DNA-Analysen und dazugehörige administrative Leistungen für das Landeskriminalamt Schleswig-Holstein

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de/Vergabeplattform/bekanntmachungen
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.e-vergabe-sh.de/Vergabeplattform/bekanntmachungen
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.e-vergabe-sh.de/Vergabeplattform/bekanntmachungen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

DNA-Analysen und dazugehörige administrative Leistungen für das Landeskriminalamt Schleswig-Holstein

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
85111810 Blutuntersuchungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das Land Schleswig-Holstein (SH), vertreten durch das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration - Landeskriminalamt Schleswig-Holstein (Auftraggeber), schreibt im Rahmen des Ausbaues der DNA-Analyse-Datei (DAD) molekulargenetisch-analytische Leistungen aus. Hierbei sind von Spuren- und Vergleichsmaterial nach neuestem wissenschaftlichem Kenntnisstand unter Einhaltung strenger

Qualitätssicherungsmaßnahmen DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) für die bundesdeutsche DNA-Analyse-Datei zu erstellen.

Derzeit werden standardmäßig 17 DAD–Systeme (SE33, D21S11, vWA, THO1, FIBRA, D3S1358, D8S1179, D18S51, D16S539, D2S1338, D19S433, D1S1656, D2S441, D10S1248, D12S391, D22S1045 und Amelogenin) untersucht.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Hauptort der Ausführung:

Schleswig-Holstein

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Land Schleswig-Holstein (SH), vertreten durch das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration - Landeskriminalamt Schleswig-Holstein (Auftraggeber), schreibt im Rahmen des Ausbaues der DNA-Analyse-Datei (DAD) molekulargenetisch-analytische Leistungen aus. Hierbei sind von Spuren- und Vergleichsmaterial nach neuestem wissenschaftlichem Kenntnisstand unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) für die bundesdeutsche DNA-Analyse-Datei zu erstellen.

Derzeit werden standardmäßig 17 DAD–Systeme (SE33, D21S11, vWA, THO1, FIBRA, D3S1358, D8S1179, D18S51, D16S539, D2S1338, D19S433, D1S1656, D2S441, D10S1248, D12S391, D22S1045 und Amelogenin) untersucht.

Ausgehend vom Fallaufkommen der vergangenen drei Jahre wird seitens des LKA SH eine dauerhafte Vergabe von ca. 600 Spuren/Monat erwartet. Durchschnittlich wurden ca. 7000 Spuren jährlich vergeben, gut 80 % hiervon waren Hautabriebspuren. Bei Einsendung von maximal fünf Asservaten sollen diese alle untersucht werden; werden mehr als fünf Asservate eingeschickt, so ist eine sinnvolle Auswahl zu treffen – hierzu sollte im Zweifel jeweils Kontakt per email mit LKA SH Dezernat 45 aufgenommen werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Organisationsablauf der gesamten Spurenbearbeitung und Analyseparameter / Gewichtung: 35 %
Qualitätskriterium - Name: Ausstattung an Räumen und Technik / Gewichtung: 10 %
Qualitätskriterium - Name: Konzept der Real Time PCR / Gewichtung: 5 %
Qualitätskriterium - Name: Qualität /Sicherheit der gesamten Arbeitsabläufe / Gewichtung: 10 %
Preis - Gewichtung: 40 %
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2022
Ende: 31/12/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Das Landeskriminalamt besitzt das einseitige Optionsrecht der zweimaligen Verlängerung um ein Jahr. Die Gesamtlaufzeit ist begrenzt auf maximal vier Jahre bis zum 31. Dezember 2025.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt gem. § 44 Abs. 1 VgV.

Hinweis: Die GMSH wird ggf. den entsprechenden Nachweis vor Zuschlagserteilung abfordern.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

2. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Jahre (2018 – 2020) jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2018-2020).

3. Eigenerklärung, dass das Gewerbezentralregister keine negativen Eintragungen enthält. Hinweis: Die GMSH wird einen Gewerbezentralregisterauszug vor Zuschlagserteilung einholen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

4. Eigenerklärung (Formblatt), ob im Falle eines Auftrages der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.

Hinweis: Im Fall der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern behält sich die GMSH vor, vor Zuschlagserteilung die entsprechende Verpflichtungserklärung und entsprechende Eignungsnachweise von den Nachunternehmern nachzufordern. Diese sind dann fristbewehrt der GMSH zu übersenden.

4 a. ggf. Verpflichtungserklärung Nachunternehmer.

