Stadt Schenefeld - Ausschreibung eines treuhänderischen Sanierungsträgers gemäß § 159 BauGB Referenznummer der Bekanntmachung: 21887-20
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schenefeld
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 22869
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt-schenefeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Schenefeld - Ausschreibung eines treuhänderischen Sanierungsträgers gemäß § 159 BauGB
Die Stadt Schenefeld wurde mit der Sanierungsmaßnahme "Stadtkern" in das Städtebauförderungsprogramm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" aufgenommen und beabsichtigt im Rahmen dieser Ausschreibung die Beauftragung eines treuhänderischen Sanierungsträgers gemäß § 159 BauGB.
22869 Schenefeld
Am 18.12.2016 hat der Rat der Stadt Schenefeld die Satzung zum förmlich festgelegten Sanierungsgebiet "Stadtkern" im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms beschlossen.
Die Sanierungsmaßnahme soll bis zum 01.12.2031 durchgeführt werden (§ 3 der Satzung).
Das Sanierungsgebiet umfasst eine Fläche von ca. 20 ha. (siehe Anlage)
Zentrale Leitidee ist die Stärkung des öffentlichen Raumes als verbindendes Element der einzelnen Bereiche im Stadtkern. Durch den Bau eines Bürgerzentrums als Herz der Stadt soll der Stadtkern einen neuen, attraktiven Kristallisationspunkt erhalten. Weitere wichtige Ziele sind die Anbindung von Freiräumen, die Entwicklung von Gastronomie - und Freizeitangeboten, die Schaffung vielfältiger Wohnangebote, die Öffnung und Integration des Einkaufszentrums ("Stadtzentrum Schenefeld" - SZS) , die Überwindung der LSE und die Stärkung des Umweltverbunds (Verbesserung im ÖPNV).
Der Rahmenplan, der nach einem städtebaulich, freiraumplanerischen Wettbewerb im Jahre 2018, am 17. Juni 2021 von der Ratsversammlung beschlossen wurde, wird mit dem Maßnahmenplan und dem Maßnahmenkonzept die Grundlage für die Umsetzung der städtebaulichen Ziele bilden. Der Maßnahmenplan liegt im Entwurf bei. Das Maßnahmenkonzept mit einer Kosten- und Finanzierungsübersicht befindet sich derzeit gerade in der Überarbeitung bzw. in der Detaillierung. Der finale Rahmenplan soll dann mit dem Maßnahmenkonzept im Herbst/ Winter 2021 in der Ratsversammlung beschlossen werden.
Vor diesem Hintergrund soll ein treuhänderischer Sanierungsträger gemäß § 159 BauGB beauftragt werden.
Die Vertragslaufzeit beträgt zunächst nur ein Jahr, kann jedoch um jeweils 1 Jahr bis zum Projektende verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für den Fall, dass die Bewerberin oder der Bewerber beabsichtigt, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (Unterauftrag, Bietergemeinschaft), so sind auch für diese Unternehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesen bestehenden Verbindungen, die nachfolgend genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Die Anforderungen aus der Bekanntmachung sowie die in der Erklärung der Bietergemeinschaft dazu gemachten Angaben werden bei Zuschlagserteilung verpflichtender Bestandteil des Vertrages.
Einzureichende Unterlagen:
- Ausgefülltes Angebotsformular einschließlich erforderlicher Anlagen
- Bei Bietergemeinschaften ist das Formular einschließlich Anlagen für jedes Mitglied gesondert einzureichen.
-Angaben zum Gesamtumsatz innerhalb der letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
- Bestätigung über Betriebshaftpflichversicherungsdeckung.
- Zahl der festangestellten Mitarbeiter
Nachweisführung:
- Jeweils Nachweis durch Eigenerklärung im Angebotsformular;
Deckungssummen für die Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 5 Mio. EUR für Personen- und mindestens 5 Mio. EUR für sonstige Schäden. Den Abschluss der Haftpflichtversicherung für die gesamte Vertragslaufzeit über die genannten Deckungssummen hat der Auftragnehmer innerhalb von 3 (drei) Wochen nach Abschluss des Vertrages schriftlich nachzuweisen.
- Angaben des Bieters über die in den letzten 5 Jahren abgeschlossenen Referenzprojekte zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit. Es sind Referenzen über Leistungen einzureichen, die mit dem hier zu vergebenden Auftrag hinsichtlich Inhalt, Komplexität und Umfang vergleichbar sind.
Anzugeben sind jeweils:
- Auftragsgegenstand und durchgeführte Leistung (stichpunktartig);
- Referenzgeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer;
- Auftragsjahre;
- Auftragsvolumen;
- kurze Projektbeschreibung
Nachweisführung:
- Jeweils Nachweis durch Eigenerklärung im Angebotsformular;
- Für den Fall, dass die Bewerberin oder der Bewerber beabsichtigt, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (Unterauftrag, Bietergemeinschaft), so sind auch für diese Unternehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesen bestehenden Verbindungen sämtliche Nachweise bzw. Erklärungen vorzulegen.
