Beschaffung von drei Löschfahrzeugen (LF 10) für Ortsfeuerwehren der Städte/Gemeinden Hoyerswerda, Schmölln-Putzkau, Sohland a.d.Spree Referenznummer der Bekanntmachung: II/37.1/21/22-VOL
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hoyerswerda
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Postleitzahl: 02977
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hoyerswerda.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von drei Löschfahrzeugen (LF 10) für Ortsfeuerwehren der Städte/Gemeinden Hoyerswerda, Schmölln-Putzkau, Sohland a.d.Spree
Der Auftraggeber beabsichtigt, für Ortsfeuerwehren der Städte/Gemeinden Hoyerswerda, Schmölln-Putzkau und Sohland a.d.Spree jeweils ein Löschfahrzeug (LF 10) einschließlich der feuerwehrtechnischen Beladung zu beschaffen.
Die Bieter haben die Möglichkeit, für das Los 1 und Los 2 zusammen und/oder Los 3 ein Angebot einzureichen. Die Aufträge werden für das Los 1 und Los 2 zusammen sowie für das Los 3 einzeln erteilt.
Fahrgestell
Hoyerswerda, DE
Beschaffung von drei Löschfahrzeugen (LF 10) für Ortsfeuerwehren der Städte/Gemeinden Hoyerswerda, Schmölln-Putzkau und Sohland a.d.Spree:
Los 1 – Fahrgestell
Aufbau
Hoyerswerda, DE
Beschaffung von drei Löschfahrzeugen (LF 10) für Ortsfeuerwehren der Städte/Gemeinden Hoyerswerda, Schmölln-Putzkau und Sohland a.d.Spree:
Los 2 – Aufbau
Feuerwehrtechnische Beladung
Hoyerswerda, DE
Beschaffung von drei Löschfahrzeugen (LF 10) für Ortsfeuerwehren der Städte/Gemeinden Hoyerswerda, Schmölln-Putzkau und Sohland a.d.Spree:
Los 3 - Feuerwehrtechnische Beladung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bieter, die in der Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich eingetragen sind, reichen die Zertifikats-Nummer ein. Nichtpräqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
— entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung", ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise,
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Diese Eigenerklärung umfasst Angaben zum Gewerbezentralregisterauszug, zur Eintragung in das Berufsregister, der Berufsgenossenschaft, das Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen würden, Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialbeiträge, Eintrag Handelsregister, Vorlage Gewerbeerlaubnis, Besitz einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung, Umsätze der letzten drei Geschäftsjahre, Vorhandensein der erforderlichen Arbeitskräfte, Solvenz, Liquidität , keine Ausschlussgründe nach § 123 und 124 GWB, keine Geldbußen gemäß § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unter-nehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Die Vergabestelle wird für den Bieter, der den Auftrag erhalten soll, zur Bestätigung seiner Erklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a Gewerbeordnung beim Bundesamt für Justiz anfordern. Bei ausländischen Bietern sind gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen.
Zur Prüfung der Eignung ist es erforderlich, dass der Bieter baugleiche oder ähnliche Löschfahrzeuge an Feuer-wehren in Deutschland gefertigt und ausgeliefert hat: Mit Angebotsabgabe sind mindestens 3 aussagekräftige Referenzen über baugleiche oder ähnliche bisher an Feuerwehren in Deutschland ausgelieferte Löschfahrzeuge vorzulegen.
Siehe Punkt III.1.1
Siehe Punkt III.1.1
Abschnitt IV: Verfahren
Stadtverwaltung Hoyerswerda
Bieter sind gemäß § 55 Abs. 2 VgV nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen, § 161 Abs. 1 Satz 1 GWB. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten, § 161 Abs. 1 Satz 2 GWB. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, dass ein Interesse an dem öffentlichem Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, § 160 Abs. 2 Satz 1 GWB. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, § 160 Abs. 2 Satz 2 GWB. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]