Rahmenvereinbarung Kauf und Lieferung von Druck- und Kopierpapier
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Kauf und Lieferung von Druck- und Kopierpapier
Rahmenvereinbarung Kauf und Lieferung von Druck- und Kopierpapier für die Landesdienststellen des Landes Schleswig-Holstein, Dataport AöR sowie die Kommunen und sonstigen Träger der öffentlichen Verwaltung.
Los 1 Recyclingpapier Landesdienststellen: Höchstwert: 3.000.000,00 €
Los 2 Papier Kommunen und sonstige Träger: Höchstwert 3.200.000,00 €
Los 3 Papier Dataport: Höchstwert: 750.000,00 €
Gesamthöchstwert: 6.950.000,00 €
Bei Erreichen des Höchstwertes beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Bieter fallen, endet die Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen des genannten Gesamtwerts.
Recyclingpapier Landesdienststellen
Alle Landesdienststellen des Landes Schleswig-Holstein und an alle sonstigen Träger der öffentlichen Verwaltung (inkl. der Inseln). Die einzelnen Anlieferadressen sind den jeweiligen Bestellungen zu
Rahmenvereinbarung Kauf und Lieferung von Druck- und Kopierpapier für die Landesdienststellen des Landes Schleswig-Holstein, Dataport AöR sowie die Kommunen und sonstigen Träger der öffentlichen Verwaltung.
Los 1 Recyclingpapier Landesdienststellen
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils 1 Jahr, sofern nicht der AG der Vertragsverlängerung mit einer Frist von 4 Monaten zum Ablauf des ersten, zweiten bzw. dritten Vertragsjahres widerspricht. Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit erfolgt höchstens 3x, das heißt, eine Vertragsverlängerung über eine Gesamtlaufzeit von 4 Jahren (bis zum 31.12.2025) hinaus erfolgt nicht.
Papier Kommunen und sonstige Träger
Alle Landesdienststellen des Landes Schleswig-Holstein und an alle sonstigen Träger der öffentlichen Verwaltung (inkl. der Inseln). Die Anlieferadressen sind den jeweiligen Bestellungen zu entnehmen.
Rahmenvereinbarung Kauf und Lieferung von Druck- und Kopierpapier für die Landesdienststellen des Landes Schleswig-Holstein, Dataport AöR sowie die Kommunen und sonstigen Träger der öffentlichen Verwaltung.
Los 2 Papier Kommunen und sonstige Träger
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils 1 Jahr, sofern nicht der AG der Vertragsverlängerung mit einer Frist von 4 Monaten zum Ablauf des ersten, zweiten bzw. dritten Vertragsjahres widerspricht. Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit erfolgt höchstens 3x, das heißt, eine Vertragsverlängerung über eine Gesamtlaufzeit von 4 Jahren (bis zum 31.12.2025) hinaus erfolgt nicht.
Papier Dataport
Es gibt unterschiedliche Lieferstandorte. Die Anlieferung von Druck- und Kopierpapieren erfolgt hauptsächlich an die Standorte in Altenholz, Hamburg und geringe Mengen nach Lüneburg.
Rahmenvereinbarung Kauf und Lieferung von Druck- und Kopierpapier für die Landesdienststellen des Landes Schleswig-Holstein, Dataport AöR sowie die Kommunen und sonstigen Träger der öffentlichen Verwaltung.
Los 3 Papier Dataport
Die in dem Leistungsverzeichnis / Los vorgegebenen Qualitäten sind zwingend einzuhalten. Es erfolgt ein Lauftest der angebotenen Papiere. Nur Angebote, deren Produkte den Lauftest bestanden haben, werden gewertet! Die Bewertung erfolgt anhand des Druckbilds, Lauffähigkeit (läuft ohne Papierstau) und Geruch (Geruchsbelästigung vorhanden).Der Auftragnehmer muss mit Angebotsabgabe die geforderten Muster zur Verfügung stellen. Sofern die angeforderten Muster vom Bieter nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils 1 Jahr, sofern nicht der AG der Vertragsverlängerung mit einer Frist von 4 Monaten zum Ablauf des ersten, zweiten bzw. dritten Vertragsjahres widerspricht. Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit erfolgt höchstens 3x, das heißt, eine Vertragsverlängerung über eine Gesamtlaufzeit von 4 Jahren (bis zum 31.12.2025) hinaus erfolgt nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs - oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt.
Hinweis: Die GMSH wird ggf. den entsprechenden Nachweis vor Zuschlagserteilung abfordern.
2. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2018 bis 2020).
3. Eigenerklärung über den Nachweis einer entsprechend bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung.
4. Eigenerklärung (Formblatt), ob und im welchen Umfang - im Falle eines Auftrages - der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, einschl. Darstellung des Umfangs des/der beabsichtigten Unterauftrag-/aufträge und Benennung der/s Nachunternehmens (Bezeichnung, Firmensitz, Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse).
5. Im Fall der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern ist die entsprechende Verpflichtungserklärung (Formblatt) vom Nachunternehmer mit dem Angebot einzureichen.
Folgende weitere Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen, siehe VI.3) Zusätzliche Angaben.
Abschnitt IV: Verfahren
Kiel
Bei der Öffnung der Angebote dürfen außer dem autorisierten Submissionspersonal keine weiteren Personen anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
Fragen zur Ausschreibung:
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 25. Oktober 2021 an die GMSH, z.H. Herr Mirco Mohrdieck (e-Vergabesystem, E-Mail: [gelöscht]) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
6.
Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt) mit den Erklärungen, dass Sie die Ausschreibungsbedingungen anerkennen und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen haben und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB.
7.
Aussagekräftige Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens mit Angabe des Firmennamens, der Rechtsform, Geschäftsführers, Mitarbeiterzahl (einschließlich geringfügig Beschäftigter), der Anschrift, der Telefon- und Telefaxnummer, E-Mail, der Umsatzsteueridentifikationsnummer und der Bankverbindung und inkl. eines Leistungsportfolios (max. 4 DIN-A4-Seiten).
8.
Verpflichtungserklärung (Formblatt) zur Zahlung des Vergabemindestlohns.
9.
Ausgefülltes Leistungsverzeichnis im Excel-Format (pro Los). Die darin angegebenen Umweltkennzeichen sind bei Angebotsabgabe unter Vorlage eines gültigen Zertifikates zu belegen.
10.
Ausgefülltes Preisblatt als Excel-Datei (pro Los).
11.
Belege über die Einhaltung der Anforderungen des Blauen Engels (DIN DE-UZ 14a).
12.
Einreichung ausgefüllte Abfrage Logistik und CO² Kompensation gem. Punkt 8.1 der Leistungsbeschreibung.
13.
Einreichung Eigenerklärung hauseigenes Umweltmanagement gem. Punkt 8.2 der Leistungsbeschreibung.
14.
Einreichung von Produktdatenblättern (auch Gütezeichenzertifikate, evtl. vorhandene ÖKO-Label (EU-Blume, Nordic Swan, Blauer Engel oder vergleichbar Zertifizierungen usw.) gem. Punkt 8.3 der Leistungsbeschreibung.
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Präqualifikation:
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden. Darüber hinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.gmsh.de