Lieferung von 1 Stück gebrauchten Teleskopmobilkran Referenznummer der Bekanntmachung: 1219444-U41
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: D-09117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wismut.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.wismut.de/Ausschreibungen
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.subreport.de/E97517579
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von 1 Stück gebrauchten Teleskopmobilkran
Der Kran muss folgende Mindestanforderungen erfüllen:
1.1 Technische Daten:
a) nicht älter als Baujahr 2017
b) Hublast von 50.000 kg bis 60.000 kg
c) max. Gesamtgewicht 36.000 kg, Straßenzulassung (inkl. mitgeführten Ballast, ohne Zusatzballast)
d) Dieselmotor
1.2 Fahrerkabine und sonstige Ausstattung:
a) Rückspiegel, beidseitig
b) Pneumatisch gefederter Fahrersitz
c) Fahrerkabine und Tankdeckel abschließbar
1.3 Kranunterwagen / Fahrgestell:
a) Automatisches Schaltgetriebe mit sperrbarem Verteilerdifferential
b) Alle Achsen gelenkt, inkl. geschwindigkeitsabhängige Hinterachslenkung
c) Antrieb 6 x 6 x 6, alle Achsen angetrieben
d) Zulässige max. Achslast ≤ 12.000 kg
e) Hydraulische Servolenkung
f) Staukiste für Gehänge auf Unterwagen montiert
g) Staukiste für Unterbauhölzer am Heck des Unterwagens montiert
h) Keine Unternehmens- bzw. Firmenaufschriften und Logos
1.4 Abstützung:
a) 4-Punkt Abstützung
weitere Angaben unter II.2.4) Beschreibung der Beschaffung
07580 Ronneburg
Der Kran muss weiterhin folgende Mindestanforderungen erfüllen:
1.5 Kranoberwagen:
a) mitgeführter Ballast mind. 5.500 kg
b) Automatische Drehzahlregelung während des Kranbetriebes
c) Alle Arbeitsbewegungen gleichzeitig fahrbar
d) Steuerung über selbstzentrierende Handsteuerhebel
e) Teleskopausleger
f) Keine Unternehmens- bzw. Firmenaufschriften und Logos
g) Seiltrommel mit neu aufgelegten Stahlseil (Beachtung Punkt 2.c)
h) Sicherheitseinrichtungen: - Überlastungsanlage
- Hubendbegrenzung
- Windenendschalter
- Sicherheitsventile gegen Rohr- und Schlauchbrüche
1.6 Kranfahrerkabine:
a) Sicherheitsverglasung
b) Dach- und Frontscheibe ausstellbar
c) Schiebetür
d) Standheizung
e) Arbeitsscheinwerfer an der Kabine
1.7 Arbeitsausrüstung:
a) Arbeitsscheinwerfer an Teleskopausleger montiert
b) 1 Stück, 3-rollige Hakenflasche
c) 1 Stück, 1-rollige Hakenflasche
d) Rundumleuchten für Straßenbetrieb
e) Warnmarkierungen Rot/Weiß
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung zur Einhaltung der folgenden Forderungen abzugeben.
Forderungen mit Übergabe des Kaufgegenstandes:
Durch den Auftragnehmer müssen folgende Vorgaben mit der Übergabe erfüllt werden:
a) Nachweis mit Zustandsbericht, der die Mängelfreiheit und den technischen Zustand des Mobilkranes bei Abnahme beschreibt
b) Nachweis über aktuelle Hauptuntersuchung (HU) und Sicherheitsprüfungen (SP, UVV)
c) Nachweis über Bestätigung eines neu aufgelegten Hubseil aus Stahl („0“ Betriebsstunden)
d) Vollständige Dokumentation in deutscher Sprache (2 Exemplare in schriftlicher Form und 1 Exemplar in digitaler Form auf einem USB-Stick gespeichert, z.B. im *.pdf Format), dazu gehören:
1. Bedien- und Wartungsanleitung
2. EG-Konformitätserklärung
3. Ausnahmegenehmigungen für den Kran als selbstfahrende Arbeitsmaschine auf öffentlichen Straßen gemäß STVO
Die entsprechenden Nachweise gemäß a) bis c) müssen durch einen externen Sachverständigen- bzw. Prüforganisation bestätigt werden und dürfen nicht älter als 30 Tage zum Zeitpunkt der Übergabe sein.
Forderungen an Verjährungsfrist für Sachmängelhaftung:
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt mindestens 12 Monate ab Übergabe des Kaufgegenstandes.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: D-53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.