Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb für Planungsleistungen im Tiefbau
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ahrensburg
NUTS-Code: DEF0F Stormarn
Postleitzahl: 22926
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ahrensburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb für Planungsleistungen im Tiefbau
Planungsleistungen für die Erneuerung Hamburger Straße inkl. Lichtsignalanlagen, Fahrbahn sowie Geh-und Radwege
Hamburger Straße 22926 Ahrensburg
Zu den Planungsleistungen gehören:
ca. 6600 m² Radweg ca. 11500 m² Fahrbahn Umbau von 3 Lichtsignalanlagen eventuell eine neue Lichtsignalanlage.
Die Hamburger Straße (L 82) ist eine der wichtigen Verkehrsachsen in Ahrensburg. Sie ist Bestandteil des Veloroutenkonzeptes (A6) der Stadt. Insbesondere sind die Belange der Radfahrer und Fußgänger zu beachten. Dieser Straßenzug ist im Schulwegeplan enthalten.
Die Knotenpunkte Hamburger Straße/Waldemar-Bonsels-Weg, Hamburger Straße/ Wulfsdorfer Weg und Hamburger Straße/Brückenstraße sollen neue Lichtsignalanlagen erhalten. Diese Erneuerung der Lichtsignalanlagen beinhaltet ebenfalls eine Neuprogrammierung der zugrundeliegenden Signalprogramme. Es sind insbesondere der Rad- und Fußverkehr neu zu betrachten. Die neuen Signalprogramme sind mit der Polizei und Verkehrsaufsicht im Rahmen einer Simulation abzustimmen.
Für den Knotenpunkt Hamburger Straße/Adolfstraße ist zu prüfen, ob eine Lichtsignalanlage erforderlich ist.
Als Planungsgrundlagen dienen ein vom Auftraggeber gelieferter Vermessungsplan, Verkehrszählungen sowie Boden- und Asphaltuntersuchungen.
Die neue Gestaltung der Hamburger Straße soll sich harmonisch in die Ortslage einfügen und die historische Achse beachten. Es soll ebenfalls eine Deckenerneuerung im gesamten Abschnitt im Jahr 2026 erfolgen.
Die Leistungsphase(LP) 2 ist mit einer Kostenschätzung bis zur 21. Kalenderwoche 2022 abzuschließen. Die Vorplanung wird der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Radverkehr vorgestellt. Die Ergebnisse aus der ARGE sollen dann bis Anfang Juli 2022 in die Planunterlagen eingearbeitet werden. Im Anschluss wird die Diskussion mit Politik und Anliegern im Bau- und Planungsausschuss geführt. Anfang 2023 sollen die ersten Bauarbeiten hierfür beginnen. Der zeitliche Projektablauf erstreckt sich von der Gesamtplanung in 2022/23 auf den Bau:
- LSA Hamburger Straße Brückenstraße 2023,
- LSA Hamburger Straße Wulfsdorfer Weg 2024,
- LSA Hamburger Straße Waldemar Bonsels Weg 2025,
- Bau der Geh und Radwege 2025/26
Die Termine sind vorbehaltlich der Haushaltsplanung der Stadt Ahrensburg.
In der ersten Phase des Teilnehmerwettbewerbes werden die Bewerber anhand der eingereichten Referenzen bewertet. Es ist vorgesehen vier Bewerber in die engere Auswahl zu nehmen. Bei mehr als vier gleichwertigen Bewerbern für die nächste Verfahrensstufe wird das Los entscheiden.
Es ist eine abschnittsweise Beauftragung vorgesehen, wobei die erste Beauftragung zunächst die Leistungsphasen 1 und 2 umfasst. Erst nach positiven Beschluss des Bau-und Planungsausschusses werden weitere Leistungsphasen beauftragt.
Die Termine sind vorbehaltlich der Haushaltsplanung der Stadt Ahrensburg sowie der politischen Beschlüsse.
Die Kriterien entnehmen Sie bitte den beigefügten Unterlagen. Gem. § 51 VgV werden wir die Bewerberanzahl auf max. 4 begrenzen. Sollten mehr als 4 Bewerber die Kriterien erfüllen, behalten wir uns das Recht der Auslosung vor.
Alle Bewerber bzw. Bietergemeinschaften, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen.
Nähere Informationen zu den Kriterien entnehmen Sie bitte der beigefügten Matrix.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen und Erklärungen einzureichen:
-ausgefüllter Bewerberbogen -Anlage 1
-Angaben zu Bietergemeinschaften - Anlage 8
-Angaben zum Unternehmen - Anlage 6 und 7
- Nachweis der Qualifikation der verbindlich eingesetzten Projektleitung
Aktueller Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung ( Personenschäden mind. 2.000.0000 €, sonstige Schäden mind. 1.500.000€), Der Nachweis sollte nicht älter als 12 Monate und noch gültig sein. Bei Bietergemeinschaften muss der Versicherungsschutz für die Gemeinschaft bestehen.
-Angaben zur finanziellen und beruflichen Leistungsfähigkeit - Anlage 2a und b sowie Anlage 5a und b
-Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen-Anlage 9
Neben der Anlage 5 benötigen wir den Nachweis Gesamtumsatz der letzten 5 Jahre
-Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung des für die Ausführung der Leistung verbindlich eingesetzten Projektleiters/in.
-Nachweis über Referenzen- Anlage 3
-Angaben zu Beschäftigte - Anlage 4
Referenzen über Leistungen, die in den letzten 5 Jahren durchgeführt und abgeschlossen wurden und dem hier zu vergebenen Auftrag hinsichtlich Inhalt und Umfang ähneln. Explizit Erfahrung im Bereich der Planungs-und Gestaltungsleitlinien für Verkehrsinfrastrukturprojekte für die öffentliche Hand, Erfahrungen im Bereich im Bereich Kommunikationskonzepte für die öffentliche Hand, Erfahrungen im Bereich konzeptionelle Radverkehrsplanung und Lichtsignalanlagentechnik.
Lebenslauf und Referenzen der Mitarbeiter des Projektes.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sollten nach Abschnitt III mehr Bewerber über geeignete Referenzen verfügen, erfolgt die Auswahl gem. § 51 VgV im Losverfahren und es werden max. 4 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Die Teilnahmeanträge sind bitte elektronisch über Subreport einzureichen:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt.
Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de