Generalplanungsleistungen zum Umbau und Erweiterung des ehemaligen „Jugendklubhaus Nikolai Ostrowski“ zum Neustadtforum mit Neubau Planetarium und Gestaltung Freianlagen. Referenznummer der Bekanntmachung: VHV WH 2021-01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hoyerswerda
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Postleitzahl: 02977
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wh-hy.de
Adresse des Beschafferprofils: www.wh-hy.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanungsleistungen zum Umbau und Erweiterung des ehemaligen „Jugendklubhaus Nikolai Ostrowski“ zum Neustadtforum mit Neubau Planetarium und Gestaltung Freianlagen.
Die Wohnungsgesellschaft mbH Hoyerswerda plant das ehemalige „Jugendklubhaus Nikolai Ostrowski“ zum Jugendkulturhaus als Kinder-, Jugend-, Familien-, Begegnungs- und Bildungszentrum umzubauen und zu erweitern. Die Bestandsbauten sind an die heutigen Bedingungen anzupassen und energetisch zu ertüchtigen.
Ein Planetarium, welches sich in einem anderen Wohnkomplex Hoyerswerdas befindet, soll am neuen Standort an der Liselotte-Herrmann-Straße 1 neu errichtet werden.
Die umliegenden und zum Objekt zugehörigen Grünflächen sollen entwickelt werden (beispielsweise Parkmöglichkeiten, Beachvolleyball-Feld, Spielplatz, Park).
Für die Erbringung der Planungsleistungen wird ein Generalplaner gesucht.
Hoyerswerda, DE
Gegenstand dieses Verfahrens ist die Beauftragung von Generalplanungsleistungen für die Gebäudeplanung (Umbau und Erweiterung), der Neubau des Planetariums, sowie die Gestaltung der Freianlage.
Ergebnisse einer Grundlagenermittlung und Vorplanung liegen bereits vor und bilden die Grundlage weiterer Planungsleistungen. Die Inhalte der Grundlagenermittlung und Vorplanung werden den drei im Teilnahmeverfahren durchgesetzten Bewerbern im Rahmen der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt. Ausgeschrieben und beauftragt werden:
- Objektplanung Gebäude und Innenräume mit Ausstattung nach § 34 HOAI 2021 (Lph. 3-9)
- Tragwerksplanung nach § 51 HOAI 2021 (Lph. 1-6)
- Freianlagen nach §39 HOAI 2021 (Lph. 3-9)
- Technische Ausrüstung nach §55 HOAI 2021 (Lph. 1-9).
Nach Auftragsvergabe ist eine vollständige Entwurfsplanung binnen 3 Monaten vorzulegen.
Für das Vorhaben wurden Fördermittel beantragt und bereits genehmigt. Diese geben den Zeit- und Kostenrahmen vor.
- wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Die Wertung erfolgt nach dem in den Beschaffungsunterlagen (Anhang zum Bewerbungsformular) dargestellten Wertungsschema.
Die Bewerber werden nach den dort aufgeführten Auswahlkriterien bewertet. Die erreichten Punktzahlen der einzelnen Kategorien werden addiert. Die Rangfolge richtet sich nach der erreichten Gesamtpunktzahl. Die 3 Bewerber, welche die höchsten Punktzahlen erreichen, werden zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert. Erreichen mehrere Teilnehmer die volle Punktzahl bzw. liegen mehrere Teilnehmer mit gleicher Punktzahl auf den nachfolgenden Plätzen entscheidet das Losverfahren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Nachweis der Unterschriftsberechtigung bei juristischen Personen;
— Nachweis der beruflichen Qualifikation des Büroinhabers gemäß § 122 Abs. 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen);
— Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen;
— Erklärung zur Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen;
— Erklärung über die Bildung einer Bewerbergemeinschaft und die gesamtschuldnerische Haftung;
— wirtschaftliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen.
— Erklärung zum Gesamtumsatz gemäß § 45 Abs. 3 Nr. 8 VgV (Vergabeverordnung);
— Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV.
Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen – für Personenschäden in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR, für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer. Falls zum Zeitpunkt der Bewerbung kein oder kein ausreichender Versicherungsschutz besteht, ist mit Bewerbung die Vorlage einer unwiderruflichen Erklärung eines Versicherers vorzulegen, dass mit dem Bewerber im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit den oben genannten Mindestdeckungssummen geschlossen wird. Dem gleichgesetzt wird die unwiderrufliche Zusage eines Versicherers gegenüber dem Bewerber über eine projektbezogene Höherversicherung mit den obigen Konditionen. Bei einer Bietergemeinschaft ist die Deckungssumme für jedes Mitglied der Gemeinschaft nachzuweisen. Der Bieter hat im Auftragsfall nachzuweisen, dass die genannten Deckungssummen für die Ausführung des ausgeschriebenen Projektes als Einzeldeckung zur Verfügung stehen.
- Angabe der Anzahl der Beschäftigten gemäß §46 Abs. 3 Nr. 8 VgV der letzten 3 Geschäftsjahre für das gesamte Büro des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft; Aufteilung in Berufsgruppen (Führungskräfte, Architekten/Ingenieure, sonstige Mitarbeiter ohne Auszubildende/Praktikanten/Freiberufler);
- Name, Qualifikation und Berufserfahrung des Projektleiters der jeweiligen Fachrichtung, welcher die Leistung tatsächlich erbringt gemäß 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV;
- Erklärung zur Erfahrung in der Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern mit Beilegung entsprechender Referenzlisten;
- Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV;
- Referenzobjekte für die Gebäudeplanung gemäß §46 Abs. 3 Nr. 1 VgV, aus denen die Erfahrung des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft bei Projekten vergleichbarer Art (siehe II.2.4) hervorgehen.
Folgende Kriterien sind bei den Referenzen zu erfüllen:
- vergleichbare Leistung gemäß Menge und Umfang des Auftrags (Kriterium für die Vergleichbarkeit der Dienstleistungen: Planungsleistungen entsprechend der ausgeschriebenen Leistungen);
- Leistungserbringung der Leistungsphasen 1 bis 9 nach HOAI (Verordnung über die Honorare für Architekten und Ingenieurleistungen) für Gebäudeplanung im Zeitraum 01.01.2012 bis 31.08.2021.
Die Angaben mindestens folgender Punkte sind gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV pro Referenz "Sonderbauten gemäß Musterbauordnung" zu erbringen:
- Beschreibung des Projekts
- Angabe, ob im Bestand oder neu gebaut wurde
- Angabe, ob sich das Referenzobjekt im Freistaat Sachsen befindet
- Angabe der Leistungsphasen nach HOAI
- Nennung eines Ansprechpartners des Auftraggebers mit aktueller Telefonnummer inkl. Angabe, ob eine Bescheinigung des Auftraggebers vorliegt
- Angabe des Auftraggebers (öffentlich oder privat)
- Angabe des Ausführungszeitraums der erbrachten Leistungen unter Angabe des Baubeginns und der Fertigstellung
- Angabe der Gesamtbaukosten
- Angabe ob ein Brandschutzkonzept entwickelt wurde
- Angabe ob Anforderungen an Inklusion und Barrierefreiheit berücksichtigt wurden
- Angabe ob bei der Erstellung eines Fördermittelantrages mitgewirkt wurde
- Angabe, ob als General-,Haupt- oder Nachauftragnehmer geplant wurde
Die Angaben mindestens folgender Punkte sind gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV für die Referenz "Freianlagen (mind. 3.000m²)" zu erbringen:
- Beschreibung des Projekts
- Angabe, ob sich das Referenzobjekt im Freistaat Sachsen befindet
- Angabe der Leistungsphasen nach HOAI
- Nennung eines Ansprechpartners des Auftraggebers mit aktueller Telefonnummer inkl. Angabe, ob eine Bescheinigung des Auftraggebers vorliegt
- Angabe des Auftraggebers (öffentlich oder privat)
- Angabe des Ausführungszeitraums der erbrachten Leistungen unter Angabe des Baubeginns und der Fertigstellung
- Angabe der Gesamtbaukosten
- Angabe ob bei der Erstellung eines Fördermittelantrages mitgewirkt wurde
- Angabe, ob als Haupt oder Nachauftragnehmer geplant wurde
- Referenzobjekte für die Tragwerksplanung gemäß §46 Abs. 3 Nr. 1 VgV, aus denen die Erfahrung des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft bei Projekten vergleichbarer Art (siehe II.2.4) hervorgehen.
