Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Erdgas für diverse Abnahmestellen der Kommune Amt Kisdorf.
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Erdgas für diverse Abnahmestellen der Kommune Amt Kisdorf.
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Erdgas für diverse Abnahmestellen der Kommune Amt Kisdorf.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von Erdgas für die Liegenschaften von Trägern öffentlicher Verwaltungen größtenteils im Bundesland Schleswig-Holstein als Vollversorgung.
Für die Versorgung der Abnahmestellen wird ein Erdgas nachgefragt, für den seitens der ausschreibenden Stelle keine Gestehungsvorgaben gemacht werden.
Kreis Segeberg.
Gegenstand der Vergabe ist die Erdgaslieferung an alle nachfolgenden Abnahmestellen:
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Gemeinde (Gem.) Hüttblek: Feuerwehrgerätehaus
Gem. Kattendorf: Feuerwehrgerätehaus, Sporthalle, Sportlerheim, Theaterclub
Gem. Kisdorf: Bauhof, Landjugend, Ole School, Sportlerheim Strietkamp, Feuerwehrgerätehaus, Dorfhaus, Dorfhaus (Küche), Friedhofshalle
Gem. Oersdorf: Feuerwehrgerätehaus,Gemeindehaus
Gem. Sievershütten: Alte Schule, Dorfhaus
Gem. Struvenhütten: Sporthalle, Feuerwehrgerätehaus, Freibad
Gem. Stuvenborn: Feierabendwohnheim, Feuerwehrgerätehaus, Dorfhaus
Gem. Wakendorf II: Grundschule, Kindergarten, Kindergartenanbau, Sporthalle, Sport-und Kulturzentrum
Gem. Winsen Feuerwehrgerätehaus
Amt Kisdorf: Amtsgebäude , Wohnung für Asylbewerber
Schulverband Amt Kisdorf: Grund- und Hauptschule, Kisdorf Block A, Grund- und Hauptschule, Kisdorf Block F, Mehrzweckhalle Kisdorf, Grundschule
...
Gesamt:
35 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch 2019 von ca. 2.307.619 GWh.
Dieser Auftrag kann um ein weiteres Wirtschaftsjahr verlängert werden.
Der Gasliefervertrag verlängert sich zu gleichen Bedingungen, wenn nicht eine Vertragspartei den Gasliefervertrag bis zum 31.03.2022 zum 01.01.2023 kündigt.
Um den Bieter vor Preisschwankungen der Energiepreise während der Bindefrist des Angebotes weitestgehend zu schützen, sichert hiermit die ausschreibende Stelle verbindlich zu, die Vorabinformation gemäß GWB spätestens bis 03.November 2021, 11.00 Uhr per E-Mail / Fax an die Bieter zu senden.
Zwischen Ende der Angebotsfrist und der Vorabinformation liegt somit ein Zeitraum von lediglich 24 Stunden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Jahres 2019 oder 2020 des Unternehmens gemäß der Bilanz.
Nutzen Sie hierfür den in den Ausschreibungsunterlagen, als Anlage 4 der Leistungsbeschreibung beigefügten Vordruck.
2. Eigenerklärung, ob im Falle eines Auftrages, der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Nutzen Sie hierfür den in den Ausschreibungsunterlagen, als Anlage 4 der Leistungsbeschreibung beigefügten Vordruck.
Hinweis: Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise und die Verpflichtungserklärung sind bereits mit dem Angebot auch für alle Unterauftragnehmer einzureichen.
3. Darstellung der im Wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2017-2020) erbrachten Leistungen in vergleichbarer Größenordnung im Bereich der Erdgasversorgung. Nutzen Sie hierfür den in den Ausschreibungsunterlagen, als Anlage 4 der Leistungsbeschreibung, beigefügten Vordruck.
4. Zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit ist die Anzeige nach § 5 EnWG bzw. eine vergleichbare nationale Erklärung oder gleichwertig aussagekräftige Nachweise (z.B. Genehmigung nach § 3 EnWG bzw. eine vergleichbare nationale Erklärung) beizufügen.
4a. Zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit ist, soweit keine Anzeige nach § 5 EnWG und/oder keine Genehmigung nach § 3 EnWG bzw. keine vergleichbaren nationalen
Erklärungen vorliegen (z.B. bei sogenannten „Altversorgern“) alternativ zu den vorstehenden Ausführungen zu erklären, dass sie als sog. „Altversorger“ weder die Anzeige nach § 5 EnWG noch die Genehmigung nach § 3 EnWG benötigen.
4b. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist eine „Einheitliche Europäische Eigenerklärung“ gemäß den Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung beizufügen.
Nutzen Sie hierfür den in den Ausschreibungsunterlagen, als Anlage 4 der Leistungsbeschreibung, beigefügten Vordruck.
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Folgende weitere Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen, siehe VI.3 zusätzliche Angaben.
Abschnitt IV: Verfahren
Kiel
Bei der Öffnung der Angebote dürfen außer dem autorisierten Submissionspersonal keine weiteren Personen anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mitte des Jahres 2022.
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung.
Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen.
Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich.Teilnahmeanträge/Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
...
Fragen zur Ausschreibung:
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form unter Angabe der Vergabenummer (ZB-G0-21-1497000-4122.3) bis spätestens 26. Oktober 2021, 11.00 Uhr an die GMSH, z.H. Frau Denise Bauer (E-Vergabesystem, E-Mail: [gelöscht]) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
...
Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
...
6. Unterschriebenes Angebotsschreiben mit
- den Erklärungen, dass Sie die Ausschreibungsbedingungen anerkennen und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen haben und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen.
- der Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB.
7. Preisblatt / Leistungsverzeichnis.
8. Nachweis oder Eigenerklärung, dass das Gewerbezentralregister keine negativen Eintragungen enthält. Hinweis: Die GMSH wird bei einer Eigenerklärung einen Gewerbezentralregisterauszug vor Zuschlagserteilung einholen.
9. Verpflichtungserklärung (Formblatt) zur Zahlung des Vergabemindestlohns (Anlage 5).
...
Präqualifikation:
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden. Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
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Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen.
Hierbei sind die Partner mit den jeweiligen Teilaufträgen zu benennen. Bietergemeinschaften haben gesondert zu erklären, dass sie gesamtschuldnerisch haften. Nutzen Sie hierfür den in den Ausschreibungsunterlagen, als Anlage 4 der Leistungsbeschreibung, beigefügten Vordruck.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.gmsh.de