SAP-Basisbetrieb und -Betreuung Referenznummer der Bekanntmachung: 048 21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04129
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sanktgeorg.de
Abschnitt II: Gegenstand
SAP-Basisbetrieb und -Betreuung
SAP-Basisbetrieb und -Betreuung
Klinikum St. Georg gGmbH Delitzscher Straße 141 04129 Leipzig
Gegenstand dieses Verfahrens ist der geplante Abschluss eines Betreuungsvertrages für den SAP-Basisbetriebes und dessen Betreuung. Es handelt sich hierbei um die Betreuung der im Haus (Klinikum St. Georg gGmbH) eingesetzten SAP-Module, SAP-Basissystems und zwingend notwendiger Subsysteme.
optional Vertragsverlängerung 1 x um 1 Jahr
Es ist beabsichtigt, das Verfahren mit drei Bietern auf der zweiten Stufe zu führen. Sind nach formaler Prüfung - auch in Hinblick auf die Mindestanforderungen an die Eignung - mehr als drei geeignete Bewerber vorhanden, wird die Begrenzung der Anzahl der Bewerber gem. § 51 VgV anhand anhand eines Punkterankings gemäß den Vergabeunterlagen beigefügter Tabelle "Bietereignung Teilnahmewettbewerb" vorgenommen. Bei Punktgleichstand zwischen Bietern, entscheidet die höchste Umsatzhöhe aus dem Bereich Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit. Ist auch dann keine Entscheidung möglich, wird gelost (§ 75 Abs. 6 VgV).
Der Vertrag läuft maximal 4 Jahre, Mindestvertragslaufzeit 3 Jahre und endet automatisch bei erfolgter Umstellung auf S/4 Hana Cloud und SapCloudPlattform
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
5.2.b)
Eigenerklärung, dass kein Interessenkonflikt gem. § 6 Abs. 3 VgV besteht. Das Formblatt "Interessenkonflikt" ist zu verwenden. Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft genügt dieser Nachweis für die Bewerbergemeinschaft.
5.2.c)
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (Vorlage des Auszugs als Scan; nicht älter als drei Monate) gem. § 44 Abs. 1 VgV.
5.1.
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der § 123 und § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bzw. im Falle des Vorliegens von Ausschlussgründen Eigenerklärung, ob und welche Maßnahmen des Bewerbers zur Selbstreinigung nach § 125 GWB getroffen wurden; ferner Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzarbG vorliegen. Das Formblatt "Fehlen von Ausschlussgründen" ist zu verwenden. Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft muss jedes Mitglied die Erklärung abgeben
5.2. a)
Nachweise gemäß Anlage "Bietereignung Teilnahmewettbewerb"
5.3.a)
Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren in den Bereichen SAP Basisbetrieb und -Betreuung sofern der Bieter bereits seit dieser Zeit besteht; andernfalls Erklärung über den Umsatz des Bieters bezüglich der entsprechenden Dienstleistungen seit dessen Bestehen.
Das Formblatt "Umsatz" ist zu verwenden. Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft muss jedes Mitglied die Erklärung zum Umsatz abgeben.
5.3.b)
Nachweis des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungshöhe von je 5 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch Vorlage des Versicherungsscheins in Kopie. Sollte momentan eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer geringeren Deckungssumme bestehen, ist neben dem Nachweis der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung eine formlose Eigenerklärung des Bieters beizufügen, dass im Auftragsfall die Deckungssumme wie gefordert erhöht wird. Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft muss jedes Mitglied das Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung nachweisen und die Gemeinschaft bei geringerer Deckungssumme die Erklärung zur Erhöhung im Auftragsfall beifügen.
zu 5.3.a) - Umsatz
Mindestanforderung zur Feststellung der Eignung der Bewerber ist ein Umsatz pro abgeschlossenem Geschäftsjahr von [Betrag gelöscht] EUR in den Bereichen SAP Basisbetrieb und -Betreuung.
Der Mindestumsatz ist von der Bewerbergemeinschaft insgesamt zu erfüllen.
5.4. - Nachweise (Referenzen) gemäß Anlage "Bietereignung Teilnahmewettbewerb", Punkt 2.1 - 2.6
Die bereitgestellten Formblätter "Referenzen" sind zu nutzen und es sind sämtliche im Formblatt aufgeführten Angaben zu erbringen.
zu 5.4 Referenzen:
2.1.) mind. 3 Kunden Systembetrieb im Rechenzentrum des Bieters
2.2.) mind. 3 Kunden Systembetrieb im Rechenzentrum von Kunden
2.3.) mind. 3 Kundenreferenzen großer Installation (1000+ Concurent User)
2.4) mind. 2 Kunden mit SAP Clusterbetrieb
2.5.) mind. 4 Kunden mit Systembetrieb gekoppleter Systeme (Adobe Server, Amasys, QS-Med, Dale-UV, Medical Columbus ...)
2.6.) max. 3 Kunden aus 2.1 - 2.4 mit den Modulen IS-H und i.s.h.med
Als vergleichbar werden Referenzen von Krankenhäusern > 600 Betten angesehen.
Bei einer Bewerbergemeinschaft genügt es, wenn die Mindestanforderungen insgesamt durch deren Mitglieder erfüllt sind.
Bewerber- und Bewerbergemeinschaften werden wie Einzelbewerber und -bieter behandelt. Bewerber- und Bewerbergemeinschaften müssen keine bestimmte Rechtsform haben, um einen Antrag auf Teilnahme zu stellen oder ein Angebot abzugeben. In den Angaben zum Teilnahmewettbewerb (Abschnitt 5.) ist festgelegt, wie Gruppen von Unternehmen die Eignungskriterien zu erfüllen haben. Bewerbergemeinschaften haben im Teilnahmeantrag die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags zu benennen. Das Formblatt "Bewerbergemeinschaft" ist zu verwenden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Unternehmen übermitteln, soweit nicht Laufe des Verfahrens abweichende Mitteilungen erfolgen, ihre Teilnahmeanträge sowie Angebote in Textform nach § 126b BGB über die elektronische Vergabeplattform www.dtvp.de nach näherer Maßgabe dieser Bedingungen. Eine anderweitige Abgabe von Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten (auch per E-Mail) ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss. Die erforderlichen Unterlagen sind entweder je einzeln und mit Bezeichnung des Inhaltes als PDF-Datei hochzuladen, oder es erfolgt die Abgabe in einem gesamten Dokument als PDF-Datei. Eine PDF-Datei darf nicht größer sein als 100 MB.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y04R0ET
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Erkennt ein Bewerber oder Bieter einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, hat er dies gegenüber dem Auftraggeber gem. § 160 Abs. 1 Nr. 1 GWB innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu rügen. Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein etwaiger Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB unzulässig.
Teilt der Auftraggeber auf eine Rüge eines Bieters mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akten des Auftraggebers aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinem Angebot auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in den Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen.