Sanierung Bahnhofsgebäude Freiberg, Tragwerksplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 2020 / 2294 / TWPL
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiberg
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 09599
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.freiberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Bahnhofsgebäude Freiberg, Tragwerksplanung
Der Bahnhof zu Freiberg wurde am 11. August 1862 mit der Eröffnung der ersten Eisenbahnverbindung nach Tharandt eingeweiht. Das Bahnhofsgebäude wurde ursprünglich im Stil der englischen Tudorgotik errichtet.
Die Stadt Freiberg beabsichtigt den Umbau und die Sanierung des Empfangsgebäudes unter Beachtung eines neu zu entwickelnden Nutzungskonzeptes.
Es besteht die Absicht, dieses gemeinsam mit den Bürgern der Stadt Freiberg im Rahmen eines im 1. Halbjahr 2020 stattfindenden Bürgerdialogs bzw. einer Bürgerbeteiligung zu entwickeln. Das Erdgeschoss ist für verschiedene, öffentliche Nutzungen vorgesehen, in den Obergeschossen können unterschiedliche gewerbliche Nutzungen integriert werden. Im Rahmen der Gebäudeplanung ist unter Beachtung brandschutztechnischer Belange und der verschiedenen Nutzeranforderungen auch ein neues Erschließungskonzept zu entwickeln.
Das Bahnhofsgebäude steht unter Denkmalschutz. Aus denkmalpflegerischer Sicht sind bereits wesentliche Sanierungsprämissen formuliert.
Die Sanierung des Bahnhofs ist in mehreren Bauabschnitten vorgesehen. Aufgrund der erheblichen Schädigung wird der Dachstuhl des Mittelrisalits bereits als vorgezogene Maßnahme durchgeführt.
Das Gebiet um den Freiberger Bahnhof liegt bauplanungsrechtlich im unbeplanten Innenbereich entsprechend § 34 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) und kann einem Mischgebiet entsprechend § 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO) zugeordnet werden.
Die Sanierung/Umnutzung des denkmalgeschützten Bahnhofsgebäudes und die Aufwertung des Umfeldes ist Bestandteil des Integrierten Handlungskonzeptes „Bahnhofsvorstadt“ und in der Maßnahmenliste des SSP-Gebietes (Förderprogramm „Soziale Stadt“) enthalten. Seitens des Landesamtes für Denkmalpflege wird eine Förderung über das Denkmalschutz-Sonderprogramm für eine Rekonstruktion der originalen Putzstruktur einschließlich weiterer gliedernder Elemente und damit des diesbezüglich entstehenden denkmalbedingten Mehraufwandes ausdrücklich befürwortet.
Gemäß Bauzustandsgutachten und Ermittlung des Sanierungsbedarfs des Empfangsgebäudes werden die Umbau- und Sanierungskosten der KG 300+400 brutto auf 13,5 Mio EUR geschätzt.
Freiberg, DE
Der Auftraggeber beabsichtigt folgende Planungsleistungen zu vergeben: Fachplanung Tragwerksplanung gem. HOAI 2013 §51, LPH 1-6 für die Planung „Sanierung Bahnhofsgebäude Freiberg“.
Es ist vorgesehen, folgende besondere Leistungen zu vergeben:
- Statische Bestandsaufnahme
- Mitwirkung bei der Überwachung der Ausführung der Tragwerkseingriffe bei Umbauten
- Bemessung Feuerwiderstand bestehender Bauteile
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sanierung Bahnhofsgebäude Freiberg, Tragwerksplanung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiberg
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 09599
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Internet-Adresse: www.ldl.sachsen.de
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.