Gebäude- und Glasreinigung SL/LVG Referenznummer der Bekanntmachung: R 4712/21
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23554
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swhl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäude- und Glasreinigung SL/LVG
Überwiegend tägliche, aber auch halbjährlich und jährlich auszuführende Reinigungsarbeiten im verschiedenen Umfang am ZOB und am Gustav-Radbruch-Platz in Lübeck, im Fähr-gebäude in Lübeck-Travemünde sowie am Standort des Stadtverkehrs Lübeck im Ratekauer Weg.
Beispiele der durchzuführenden Arbeiten:
ca. 4.700m² Außenflächen in Trocken- und Nassreinigung, Glas- und Gebäudereinigung in diversen Räumen, jährliche Glasdachreinigung am ZOB Lübeck von ca. 4.000m²
Der Großteil der Reinigungsarbeiten ist sowohl am Tag als auch in der Nacht durchzuführen.
Gebäude-, Flächen- und Unterhaltsreinigung
Gebäude-, Flächen- und Unterhaltsreinigung an verschiedenen Standorten im Stadtgebiet Lübeck
Verlängerung um weitere 2 Jahre bis zu einer Gesamtlaufzeit von maximal 8 Jahren
Glas- und Fassadenreinigung
Glas- und Fassadenreinigung an verschiedenen Standorten im Stadtgebiet Lübeck
Verlängerung um weitere 2 Jahre bis zu einer Gesamtlaufzeit von maximal 8 Jahren
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bei der Bewerbung sind die hier angegebenen Unterlagen vollständig mit einzureichen! Dies gilt auch für die
unter Punkt III.1.2) und 1.3) abgeforderten Unterlagen/Nachweise/Erklärungen.
Teilnahmeanträge, die nicht die geforderten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise komplett enthalten,
werden nicht berücksichtigt.
Die Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen
wird nicht akzeptiert. Der Teilnahmeantrag ist in Textform nach § 126b BGB und elektronisch über die unter Ziff.
I.3) genannte Vergabeplattform unter https://www.dtvp.de/ abzugeben.
Die Erklärungen und Nachweise sollen in der angegebenen Reihenfolge (1)-(21) zusammengefasst werden und
als Ganzes, bestenfalls durchnummeriertes Dokument abgegeben werden.
Als vorläufiger Eignungsnachweis wird zudem die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert,
soweit diese die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise umfasst. Von ausländischen Bietern sind
gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes einzureichen.
Soweit die Aktualität der Eigenerklärung bzw. des Eignungsnachweises gefordert wird, bedeutet dies, dass die
Erklärung bzw. der Nachweis nicht älter als 6 Monate oder mindestens noch 6 Monate gültig zu sein hat.
Folgende Nachweise/Angaben sind zu leisten:
1. Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges oder einer gleichwertigen Urkunde oder Bescheinigung
einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform eine Eintragung vorgesehen ist.
2. Vorlage eines aktuellen Gewerbezentralregisterauszugs oder einer gleichwertigen Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des
Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform eine Eintragung vorgesehen ist.
3. Eigenerklärung, dass keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB und keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 GWB vorliegen sowie keine Ausschlussgründe nach §§ 19,21 MiLoG, § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 SchwarzArbG und § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 AEntG vorliegen.
Ein vorgefertigtes Formular der Eigenerklärung kann beim oben genannten kaufmännischen Ansprechpartner
angefordert werden. Das Formular steht alternativ im Projektraum dieser Ausschreibung auf der Vergabeplattform dtvp bereit, der Link ist der Veröffentlichung zu entnehmen. Bitte beachten Sie: Das Formular zur Eigenerklärung ist zwingend vom Teilnehmer vor Abgabe des Teilnahmeantrages anzufordern bzw. von der
Plattform herunter zu laden.
4. aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes,
5. aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft,
6. Bescheinigung über Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (Gültigkeit mind. für das laufende Kalenderjahr),
7. GuV-Rechnungen der letzten abgeschlossenen 3 Geschäftsjahre, soweit das Unternehmen bereits solange
besteht. Ansonsten ist zu erklären, seit wann das Unternehmen besteht und sind die GuV-Rechnungen aus den
Jahren des Bestehens des Unternehmens vorzulegen,
8. Umsatz mind. aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Aufträgen,
9. Nachweis von Referenzen (mind. 3 Referenzkunden vergleichbar in Art und Umfang mit folgenden Angaben:
Anschrift, Auftraggeber, Auftragsbeginn, Ansprechpartner mit Telefonnummer).
10. Personalentwicklung mind. der letzten 3 Jahre für vergleichbare Aufträge,
11. derzeitige Personalkapazität für vergleichbare Aufträge,
12. für dieses Projekt geplantes Personal inkl. Qualifikationsprofil zentraler Mitarbeiter, insbesondere Hauptansprechpartner
13. Vorliegen der ISO-Zertifizierung nach 9001 (Qualitätsmanagement)
14. Vorliegen der ISO-Zertifizierung nach 14001 (Umweltmanagementsystem)
15. Kurzbeschreibung des internen Qualitätsmanagements
16. Kurzbeschreibung des internen Umweltmanagements
17. Eigenerklärung über die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften
siehe spätere Verdingungsunterlagen
siehe spätere Verdingungsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YFYR0AU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Die Vergabekammer leitet gem. § 160 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung
in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.