Beschaffung eines Forstspezialschleppers Referenznummer der Bekanntmachung: 5.10L2021.08.01
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 01053090
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mölln
NUTS-Code: DEF06 Herzogtum Lauenburg
Postleitzahl: D - 23879
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.moelln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Forstspezialschleppers
Fertigung und Lieferung eines fabrikneuen Forstspezialschleppers mit Ladekran und Doppeltrommelforstseilwinde für den Fachdienst Stadtwald der Stadt Mölln.
Mölln
Fertigung und Lieferung eines fabrikneuen Forstspezialschleppers mit Ladekran und Doppeltrommelforstseilwinde. Nähere Angaben siehe Leistungsverzeichnis.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1.1.1) Bereitstellung der unterzeichneten Eigenerklärung für Bewerber. Es ist das Formblatt 124_LD Eigenerklärung zur Eignung zu verwenden;
1.1.2) Bereitstellung der unterzeichneten Erklärung zum Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH). Es ist der beigefügte Vordruck zu verwenden;
1.1.3) Bereitstellung der ausgefüllten und unterzeichneten Erklärung bei Bewerbung als Bietergemeinschaft (Option) ist zwingend mit dem Formblatt 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erklären, insoweit diese vorliegt.
Eine etwaige Bietergemeinschaft muss im Auftragsfall so ausgestattet werden, dass sie gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des gesamten Vertrages haftet.
Abschnitt IV: Verfahren
Mölln, Wasserkrüger Weg 16
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Eignungsnachweise unter Nr. III.1. sind vollständig, soweit nichts anderes geregelt ist, mit dem Angebot einzureichen. Die Nachweise und Angaben bitte möglichst in der geforderten Reihenfolge mit Inhaltsverzeichnis und speziell auf die gewünschten Angaben hin erstellen. Die Ergänzung um weitere Unterlagen steht Ihnen frei. Liegen Nachweise und Erklärungen nicht rechtzeitig vor, kann das Angebot wegen Unvollständigkeit ausgeschlossen werden. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise unter III.1.1 bis III.1.3 für jedes Mitglied der Gemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Des Weiteren ist eine Erklärung abzugeben, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. Es ist anzugeben, welches Mitglied im Verfahren als Bevollmächtigter auftritt. Je Bieter ist nur ein Angebot zugelassen. Fragen zum Vergabeverfahren sind spätestens am 01.11.2021 zu stellen, sodass die Beantwortung noch vor Ablauf der Angebotsfrist erfolgen kann.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: D - 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.wimi.landsh.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB, wonach der Antrag unzulässig ist, soweit:
— der Antragstellerden gerügten Verstoß gegen die Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).