- Erklärung zur Tariftreue und Zahlung des vergaberechtlichen Mindestlohnes,
- Integritätserklärung einschließlich der Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und Verfehlungen im Sinne des Korruptionsbekämpfungsgesetz.
Die Voraussetzungen nach § 158 BauGB müssen vorliegen und auf Anforderung nachgewiesen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Es handelt sich vorliegend um ein offenes Verfahren.
- Die Angebotsabgabe erfolgt elektronisch über das Angebotsformular
- Die Angebote sind samt aller hierfür erforderlichen Anlagen und Nachweise über das elektronische
Vergabeportal zu übermitteln;
- Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern entsprechende Bescheinigungen (z. B. steuerliche
Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Aufträgen beziehungsweise Bescheinigungen in Steuersachen,
Bestätigung des Versicherers usw.) in aktueller Fassung abzufordern;
- Fragen von Bietern sind ausschließlich elektronisch über das Fragen- und Antwortentool des Vergabeportals
zu stellen;
- Angebotswertung: Preis und Leistung werden nach der Formel "Leistung-durch-Preis" (L/P=Z)gewertet. Das wirtschaftlichste Angebote ist dasjenige, welches den größten Quotienten "Z" aufweist;
- Preis: Der Wertungspreis setzt sich aus einer allgemeinen Verwaltungspauschale und einem gemittelten Tagessatz (dieser multipliziert mit einem fiktiven Faktor) zusammen;
-Leistung: Die Leistungswertung ergibt sich als Summe der Wertungspunkte für die beiden Projektideen. Jeder Bieter legt zwei Projektideen vor. Darin soll der Bieter jeweils anhand eines selbst gewählten Sanierungseinzelprojektes aus dem Innenstadtbereich der Stadt Schenefeld beispielhaft und fiktiv aufzeigen, wie er die auftragsgegenständliche Leistung durchführen würde. Die Ausarbeitungen sollen 10 Seiten je Projektidee (exkl. evtl. Fotos, Plänen o. ä.) nicht überschreiten.
Jede Projektidee wird vom Auftraggeber nach 5 Unterkriterien bewertet. Diese lauten: (1) Kostenkontrolle, (2) Gesamtwirtschaftlichkeit, (3) Auftraggeberkooperation, (4) Konfliktmanagement und (5) Kreativität. Jedes dieser Unterkriterien kann jeweils mit 0 (= ungenügend), 3 (= schlecht), 5 (= befriedigend), 7 (= gut), 10 (= sehr gut) Punkten bewertet werden. Die Summe der in den 5 Unterkriterien erreichten Punkte ergibt die Punktzahl für die jeweilige Projektidee. Folglich kann ein Bieter mit jeder Projektidee und höchstens 50 (= 5 x 10 Punkte) Punkte erzielen. Für beide Projektideen zusammen, d.h. die Leistungswertung insgesamt, gilt dementsprechend: Ein Bieter kann darin höchstens 100 Punkte erzielen.
Zu den einzelnen Unterkriterien:
(1) Beim Kostenkontrollkonzept soll der Bieter Kostenrisiken aufzeigen und darstellen, welche Maßnahmen, Mechanismen oder anderen Lösungsansätze er vorsieht, um zu gewährleisten, dass die Sanierungskosten im Projekt einen vertretbaren Rahmen nicht überschreiten.
(2) Gesamtwirtschaftlichkeit meint das Verhältnis aus Sanierungserfolg und erforderlichen Kosten im Rahmen des Projektes. Während es bei der Kostenkontrolle um Mechanismen geht, die mögliche Kostenrisiken eindämmen, geht es bei der Gesamtwirtschaftlichkeit um die tatsächlich anfallenden (fiktiven) Kosten im Projekt. Erforderlich ist keine Kostenrechnung oder numerische Darstellung dieser Kosten. Vielmehr soll der Bieter aufzeigen, mit welcher Art und Größenordnung von (Transaktions-)Kosten im weitesten Sinne (d.h. es braucht nicht bloß auf finanzielle Kosten abgestellt werden; der Bieter kann auch auf den "Faktor" Zeit, die Belastung der Umgebung durch Lärm, Schmutz, sonstige Emissionen usw. eingehen) er rechnet - und wie er diese zu minimieren gedenkt. Ertrag meint demgegenüber den Sanierungserfolg, den der Bieter unter Inkaufnahme jener Kosten in seinem fiktiven Projekt erzielen möchte.
(3) Die Kooperation mit der Stadt Stadt Schenefeld als Auftraggeber ist für den Erfolg das Projekts maßgeblich. Darum soll der Bieter beim Unterkriterium Auftraggeberkooperation aufzeigen, mit welchen Maßnahmen und Mechanismen, personellen, organisatorischen o. ä. Einrichtungen er dafür sorgen möchte, dass Kommunikation und Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber möglichst reibungslos und effektiv gelingen. Auch dies soll er anhand der beiden fiktiven Projekte verdeutlichen.
