Herstellung und Betrieb von stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-01-12.2.3.01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Meißen
NUTS-Code: DED2E Meißen
Postleitzahl: 01662
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-meissen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Herstellung und Betrieb von stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen
Der Landkreis Meißen plant für die Verbesserung der Verkehrssicherheit, die Errichtung von stationären Geschwindigkeitsmesssystemen an den bestehenden Gefahrenpunkten im Gebiet des Landkreises Meißen an folgenden 9 Standorten. Ausgeschrieben werden die Zurverfügungstellung, Betrieb, Unterhaltung, Instandhaltung und Versicherung von insgesamt 9 stationären Verkehrsüberwachungssystemen mit Messsäulen für die gleichzeitige Überwachung beider Fahrtrichtungen je Standort im Gebiet des Landkreises Meißen.
Verlangt wird ein Standardsystem, welches in gleicher oder ähnlicher Form bereits erfolgreich im praktischen Einsatz steht und durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) für den Einsatz in Deutschland verifiziert und zugelassen ist. Der Messplatz ist mit digitaler Messtechnik neuester Generation (technischer Stand 2021) auszustatten.
Der Auftragnehmer hat im Zeitraum der Zurverfügungstellung, ohne Geltendmachung von Mehr- oder Zusatzkosten, den neuesten und aktuellsten Stand der Verkehrsüber-wachungstechnik zur Verfügung zu stellen. Dies schließt neben den Hardwarekompo-nenten auch die Software mit ein.
Das Verkehrsüberwachungssystem ist vom Auftragnehmer auf eigene Rechnung zu planen, zu projektieren, zu errichten (einschließlich Tiefbau- Fundamentarbeiten, (Pflasterarbeiten), zu betreiben (einschließlich Wartung, Inspektion, Instandhaltung, Ei-chung) und gegen Sabotage sowie Vandalismus zu versichern.
Die Aufstellfläche für die Messanlage wird dem Auftragnehmer zur Nutzung, in dem vertraglich vereinbarten Zeitraum, unentgeltlich überlassen.
Die Abrechnung der Leistungen erfolgt über einen Mietzins.
Mindestvoraussetzungen sind eine gültige PTB-Zulassung der Messanlage für den Einsatz in Deutschland, ein geeichter und messbereiter Zustand der Überwachungsanlage, die gerichtsverwertbare Qualität der Beweisfotos sowie alle von der PTB festgelegten, für eine gerichtsfeste Dokumentation erforderlichen Bedingungen. Die zum Einsatz kommende Mess- und Erfassungstechnik soll den fließenden Verkehr, hinsichtlich der Einhaltung der im Fahrbahnverlauf des Einsatzortes vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit, überwachen.
Im Falle einer Geschwindigkeitsübertretung durch ein Kraftfahrzeug soll der Tatbestand in Form von Messwerten und Beweisfotos dokumentiert werden. Der in Form von Mess-, Bild- und Metadaten vorliegende Tatbestand soll dann für die weitere Auswertung und Aufbereitung als Vorgang im Ordnungswidrigkeitsverfahren bereitstehen.
Standorte Klipphausen (Wildberg); Nünchritz (Diesbar Seußlitz); Thiendorf
Klipphausen, DE
Es sind 3 stationäre Geschwindigkeitsmesssysteme vom Auftragnehmer auf eigene Rechnung zu planen, zu projektieren, zu errichten (einschließlich Tiefbau- Fundamentarbeiten, (Pflasterarbeiten), zu betreiben (einschließlich Wartung, Inspektion, Instandhaltung, Eichung) und gegen Sabotage sowie Vandalismus zu versichern. Die Standorte sind wie folgt geplant in: 01665 Klipphausen, OT Wildberg, B 6; 01612 Nünchritz, OT Diesbar-Seußlitz und 01561 Thiendorf, B 98.
Der jeweilige Messplatz ist mit digitaler Messtechnik neuester Generation (technischer Stand 2021) auszustatten.
Der Auftragnehmer hat im Zeitraum der Zurverfügungstellung, ohne Geltendmachung von Mehr- oder Zusatzkosten, den neuesten und aktuellsten Stand der Verkehrsüberwachungstechnik zur Verfügung zu stellen. Dies schließt neben den Hardwarekomponenten auch die Software mit ein.