Folgende Kriterien sind bei den Referenzen zu erfüllen:
- vergleichbare Leistung gemäß Menge und Umfang des Auftrags (Kriterium für die Vergleichbarkeit der Dienstleistungen: Planungsleistungen entsprechend der ausgeschriebenen Leistungen);
- Leistungserbringung der Leistungsphasen 1 bis 6 nach HOAI (Verordnung über die Honorare für Architekten und Ingenieurleistungen) für Tragwerksplanung im Zeitraum 01.01.2012 bis 31.08.2021.
Die Angaben mindestens folgender Punkte sind gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV pro Referenz "Tragwerksplanung" zu erbringen:
- Beschreibung des Projekts
- Angabe, ob sich das Referenzobjekt im Freistaat Sachsen befindet
- Angabe der Leistungsphasen nach HOAI
- Nennung eines Ansprechpartners des Auftraggebers mit aktueller Telefonnummer
- Angabe des Auftraggebers (öffentlich oder privat)
- Angabe des Ausführungszeitraums der erbrachten Leistungen unter Angabe des Baubeginns und der Fertigstellung
- Angabe der Gesamtbaukosten
- Angabe ob Anforderungen an Inklusion und Barrierefreiheit berücksichtigt wurden
- Angabe ob bei der Erstellung eines Fördermittelantrages mitgewirkt wurde
- Angabe, ob als Haupt oder Nachauftragnehmer geplant wurde
Zusätzlich sind bei einer Referenz folgende Kriterien zu erfüllen:
- Angabe ob es sich um einen Sonderbau handelt
-Angabe, ob es sich um einer Versammlungsstätte handelt
- Referenzobjekte für die Fachplanung Heizung/Lüftung/Sanitär (HLS) gemäß §46 Abs. 3 Nr. 1 VgV, aus denen die Erfahrung des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft bei Projekten vergleichbarer Art (siehe II.2.4) hervorgehen.
Folgende Kriterien sind bei den Referenzen zu erfüllen:
- vergleichbare Leistung gemäß Menge und Umfang des Auftrags (Kriterium für die Vergleichbarkeit der Dienstleistungen: Planungsleistungen entsprechend der ausgeschriebenen Leistungen);
- Leistungserbringung der Leistungsphasen 1 bis 9 nach HOAI (Verordnung über die Honorare für Architekten und Ingenieurleistungen) für Heizung/Lüftung/Sanitär (HLS) im Zeitraum 01.01.2012 bis 31.08.2021.
Die Angaben mindestens folgender Punkte sind gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV pro Referenz "Fachplanung HLS" zu erbringen:
- Beschreibung des Projekts
- Angabe, ob sich das Referenzobjekt im Freistaat Sachsen befindet
- Angabe der Leistungsphasen nach HOAI
- Nennung eines Ansprechpartners des Auftraggebers mit aktueller Telefonnummer
- Angabe des Auftraggebers (öffentlich oder privat)
- Angabe des Ausführungszeitraums der erbrachten Leistungen unter Angabe des Baubeginns und der Fertigstellung
- Angabe der Gesamtbaukosten
- Angabe ob Anforderungen an Inklusion und Barrierefreiheit berücksichtigt wurden
- Angabe ob bei der Erstellung eines Fördermittelantrages mitgewirkt wurde
- Angabe, ob als Haupt oder Nachauftragnehmer geplant wurde
Zusätzlich sind bei einer Referenz folgende Kriterien zu erfüllen:
- Angabe ob es sich um einen Sonderbau handelt
-Angabe, ob es sich um einer Versammlungsstätte handelt
- Referenzobjekte für die Fachplanung Elektro gemäß §46 Abs. 3 Nr. 1 VgV, aus denen die Erfahrung des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft bei Projekten vergleichbarer Art (siehe II.2.4) hervorgehen.
Folgende Kriterien sind bei den Referenzen zu erfüllen:
- vergleichbare Leistung gemäß Menge und Umfang des Auftrags (Kriterium für die Vergleichbarkeit der Dienstleistungen: Planungsleistungen entsprechend der ausgeschriebenen Leistungen);
- Leistungserbringung der Leistungsphasen 1 bis 9 nach HOAI (Verordnung über die Honorare für Architekten und Ingenieurleistungen) für Elektro-Planung im Zeitraum 01.01.2012 bis 31.08.2021.
