Gewässerschutzberatung für die Landwirtschaft in Schleswig-Holstein in mit Phosphat belasteten Gebieten
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 5991524
Fax: +49 5991465
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gewässerschutzberatung für die Landwirtschaft in Schleswig-Holstein in mit Phosphat belasteten Gebieten
Mit der Novellierung der DüV und Landesdüngeverordnung 2020 wurde auf die erneute Ausweisung einer P-Kulisse verzichtet. Stattdessen setzt das Land auf die Einführung landesweiter Maßnahmen nach § 13 a Abs. 5 DüV, da die P-Versorgung der landwirtschaftlich genutzten Böden und auch die P-Belastung der Oberflächengewässer in weiten Teilen des Landes zu hoch ist. Im Zusammenhang mit der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie soll in Schleswig-Holstein den Landwirten in mit Phosphat (P) belasteten Gebieten eine zusätzliche Beratung, analog der bisher bestehenden Gewässerschutzberatung in der Gebietskulisse der gefährdeten Grundwasserkörper (sogenannte Nitrat-Kulisse) sowie der P-Gewässerschutzberatung in der ehemaligen P-Kulisse, angeboten werden.
BG 10 „Nordfriesische Marschen und Eider-Treene-Niederung“
Nordfriesische Marschen und Eider-Treene-Niederung
Mit der Novellierung der DüV und Landesdüngeverordnung 2020 wurde auf die erneute Ausweisung einer P-Kulisse verzichtet. Stattdessen setzt das Land auf die Einführung landesweiter Maßnahmen nach § 13 a Abs. 5 DüV, da die P-Versorgung der landwirtschaftlich genutzten Böden und auch die P-Belastung der Oberflächengewässer in weiten Teilen des Landes zu hoch ist. Im Zusammenhang mit der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie soll in Schleswig-Holstein den Landwirten in mit Phosphat (P) belasteten Gebieten eine zusätzliche Beratung, analog der bisher bestehenden Gewässerschutzberatung in der Gebietskulisse der gefährdeten Grundwasserkörper (sogenannte Nitrat-Kulisse) sowie der P-Gewässerschutzberatung in der ehemaligen P-Kulisse, angeboten werden. Hierfür wurde das Landesgebiet außerhalb der bestehenden Beratungsgebiete der N- und bisherigen P-Kulisse in fünf neue Beratungsgebiete (BG) untergliedert. Diese fünf Beratungsgebiete umfassen eine Gesamtfläche von rd. 425.395 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche (LN), im Los 1 rd. 126.114 ha. Um Verbesserungen in der Gewässerbelastung durch P in diesen Gebieten zu erreichen, sind über die gesetzlichen Vorgaben hinaus weitergehende Maßnahmen zu ergreifen. Die Gewässerschutzberatung ist nicht primär auf die Einhaltung einzelner Vorschriften und Regelungen der Düngeverordnung sowie der Landesdüngeverordnung ausgerichtet, sondern zielt übergreifend auf die Verbesserung des Gewässerschutzes durch eine umfassende Beratung mit dem Schwerpunkt auf die Reduzierung der P-Einträge in die Gewässer ab. Die fachlichen Inhalte gehen dabei immer über das Mindestmaß der rechtlichen Anforderungen und Vorgaben hinaus. Die Beratung erfolgt auf der Grundlage verschiedener vorgegebener Beratungsmodule, die zielgruppenorientiert und themenspezifisch in drei Modulgruppen untergliedert sind. Die Gewässerschutzberatung soll über die insgesamt 18 Beratungsmodule eine qualifizierte, an den Erfordernissen des Gewässerschutzes optimal ausgerichtete und an den Bedürfnissen der Landwirte/-innen orientierte Fachberatung gewährleisten.
Der Zuschlag zur Beauftragung der Gewässerschutzberatung wird erteilt, wenn die beihilferechtliche Unbedenklichkeit im Rahmen des Anzeigeverfahren bei der europäischen Kommission festgestellt wird.
