Beratung Sauenhaltung in tierwohlgerechten Ställen - Perspektivberatung 2040
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beratung Sauenhaltung in tierwohlgerechten Ställen - Perspektivberatung 2040
Die Fleischerzeugung in Deutschland steht vor einer großen Transformation. Die gesellschaftlichen Erwartungen sind insbesondere im Hinblick auf Tierwohl und Klimaschutz hoch. Vor diesem Hintergrund ist in Schleswig-Holstein insbesondere die Zukunft der Sauenhaltung sehr unsicher. Es gibt immer weniger Betriebe mit Sauenhaltung und immer mehr Ferkel werden teils über weite Strecken importiert. Die meisten Betriebe stehen vor existentiellen Entscheidungen und rufen auf politischer Ebene nach Förderung und Orientierung.
Hierfür ist mental bei allen Beteiligten ein Paradigmenwechsel erforderlich. Es geht nicht länger darum, nur das minimal Notwendige mit seinen aktuellen und kurzfristigen Vorschriften zu erfüllen. Der Aufbruch erfordert „Neues Denken“, d.h. das Maximale als Planungshorizont in den Blick zu nehmen und zur Grundlage machen. Vor diesem Hintergrund soll in Schleswig-Holstein eine Aufbruchstimmung mit einer Beratungsoffensive verknüpft werden.
Schleswig-Holstein
Auf diese Weise soll die notwendige Neuorientierung der Schweinehaltung unterstützt werden, die ohne den Erhalt der Sauenhaltung in Schleswig-Holstein nicht möglich ist. Möglichst viele der hierzulande aktuell ca. 250 Sauenbetriebe sollen darin unterstützt werden, ein betriebsindividuelles Konzept für ihre Zukunftssicherung zu entwickeln. Vorgesehen sind ein „Basismodul“ und ein „Aufbaumodul“. In allen Betrieben werden letztlich mehr oder weniger umfangreiche Um- und Neubauten notwendig sein. Die eigentliche detaillierte Bauplanung (Unterlagen für das Genehmigungsverfahren) ist nicht Gegenstand dieser Beratungsförderung. Gleichwohl sollen die Module die betrieblichen Entscheidungsprozesse vorantreiben und spätere Fehlplanungen vermeiden. Die Fördermaßnahme ist insofern ein notwendiger Eckpfeiler für die Zukunftssicherung der Schweinehaltung in Schleswig-Holstein.
Einseitiges Optionsrecht des Auftraggebers zur Verlängerung bis zum 30.06.2024.
Voraussetzung dafür ist ein erneutes Freistellungsverfahren zur Verlängerung der Beihilfemaßnahme und ggf. zur Anpassung an neue beihilferechtliche Vorschriften.
Zur Angebotsabgabe (Phase 2) werden diejenigen Bewerber aufgefordert, die alle formalen Anforderungen und Ausschlusskriterien erfüllen, sowie eine Mindestpunktzahl von 300 Punkten (von möglichen zu erreichenden 500 Punkten) erreichen und anhand der Anzahl der Eignungspunkte die Plätze 1 bis 3 belegen. Teilnehmer, die Platz 4 bzw. Platz 5 belegen, werden ebenfalls eingeladen, wenn die erreichte Gesamtpunktzahl maximal 25 Punkte unter der Gesamtpunktzahl des Bewerbers auf Platz 3 liegt. Sofern mehrere Bewerber mit der geringsten Punktzahl (bspw. 5. und 6. Stelle) die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los über deren Platzierung. Somit werden bestenfalls mindestens drei, maximal fünf Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt gem. § 44 Abs. 1 VgV.
2. Eigenerklärung, dass:
- Sie Ihren Verpflichtungen gem. § 128 GWB zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen sind und
- keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
3.
Erklärung ob und in welchem Umfang – im Falle eines Auftrages der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, einschl. der Darstellung des Umfangs der/des beabsichtigten Unterauftrags/-aufträge und Benennung der/des Nachunternehmen/s (Bezeichnung, Firmensitz, Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse).
4.
Eigenerklärung über aussagekräftige Referenzen der im Wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten und hinsichtlich Art und Umfang vergleichbarer Leistungen (Erfahrungen in der Sauen-/und Schweinehaltung) unter Nennung von Leistungsumfang, Auftraggeber, Dauer des Auftrages sowie Auftragssumme inklusive Angaben zu Ansprechpartnern mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
5.
Eigenerklärung über eine qualifizierte Hochschul- bzw. vergleichbare Ausbildung in den Bereichen der Agrarwissenschaften, Agrarwirtschaft, Tierproduktion, Tierernährung, Tierzucht, Stallbau und dass einschlägige Kenntnisse und Erfahrungen über die landwirtschaftlichen Verhältnisse vorliegen, wie sie im norddeutschen Raum vorherrschen, für die Beraterinnen und Berater, die im Auftragsfalle zum Einsatz kommen.
6.
Eigenerklärung über die Personalausstattung/ personellen Kapazitäten, um die Anzahl der zu beratenen Landwirtinnen und Landwirte und die Intensität der tierbezogenen Beratung in den jeweiligen Beratungsbetrieben abzudecken (Erbringung der Leistung).
Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abgeben. Die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen.
Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
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Fragen zur Ausschreibung
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 25. Oktober 2021 an die GMSH, z.H. Herrn Florian Seelig (e-Vergabesystem, E-Mail: [gelöscht] ) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
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Mit dem Teilnahmeantrag zusätzlich zu den in Abschnitt III. genannten Nachweisen sind einzureichen:
1. Eigenerklärung Angabe der Rechtsform, Organisation sowie technische Ausrüstung des Unternehmens.
2. Aussagekräftige Darstellung des Bewerbers (max. 4 DINA-4-Seiten).
3. Eigenerklärung, dass ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister keine negativen Eintragungen enthält.
4. Eigenerklärung über die Gewährleistung einer Präsenz vor Ort während der Vertragslaufzeit.
5. Eigenerklärung über die Vernetzung mit Kooperationspartnern (Universitäten und Fachhochschulen, Beratungsringe, Spezialberater, etc.).
6. Eigenerklärung über die jährliche bzw. regelmäßige Weiterbildung der Mitarbeiter/-innen.
7. Eigenerklärung über einen aktuellen, übersichtlichen, strukturierten Internetauftritt mit aktuellen Hinweisen zur Beratung - Sauenhaltung und Angeboten für Landwirte.
8. Erklärung, dass die einzusetzenden Mitarbeiter/-innen deutschsprachig sind.
9.Eigenerklärung über das Angebot von Schulungen und Veranstaltungen für Multiplikatoren (z. B. Ring- und Spezialberater) hinsichtlich einer Anpassung an die Beratung über Sauen- und Schweinhaltungsthemen)
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Präqualifikation:
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter
Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden.
Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
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Bewertungsmatrix
Mit den Vergabeunterlagen wird eine detaillierte Bewertungsmatrix für die Angebote versandt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: n.n.
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]