Das Verkehrsüberwachungssystem ist vom Auftragnehmer auf eigene Rechnung zu planen, zu projektieren, zu errichten (einschließlich Tiefbau- Fundamentarbeiten, (Pflasterarbeiten), zu betreiben (einschließlich Wartung, Inspektion, Instandhaltung, Eichung) und gegen Sabotage sowie Vandalismus zu versichern.
Die Aufstellfläche für die Messanlage wird dem Auftragnehmer zur Nutzung, in dem vertraglich vereinbarten Zeitraum, unentgeltlich überlassen.
Die Abrechnung der Leistungen erfolgt über einen Mietzins.
Mindestvoraussetzungen sind eine gültige PTB-Zulassung der Messanlage für den Einsatz in Deutschland, ein geeichter und messbereiter Zustand der Überwachungsanlage, die gerichtsverwertbare Qualität der Beweisfotos sowie alle von der PTB festgelegten, für eine gerichtsfeste Dokumentation erforderlichen Bedingungen. Die zum Einsatz kommende Mess- und Erfassungstechnik soll den fließenden Verkehr, hinsichtlich der Einhaltung der im Fahrbahnverlauf des Einsatzortes vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit, überwachen.
Im Falle einer Geschwindigkeitsübertretung durch ein Kraftfahrzeug soll der Tatbestand in Form von Messwerten und Beweisfotos dokumentiert werden. Der in Form von Mess-, Bild- und Metadaten vorliegende Tatbestand soll dann für die weitere Auswertung und Auf-bereitung als Vorgang im Ordnungswidrigkeitsverfahren bereitstehen.
ja; Beschreibung der Optionen: Während der Vertragslaufzeit besteht die Möglichkeit, 1 weitere Messstelle durch Umsetzung eines bereits vorhandenen Verkehrsüberwachungssystems im Gebiet des Landkreises Meißen zu installieren.
Standorte Diera-Zehren (Obermuschütz); Moritzburg (Auer); Röderaue (Frauenhain)
Diera-Zehren, DE
Es sind 3 stationäre Geschwindigkeitsmesssysteme vom Auftragnehmer auf eigene Rechnung zu planen, zu projektieren, zu errichten (einschließlich Tiefbau- Fundamentarbeiten, (Pflasterarbeiten), zu betreiben (einschließlich Wartung, Inspektion, Instandhaltung, Eichung) und gegen Sabotage sowie Vandalismus zu versichern. Die Standorte sind wie folgt geplant in: 01665 Diera-Zehren, OT Obermuschütz, B 6; 01468 Moritzburg, OT Auer und 01609 Röderaue, OT Frauenhain, B 101. Der Messplatz ist mit digitaler Messtechnik neuester Generation (technischer Stand 2021) auszustatten.
Der Auftragnehmer hat im Zeitraum der Zurverfügungstellung, ohne Geltendmachung von Mehr- oder Zusatzkosten, den neuesten und aktuellsten Stand der Verkehrsüberwachungstechnik zur Verfügung zu stellen. Dies schließt neben den Hardwarekomponenten auch die Software mit ein.
Das Verkehrsüberwachungssystem ist vom Auftragnehmer auf eigene Rechnung zu planen, zu projektieren, zu errichten (einschließlich Tiefbau- Fundamentarbeiten, (Pflasterarbeiten), zu betreiben (einschließlich Wartung, Inspektion, Instandhaltung, Eichung) und gegen Sabotage sowie Vandalismus zu versichern.
Die Aufstellfläche für die Messanlage wird dem Auftragnehmer zur Nutzung, in dem vertraglich vereinbarten Zeitraum, unentgeltlich überlassen.
Die Abrechnung der Leistungen erfolgt über einen Mietzins.
Mindestvoraussetzungen sind eine gültige PTB-Zulassung der Messanlage für den Einsatz in Deutschland, ein geeichter und messbereiter Zustand der Überwachungsanlage, die gerichtsverwertbare Qualität der Beweisfotos sowie alle von der PTB festgelegten, für eine gerichtsfeste Dokumentation erforderlichen Bedingungen. Die zum Einsatz kommende Mess- und Erfassungstechnik soll den fließenden Verkehr, hinsichtlich der Einhaltung der im Fahrbahnverlauf des Einsatzortes vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit, überwachen.
