Lieferung einer Lösung zur automatisierten Maskenerkennung Referenznummer der Bekanntmachung: R 4455/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23560
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swhl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung einer Lösung zur automatisierten Maskenerkennung
Im Stadtwerke Lübeck Konzern stellt die 100 % kommunale Tochtergesellschaft Stadtwerke Lübeck Innovations- und Entwicklungsgesellschaft mbH Konzern-Dienstleistungen im Bereich des Innovations- und Kooperationsmanagements zur Verfügung. Als Teil des Geschäftsfelds Digitalisierung Innovation & Smart City werden gezielt innovative Produkte und Services für eine digital vernetzte Stadt entwickelt.
Durch Gespräche mit den Kunden aus dem kommunalen Umfeld ist die Stadtwerke Lübeck IE GmbH auf Unterstützungsbedarfe beim Umgang mit der aktuellen pandemischen Situation gestoßen.
Die Kontrolle des Gebots, einen Mund-Nasen-Schutz in weiten Teilen des öffentlichen Raumes zu tragen, führt bei unseren Kunden zur Bindung erheblicher personeller Ressourcen. In Verbindung mit der Vorgabe in bestimmten Bereichen eine Personenzählung durchzuführen, beispielsweise im Zugangsbereich von Verkaufsflächen, führt dies zur Bereitschaft innovative technische Lösungen einzusetzen.
Stadtwerke Lübeck IE GmbH sieht hier die Chance, erfolgreich in den Markt der Lieferung von automatisierten Maskenerkennung samt Personenzählug einzusteigen, damit die Bedürfnisse der Kunden zu erfüllen und einen echten Mehrwert beim Umgang mit den Auswirkungen der pandemischen Lage in Deutschland leisten zu können.
Stadtwerke Lübeck IE GmbH möchte an dieser Stelle als Wiederverkäufer einer Lösung zur automatisierten Maskenerkennung und Personenzählung am Markt auftreten. Wir legen Wert auf den direkten Kundenkontakt sowohl beim Vertrieb als auch beim First Level Support.
Stadtwerke Lübeck IE GmbH ist auf der Suche nach einem Hersteller von Lösungen zur automatisierten Maskenerkennung und Personenzählung, der in der Lage ist, den Kunden seine Produkte zur Verfügung zu stellen und zudem für den Second und Third Level Support zur Verfügung zu stehen.
Stadtwerke Lübeck IE GmbH Geniner Straße 80 23560 Lübeck
Gegenstand dieser Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von min. 12 Monaten, welcher zum Einen die Lieferung der Lösung zur automatisierten Maskenerkennung an die Kunden der Stadtwerke Lübeck IE GmbH beinhaltet und darüber hinaus auch weitere Dienstleistungen im Rahmen eines Kooperationsvorhabens(Marketing und Kundenservice) beinhaltet. Es besteht eine Option der Laufzeitverlängerung um jeweils 12 Monate, bis max. 48 Monate Gesamtlaufzeit.
Für die ersten 12 Monate ist eine Absatz- bzw. Abnahmemenge von ca. 100 Stück geplant. Die Gesamtmenge für 48 Monate Laufzeit wird auf ca. 400 Stück geschätzt. Seitens des Auftraggebers besteht keine Abnahmeverpflichtung für die geplanten Mengen.
Das Produkt muss eine automatisierte Lösung zur Maskenerkennung und Personenzählung mit folgenden, kurz beschriebenen Anforderungen bereitstellen:
- Das Tragen von Alltagsmasken durch Passanten muss zuverlässig erkannt werden.
- Die Maskenerkennung Erfassung muss passiv erfolgen. Das heißt, sie muss funktionieren ohne, dass die Passanten stehen bleiben und bspw. frontal in eine Kamera schauen müssen.
- Die Personenzählung muss passiv erfolgen. Das heißt, sie muss funktionieren ohne, dass die Passanten stehen bleiben und bspw. frontal in eine Kamera schauen müssen.
- Die notwenigen technischen Gerätschaften müssen im Lieferumfang enthalten sein und sich durch die Kunden selbst installieren lassen, ohne dass vor Ort Hilfe geleistet werden muss.
- Die Lösung muss höchste Ansprüche an den Datenschutz genügen. Sollte eine Bilderkennung zum Einsatz kommen, muss sichergestellt sein, dass eine Anonymisierung der aufgenommenen Bilder so zeitnah erfolgt, dass niemand in der Lage sein kann diese abzugreifen und auszuwerten. Eine Speicherung der aufgenommenen Bilder darf nicht erfolgen. Ebenso wenig dürfen diese den Aufnahmeort digital verlassen, um bspw. an anderer Stelle ausgewertet zu werden.
Weitere Anforderungen sind den beigefügten Unterlagen (Projektbeschreibung, Anforderungskatalog etc.) im Vergabeportal zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Gemäß der verbindlichen Handlungsleitlinien für die Bundesverwaltung für die Vergabe öffentlicher Aufträge zur Beschleunigung investiver Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie ist angesichts der drohenden konjunkturellen Lage von der Dringlichkeit investiver Maßnahmen der öffentlichen Hand auszugehen. Daher können Vergabestellen bei der Berechnung von Teilnahme- und Angebotsfristen in der Regel von den jeweils vorgesehenen Verkürzungsmöglichen bei hinreichend begründeter Dringlichkeit Gebrauch machen. § 17 Absatz 3 VgV sieht in dem Fall einer Dringlichkeit eine Verkürzung der Teilnahmefrist auf mindestens 15 Tage nach Bekanntmachung sowie eine Verkürzungsmöglichkeit der Angebotsfrist auf 10 Tage vor. Aufgrund der Konstellation dieses Verfahrens halten wir die Frist von jeweils 15 Tagen für ausreichend bemessen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag Lieferung einer Lösung zur automatisierten Maskenerkennung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Verhandlungen werden vom Auftraggeber folgendermaßen geplant:
1. Verhandlungsrunde mit mehreren Bietern zum Thema Preis und Anforderungskatalog (Produktvorstellung)
2. Verhandlungsrunde mit mehreren Bietern zum Thema "Kooperationsvertrag"
-
Die Erfüllung von Mindestanforderungen gem. Anforderungskatalog ist die Voraussetzung für die Teilnahme an den Verhandlungen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YFYRCR3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gem. § 160 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.