Maritim Seebrücke Timmendorfer Strand Referenznummer der Bekanntmachung: 02-2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Timmendorfer Strand
NUTS-Code: DEF08 Ostholstein
Postleitzahl: 23669
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.timmendorfer-strand.org
Abschnitt II: Gegenstand
Maritim Seebrücke Timmendorfer Strand
Gründungsarbeiten im Zuge des Neubaus der Maritim Seebrücke in Timmendorfer Strand. Gründung der Seebrücke und Widerlager durch Verdrängungspfähle aus offenen Stahlrohren land- und wasserseitig. Herstellung von Dalben und Anleger durch Stahlpfähle. Herstellung einer Ramm-/Arbeitsebene im Wasserbereich durch einen Spundwandkasten. Einrichtung einer temporären Baustraße und Ausführung von Sicherungsmaßnahmen.
23669 Timmendorfer Strand
Maritim Seebrücke
Neubau Maritim Seebrücke in Timmendorfer Strand.
Los 1: Gründung
- Herstellung einer temporären Baustraße von rd. 1400 m2
- Baugrube für Brückenwiderlagers rd. 600 m3
- Einbringen von 8 Gründungspfählen D= 660 mm, Länge zw. 20 und 25 m, im Widerlager
- Gründung der Seebrücke durch 22 Verdrängungspfähle mit offenem Stahlrohr D=864 mm, Länge zw. 16 und 30 m, land- und wasserseitig
- Herstellung Anleger mit 6 Stahlrohrpfählen D=864 mm, Länge zw. 16 und 20 m, wasserseitig
- Herstellung von 23 Dalben D=508 mm,
Länge zw. 17 und 20 m
- Herstellung Korrosionsschutzbeschichtung 960 m2
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1: Gründung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Loxstedt
NUTS-Code: DE932 Cuxhaven
Postleitzahl: 27612
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de