Unterhalts-, Grund-, Sonder- und Baureinigung in den Verwaltungsgebäuden Elsasser Straße 10 und Bruno-Salzer-Straße 12 Referenznummer der Bekanntmachung: 10/17/21/017
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09111
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.chemnitz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhalts-, Grund-, Sonder- und Baureinigung in den Verwaltungsgebäuden Elsasser Straße 10 und Bruno-Salzer-Straße 12
Unterhalts-, Grund-, Sonder- und Baureinigung in den Verwaltungsgebäuden Elsasser Straße 10 und Bruno-Salzer-Straße 12
Verwaltungsgebäuden Elsasser Straße 10 und Bruno-Salzer-Straße 12
Unterhalts-, Grund-, Sonder- und Baureinigung in den Verwaltungsgebäuden Elsasser Straße 10 und Bruno-Salzer-Straße 12
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhalts-, Grund-, Sonder- und Baureinigung in den Verwaltungsgebäuden Elsasser Straße 10 und Bruno-Salzer-Straße 12
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED4 Chemnitz
Postleitzahl: 09247
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
ÖFFNUNGSZEITEN:
Stadt Chemnitz, Hauptamt, Abt. Zentrale Dienste, Submissionsstelle VOL, Markt 1/Zi. 416a, 09111 Chemnitz;
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr,
Dienstag - Donnerstag: 13.00 - 15.00 Uhr
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
RECHTSBEHELFBELEHRUNG EU-Vergaben:
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsverfahren nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einrei-chen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb ei-ner Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
Postleitzahl: 09120
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]