(4) Sanierungsmaßnahmen in der Innenstadt greifen über einen langen Zeitraum bei vielen Menschen in deren Lebens- und Arbeits- bzw. Geschäftsalltag ein. Verkehrsbehinderungen, Lärmimmissionen und andere Unannehmlichkeiten sind unvermeidbare Nebeneffekte. Hinzu kommt Konfliktpotential betreffend einzelne Sanierungsmaßnahmen selbst. Um Frust und Ärger zu kanalisieren, um für Verständnis und Akzeptanz zu sorgen, ist eine Vielzahl von Lösungen denkbar. Mit seinem Konfliktmanagementansatz soll der Bieter darstellen, welche Konfliktpotentiale mit Anwohnern/der Bevölkerung er erkennt und mit welchen Maßnahmen oder welchem Maßnahmenmix und welchen Einrichtungen er dagegen vorgehen möchte. Auch dies soll er anhand seiner beiden Projektideen verdeutlichen.
(5) Das Unterkriterium Kreativität wird danach bewertet, wie der Bieter insgesamt an die jeweilige Projektidee herangegangen ist. Ziel ist es, von der Zusammenschau aller gewählten Lösungsansätzen darauf zu schließen, wie gut der Bieter in der Lage sein wird, auf neue Problemlagen zu reagieren, konsistente und effiziente Lösungen zu finden und diese nachvollziehbar darzustellen. Maßstab sind die Art der im Hinblick auf die übrigen Unterkriterien gefundenen Lösungen, ob sich der Bieter Gedanken über ihr Zusammenspiel gemacht hat, ob er Synergien bedacht und innovative Lösungen gefunden hat.
Zu der Punktevergabe bei den Unterkriterien:
Die je Unterkriterium je Projektidee erzielbaren Punkte hängen davon ab, wie überzeugend es dem Bieter aus Sicht des Auftraggebers gelingt, den je Unterkriterium aufgezeigten Maßstab zu erfüllen:
-Fehlen jegliche Darstellungen zur jeweiligen Projektidee, erhält der Bieter hierfür 0 Punkte.
-Geht der Bieter gar nicht oder nur oberflächlich auf mögliche Kostenrisiken/Kosten/Ertrag/die Auftraggeberkooperation/Konfliktpotentiale mit Anwohnern bzw. Bevölkerung, sowie die entsprechenden organisatorischen, personelle, sachlichen, örtlichen o. a. Lösungsansätze ein; mangelt es dem Konzept an Kohärenz, innerer Logik oder bleiben nicht unerhebliche Zweifel hinsichtlich der praktischen Umsetzbarkeit oder Effektivität des vorgeschlagenen Weges, erhält er bei den Unterkriterien 1 bis 4 bloß 3 Punkte. Für das Unterkriterium Kreativität gilt: 3 Punkte erhalten Bieter, die ihre einzelnen Lösungsansätze bloß auflisten, deren Zusammenspiel außer Acht lassen oder insgesamt eine Projektidee vorlegen, die die Fähigkeit des Bieters für kreative und innovative Lösungen wenig glaubhaft macht.
-5 Punkte ergeben sich hingegen dann, wenn der Bieter je Unterkriterium 1 bis 4 Risiken, wahrscheinliche Problemstellungen und mögliche Lösungsansätze ausführlich behandelt, er ein stimmiges Gesamtkonzept vorlegt und er an der praktischen Um-setzbarkeit und Effektivität keine Zweifel lässt. Für das Unterkriterium Kreativität gilt: 5 Punkte erhalten Bieter, deren jeweilige Projektidee keinen der nur zu 1 Punkt führenden Mängel aufweist.
-Für 7 Punkte gelten im Ausgangspunkt dieselben Voraussetzungen wie für 5 Punkte. Stellt der Bieter jedoch zusätzlich ein Konzept vor, welches auf soziale oder Umwelt-Aspekte eingeht oder sonstige positive "Spillover-Effekte" erwarten lässt, dann erhält er 7 Punkte. Für das Unterkriterium Kreativität gilt: 7 Punkte erhalten Bieter, die bei jedem der übrigen Unterkriterien innovative Lösungen und Synergieeffekte präsentiert haben.
- Für 10 Punkte gelten die Voraussetzungen wie für 7 Punkte. Darüber hinaus müssen die Ausführungen zum jeweiligen Konzept herausragend sein. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sie im Vergleich zu den übrigen Angeboten herausragend neuartige, innovative oder effiziente Lösungswege aufzeigen, die die
verfügbaren Möglichkeiten bestmöglich ausschöpfen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YURRHMX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die
Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen
gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach
§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de