Die Angaben mindestens folgender Punkte sind gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV pro Referenz "Fachplanung Elektro" zu erbringen:
- Beschreibung des Projekts
- Angabe, ob sich das Referenzobjekt im Freistaat Sachsen befindet
- Angabe der Leistungsphasen nach HOAI
- Nennung eines Ansprechpartners des Auftraggebers mit aktueller Telefonnummer
- Angabe des Auftraggebers (öffentlich oder privat)
- Angabe des Ausführungszeitraums der erbrachten Leistungen unter Angabe des Baubeginns und der Fertigstellung
- Angabe der Gesamtbaukosten
- Angabe ob Anforderungen an Inklusion und Barrierefreiheit berücksichtigt wurden
- Angabe ob bei der Erstellung eines Fördermittelantrages mitgewirkt wurde
- Angabe, ob als Haupt oder Nachauftragnehmer geplant wurde
Zusätzlich sind bei einer Referenz folgende Kriterien zu erfüllen:
- Angabe ob es sich um einen Sonderbau handelt
-Angabe, ob es sich um einer Versammlungsstätte handelt
- Nachweise von drei bereits geplanten und realisierten Sonderbauten in der Zeit vom 01.01.2012 bis 31.08.2021;
- Nachweise von zwei Referenzen unter Einbeziehung von Inklusion und Barrierefreiheit in der Zeit vom 01.01.2012 bis 31.08.2021;
- Nachweis von einer bereits geplanten und realisierten Freianlage (mind. 3.000m²) in der Zeit vom 01.01.2012 bis 31.08.2021;
- Nachweise über eigene Erfahrungen als Generalplaner in der Zeit vom 01.01.2012 bis 31.08.2021 bei mindestens zwei Projekten;
- Nachweis über eigene Erfahrungen mit Gesamtbaukosten über 2.000.000€ netto in der Zeit vom 01.01.2012 bis 31.08.2021 bei mindestens drei Projekten.
Architekten und Ingenieure:
Gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV sind nur Bewerber zugelassen, die nach den Gesetzen berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt oder Beratender Ingenieur oder Ingenieur zu tragen und die berechtigt sind in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder Beratender Ingenieur oder Ingenieur tätig zu werden sowie natürliche Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung berechtigt sind. Juristische Personen sind gemäß § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß Abs. 1 und 2 benennen. Eine entsprechende Bauvorlagenberechtigung nach § 65 SächsBO (Sächsische Bauordnung) ist nachzuweisen.
Für die Tragwerksplanung muss die Person, die diese Leistung tatsächlich erbringen soll, in die Liste qualifizierter Tragwerksplaner eingetragen sein.
a) Bewerbergemeinschaften sind zugelassen als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaften (ARGE) mit bevollmächtigtem Vertreter. Bevollmächtigter Vertreter muss das Büro sein, welches den Leistungsbereich Objektplanung Gebäude und Innenräume selbst erbringt. Es ist eine Erklärung abzugeben, dass die Mitglieder der ARGE gesamtschuldnerisch, auch über die Auflösung der ARGE hinaus, haften. In dieser Erklärung muss zudem der bevollmächtigte Vertreter benannt sein.
b) Jedes andere Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien oder für die Durchführung bestimmter Teile des Auftrags in Anspruch nehmen will, muss entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe/des Unterauftrags die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und dem Bewerber hierfür tatsächlich zur Verfügung stehen. Außerdem dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Der Nachweis ist als Eigenerklärung des anderen Unternehmens zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Der Bewerber hat für die Bewerbung den vom Auftraggeber vorbereiteten Bewerbungsbogen zu verwenden.
b) Der Bewerbungsbogen mit Anlagen steht unter dem bei I.3) angegebenen Link vollständig zum Download bereit.
c) Es ist zu beachten, dass allgemeine Werbebroschüren des Bewerbers nicht erwünscht sind. Diese werden im Verfahren nicht berücksichtigt.
d) Die Mehrfachbeteiligung einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft ist unzulässig und führt zum Verfahrensausschluss sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften.
e) Für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen und die Erstellung der Angebote werden den Bewerbern keine Kosten erstattet. Es erfolgt keine Rückgabe der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen, § 161 Abs. 1 Satz 1 GWB. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten, § 161 Abs. 1 Satz 2 GWB. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, dass ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, § 160 Abs. 2 Satz 1 GWB. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, § 160 Abs. 2 Satz 2 GWB. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB – Entscheidung der Vergabekammer: (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
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Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de