphasen werden nach der Freigabe des erforderlichen Bau- und Planungsbudgets für die LP 4 – LP 7 basierend auf der Kostenberechnung durch den Kreistag mit dem AN vereinbart und werden Vertragsbestandteil. Die schlussendliche Baufreigabe anhand des Kos-tenanschlags erfolgt dann zu einem späteren Zeitpunkt nach gesonderter Vorstellung der Planung, vo-raussichtlich im Jahr 2024.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eintragung im Berufs- oder Handelsreigster ist auf Verlangen der Zentralen Vergabstelle binnen von 6 Kalendertagen einzureichen.
Die Zentrale Vergabestelle behält sich vor, dass von Ihnen Bestätigungen / Nachweise innerhalb von 6 Kalendertagen ab Aufforderung nachzureichen sind.
Nachweise zu folgenden Erklärungen sind im Einzelnen zu erbringen:
• Erklärung zur Insolvenz
• Erklärung zu Verfehlungen
• Erklärung zu Steuern
• Erklärung zu Krankenkassen
• Erklärung zu Berufsgenossenschaften
• Erklärung zu Berufsregister
• Erklärung zu Umsatz
• Erklärung zu Referenzen
• Erklärung zu Haftpflichtversicherung
Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen gemäß § 17 VOL/B. Eine Anforderung fehlender Unterlagen wird sich vorbehalten.Weiterhin wird sich eine einmalige Nachforderung von bereits angeforderten Unterlagen vorbehalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Gem. §55 Abs. 2 Satz 2 VgV ist die Anwesenheit von Bietern am Eröffnungstermin nicht zulässig
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen, Mindest- und Tariflohn gemäß § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein vom 08.02.2019 – VGSH (ab einem geschätzten Auftragswert von [Betrag gelöscht] Euro netto) mit Einreichung des Angebotes abgeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl haben präqualifizierte und nicht präqualifizierte Unternehmen einen Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung einzureichen. Sollen zur Ausführung des Auftrages Teilleistungen einem Nachunternehmer übertragen werden oder sollen bei Auftragsausführung Leiharbeiter beschäftigt werden, ist der Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung auch für den Nachunternehmer oder für den Verleiher von Arbeitskräften zu erbringen. Diese Verpflichtung gilt entsprechend für alle weiteren Nachunternehmer des Nachunternehmers.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).