Im Falle einer Geschwindigkeitsübertretung durch ein Kraftfahrzeug soll der Tatbestand in Form von Messwerten und Beweisfotos dokumentiert werden. Der in Form von Mess-, Bild- und Metadaten vorliegende Tatbestand soll dann für die weitere Auswertung und Aufbereitung als Vorgang im Ordnungswidrigkeitsverfahren bereitstehen.
ja; Beschreibung der Optionen: Während der Vertragslaufzeit besteht die Möglichkeit, 1 weitere Messstelle durch Umsetzung eines bereits vorhandenen Verkehrsüberwachungssystems im Gebiet des Landkreises Meißen zu installieren.
Standorte Klipphausen (Sora); Klipphausen (Ullendorf); Stauchitz (Seerhausen)
Klipphausen, DE
Es sind 3 stationäre Geschwindigkeitsmesssysteme vom Auftragnehmer auf eigene Rechnung zu planen, zu projektieren, zu errichten (einschließlich Tiefbau- Fundamentarbeiten, (Pflasterarbeiten), zu betreiben (einschließlich Wartung, Inspektion, Instandhaltung, Eichung) und gegen Sabotage sowie Vandalismus zu versichern. Die Standorte sind wie folgt geplant in: 01665 Klipphausen, OT Sora, S 177; 01665 Klipphausen, OT Ullendorf, S 177 und 01594 Stauchitz, OT Seerhausen, B 6. Der Messplatz ist mit digitaler Messtechnik neuester Generation (technischer Stand 2021) auszustatten.
Der Auftragnehmer hat im Zeitraum der Zurverfügungstellung, ohne Geltendmachung von Mehr- oder Zusatzkosten, den neuesten und aktuellsten Stand der Verkehrsüberwachungstechnik zur Verfügung zu stellen. Dies schließt neben den Hardwarekomponenten auch die Software mit ein.
Das Verkehrsüberwachungssystem ist vom Auftragnehmer auf eigene Rechnung zu planen, zu projektieren, zu errichten (einschließlich Tiefbau- Fundamentarbeiten, (Pflasterarbeiten), zu betreiben (einschließlich Wartung, Inspektion, Instandhaltung, Eichung) und gegen Sabotage sowie Vandalismus zu versichern.
Die Aufstellfläche für die Messanlage wird dem Auftragnehmer zur Nutzung, in dem vertraglich vereinbarten Zeitraum, unentgeltlich überlassen.
Die Abrechnung der Leistungen erfolgt über einen Mietzins.
Mindestvoraussetzungen sind eine gültige PTB-Zulassung der Messanlage für den Einsatz in Deutschland, ein geeichter und messbereiter Zustand der Überwachungsanlage, die gerichtsverwertbare Qualität der Beweisfotos sowie alle von der PTB festgelegten, für eine gerichtsfeste Dokumentation erforderlichen Bedingungen. Die zum Einsatz kommende Mess- und Erfassungstechnik soll den fließenden Verkehr, hinsichtlich der Einhaltung der im Fahrbahnverlauf des Einsatzortes vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit, überwachen.
Im Falle einer Geschwindigkeitsübertretung durch ein Kraftfahrzeug soll der Tatbestand in Form von Messwerten und Beweisfotos dokumentiert werden. Der in Form von Mess-, Bild- und Metadaten vorliegende Tatbestand soll dann für die weitere Auswertung und Aufbereitung als Vorgang im Ordnungswidrigkeitsverfahren bereitstehen.
ja; Beschreibung der Optionen: Während der Vertragslaufzeit besteht die Möglichkeit, 1 weitere Messstelle durch Umsetzung eines bereits vorhandenen Verkehrsüberwachungssystems im Gebiet des Landkreises Meißen zu installieren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Standorte Klipphausen (Wildberg); Nünchritz (Diesbar Seußlitz); Thiendorf
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Monheim am Rhein
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40789
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Standorte Diera-Zehren (Obermuschütz); Moritzburg (Auer); Röderaue (Frauenhain)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Monheim am Rhein
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40789
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Standorte Klipphausen (Sora); Klipphausen (Ullendorf); Stauchitz (Seerhausen)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Monheim am Rhein
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40789
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.