5. Angaben über aussagekräftige Referenzen (mindestens 3, maximal 5) der im Wesentlichen in den letzten drei Jahren (2018 bis 2020) erbrachten und hinsichtlich Art und Umfang vergleichbarer Leistungen (hier: DNA-Analysen „molekulargenetische Spurenuntersuchung“ und dazugehörige administrative Leistungen insbesondere für Landeskriminalämter) unter Nennung von Leistungsumfang, Auftraggeber, Dauer des Auftrages sowie Auftragssumme inklusive Angaben zu Ansprechpartnern mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse.

Aus platztechnischen Gründen werden folgende weitere Unterlagen genannt die nicht unter dem § 46 VgV fallen: diese sind mit dem Angebot vorzulegen.

6. Benennung des verantwortlichen Personals:

Die Bieter haben die Namen der Personen anzugeben, die für die Ausführung der ausgeschriebenen Dienstleistungen verantwortlich sein werden. Weiterhin muss belegt werden, dass die Sachverständigen, die die Gutachten erstellen, öffentlich bestellte Sachverständige sind.

7. Benennung der Qualifikation des verantwortlichen Personals:

Es ist mit der Angebotsabgabe der schriftliche Nachweis gegenüber dem Auftraggeber zu führen, dass mindestens zwei der für die Auftragsabwicklung und die Qualitätssicherungsmaßnahmen verantwortlich zeichnenden Personen eine erfolgreich abgeschlossene Hochschulausbildung in den Fachbereichen Biologie, Biochemie oder Humanmedizin oder vergleichbar absolviert haben. Sie müssen gemäß § 81 f StPO sowie § 256 Abs. 1 Nr. 1b) StPO öffentlich bestellte Sachverständige sein. Der Nachweis hierüber muss mit den Ausschreibungsunterlagen erbracht werden.

8. Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens inkl. eines Leistungsportfolios (max. 6 DINA-4-Seiten) Firmengründung, Rechtsform, Standorte, Leistungsspektrum, Kerngeschäft, Hierarchie Ansprechpartners, der Telefon-und Telefaxnummer, E-Mail, der Umsatzsteueridentifikationsnummer und der Bankverbindung.

9. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt) mit den Erklärungen).

10. Angaben zur Ausstattung des Labors mit Großgeräten:

Laborroboter, Sequenzer, Real Time PCR sowie Thermocycler unter Angabe des Gerätetyps und des Baujahres und des eingesetzten Laborinformationsmanagementsystems (LIMS), hierzu sind auch Angaben zu den jährlichen Wartungen anzugeben.

11. Zertifikat (Kopie) der Akkreditierung nach DIN ISO 17025

(Der Auftragnehmer hat seine seit mindestens 5 Jahren durchgängig bestehende Akkreditierung nach der Norm DIN EN ISO/IEC 17025 unter Einhaltung der von der Deutschen Akkreditierungs-stelle (DAkkS) erlassenen Umsetzungsregeln für forensische DNA-Laboratorien nachzuweisen [Ausschlusskriterium]).

12. Zertifikat (Kopie) über die erfolgreiche Teilnahme an den GEDNAP-Ringversuchen: Hierbei muss ersichtlich werden, dass die erfolgreiche Teilnahme an den GEDNAP–Ringversuchen mindestens für die aktuellen DAD–Systeme seit 2016 für forensische Spuren lückenlos nachgewiesen werden kann sowie die Bestätigung der erfolgreichen Teilnahme an der biostatistischen Bewertung.

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Folgende weitere Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen, siehe VI.3) Zusätzliche Angaben.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Zwei Personen müssen eine erfolgreich abgeschlossene Hochschulausbildung in den Fachbereichen Biologie, Biochemie oder Humanmedizin oder vergleichbar absolviert haben. Sie müssen gemäß § 81 f StPO sowie § 256 Abs. 1 Nr. 1b) StPO öffentlich bestellte Sachverständige sein. Der Nachweis hierüber muss mit den Ausschreibungsunterlagen erbracht werden.

III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Zertifikat der Akkreditierung nach DIN ISO 17025

(Der Auftragnehmer hat seine seit mindestens 5 Jahren durchgängig bestehende Akkreditierung nach der Norm DIN EN ISO/IEC 17025 unter Einhaltung der von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) erlassenen Umsetzungsregeln für forensische DNA-Laboratorien nachzuweisen [Ausschlusskriterium]).

Aufgrund der hohen Sicherheitsrelevanz der Leistung dürfen keine Unterauftragnehmer eingesetzt werden.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
Bei Rahmenvereinbarungen – Begründung, falls die Laufzeit der Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt:

Für diese Rahmenvereinbarungen gelten die folgenden Höchstwerte für die Dienstleistung in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum - Höchstmenge: 32000 Proben (4 Jahre) Bei Erreichen eines Höchstwertes beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen des Gesamtwerts.

IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 12/11/2021
Ortszeit: 07:30
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/01/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 15/11/2021
Ortszeit: 09:00
Ort:

Kiel

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Bei der Öffnung der Angebote dürfen außer dem autorisierten Submissionspersonal keine weiteren Personen anwesend sein.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung.

Fragen zur Ausschreibung:

Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 04. November 2021 an die GMSH, z.H. Frau Katja Schmidt (e-Vergabesystem oder E-Mail: [gelöscht] ) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-und Antworten Katalog erfasst (www.e-vergabe-sh.de).

.

Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:

13. Vorlage von 5 Gutachten unter gleichzeitiger Beifügung aller diesen Gutachten zugrundeliegenden Untersuchungsaufträge, Protokolle und Analysedaten. Wichtig ist hierbei, dass die Asservate, über deren Untersuchung berichtet wird, im Analyselabor eingehend voruntersucht bzw. lichtmikroskopisch auf mutmaßliche hautepithelverdächtige Antragungen untersucht wurden. Es muss erkennbar sein, ob Hautepithelschüppchen einzeln oder durch Abreiben von Spurenträgern gesichert wurden. Mindestens drei dieser Gutachten sollen als zu untersuchende Spurenart Hautabriebe bzw. Epithelzellen im Nachweisbereich umfassen. Die Analysen müssen zu „dateifähigen“ DNA-Identifizierungsmustern geführt haben.

14. Darstellung der Ablauforganisation:

Die Ablauforganisation der ausgeschriebenen Leistungen muss unter Benennung der Verantwortlichkeiten schriftlich im Detail fixiert sein. In diesem Dokument muss zu Beginn der Asservaten- und Dokumententransport und nachfolgend die einzelnen Arbeitsschritte vom Eingang der Spuren bis zur Auswertung genau beschrieben werden. Hierbei muss ersichtlich werden, wie die Spurensicherung (Vortest, Speziallichtquellen pp.) sowie die Zell-Lyse erfolgt. Da der DNA-Gehalt jeder DNA-Spurenprobe vor der autosomalen Typisierung durch eine Quantifizierung mittels Real Time PCR (quantitative PCR) bestimmt werden muss, ist der hierfür erforderliche, laborinterne Cut-off-Wert durch entsprechende Validierungsunterlagen zu belegen und dem LKA 45 mitzuteilen. Es ist das Konzept der Quantifizierung samt Nennung der Geräte sowie der Untersuchungschemie mitzuteilen. Weiterhin müssen die Arbeitsschritte der PCR-Fragmentauftrennung und Auswertung beschrieben werden (Auswertesysteme). Alle im Labor eingesetzten technischen Geräte und Untersuchungskits sollen aufgeführt werden.

15. Das in dem jeweiligen Labor vorhandene QM-System muss vorgestellt werden, welches zur Minimierung möglicher Kontaminationen führt.

16. Darstellung über den Umgang mit Kontaminationsgefahren:

Es muss eine schriftlich fixierte Strategie zur Vermeidung, zur Entdeckung und zur Beseitigung einer Kontamination existieren. Hierdurch soll garantiert werden, dass eine Kontamination nach neuestem Stand der Wissenschaft mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann. Um Kontaminationen durch eigenes oder zugangsberechtigtes Personal erkennen zu können, muss jedes PCR-Spurenergebnis mit den DNA-Profilen dieses Personenkreises abgeglichen werden [Ausschluss-kriterium]. Derartige Kontaminations-Ereignisse sind dem LKA SH Dez. 45 mitzuteilen.

17. Darstellung über das Konzept Archivierung:

es muss eine detaillierte Beschreibung des Konzeptes vorgelegt werden, wie der Bieter die Daten sichert, die archiveiert werden müssen. Hierzu zählen die Aufzeichnungen der Spurensicherung (einschließlich der Fotodokumentation), der DNA-Analyse, der Auswertung, der Gutachten bzw. Ergebnisberichte sowie der Trefferüberprüfung.

18. Darstellung Bearbeitung von eiligen Vorgängen:

Ist der Bieter in der Lage, Vorgänge innerhalb von zwei Wochen (10 Werktagen) zu bearbeiten und vorab per mail (pdf) zusammen mit möglichen Meldebögen an die Abteilung 4 des LKA SH zu senden?

19. Ausgefülltes Preisblatt.

20. Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: nicht bekannt
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
06/10/2021

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