BG 11 „Dithmarscher Marschen und Holsteinische Elbmarsch“
Dithmarscher Marschen und Holsteinische Elbmarsch
Mit der Novellierung der DüV und Landesdüngeverordnung 2020 wurde auf die erneute Ausweisung einer P-Kulisse verzichtet. Stattdessen setzt das Land auf die Einführung landesweiter Maßnahmen nach § 13 a Abs. 5 DüV, da die P-Versorgung der landwirtschaftlich genutzten Böden und auch die P-Belastung der Oberflächengewässer in weiten Teilen des Landes zu hoch ist. Im Zusammenhang mit der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie soll in Schleswig-Holstein den Landwirten in mit Phosphat (P) belasteten Gebieten eine zusätzliche Beratung, analog der bisher bestehenden Gewässerschutzberatung in der Gebietskulisse der gefährdeten Grundwasserkörper (sogenannte Nitrat-Kulisse) sowie der P-Gewässerschutzberatung in der ehemaligen P-Kulisse, angeboten werden. Hierfür wurde das Landesgebiet außerhalb der bestehenden Beratungsgebiete der N- und bisherigen P-Kulisse in fünf neue Beratungsgebiete (BG) untergliedert. Diese fünf Beratungsgebiete umfassen eine Gesamtfläche von rd. 425.395 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche (LN), im Los 2 rd. 92.525 ha. Um Verbesserungen in der Gewässerbelastung durch P in diesen Gebieten zu erreichen, sind über die gesetzlichen Vorgaben hinaus weitergehende Maßnahmen zu ergreifen. Die Gewässerschutzberatung ist nicht primär auf die Einhaltung einzelner Vorschriften und Regelungen der Düngeverordnung sowie der Landesdüngeverordnung ausgerichtet, sondern zielt übergreifend auf die Verbesserung des Gewässerschutzes durch eine umfassende Beratung mit dem Schwerpunkt auf die Reduzierung der P-Einträge in die Gewässer ab. Die fachlichen Inhalte gehen dabei immer über das Mindestmaß der rechtlichen Anforderungen und Vorgaben hinaus. Die Beratung erfolgt auf der Grundlage verschiedener vorgegebener Beratungsmodule, die zielgruppenorientiert und themenspezifisch in drei Modulgruppen untergliedert sind. Die Gewässerschutzberatung soll über die insgesamt 18 Beratungsmodule eine qualifizierte, an den Erfordernissen des Gewässerschutzes optimal ausgerichtete und an den Bedürfnissen der Landwirte/-innen orientierte Fachberatung gewährleisten.
Der Zuschlag zur Beauftragung der Gewässerschutzberatung wird erteilt, wenn die beihilferechtliche Unbedenklichkeit im Rahmen des Anzeigeverfahren bei der europäischen Kommission festgestellt wird.
BG 12 „Ostholsteinisches Hügel- und Seenland“
Ostholsteinisches Hügel- und Seenland
Mit der Novellierung der DüV und Landesdüngeverordnung 2020 wurde auf die erneute Ausweisung einer P-Kulisse verzichtet. Stattdessen setzt das Land auf die Einführung landesweiter Maßnahmen nach § 13 a Abs. 5 DüV, da die P-Versorgung der landwirtschaftlich genutzten Böden und auch die P-Belastung der Oberflächengewässer in weiten Teilen des Landes zu hoch ist. Im Zusammenhang mit der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie soll in Schleswig-Holstein den Landwirten in mit Phosphat (P) belasteten Gebieten eine zusätzliche Beratung, analog der bisher bestehenden Gewässerschutzberatung in der Gebietskulisse der gefährdeten Grundwasserkörper (sogenannte Nitrat-Kulisse) sowie der P-Gewässerschutzberatung in der ehemaligen P-Kulisse, angeboten werden. Hierfür wurde das Landesgebiet außerhalb der bestehenden Beratungsgebiete der N- und bisherigen P-Kulisse in fünf neue Beratungsgebiete (BG) untergliedert. Diese fünf Beratungsgebiete umfassen eine Gesamtfläche von rd. 425.395 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche (LN), im Los 3 rd. 72.822 ha. Um Verbesserungen in der Gewässerbelastung durch P in diesen Gebieten zu erreichen, sind über die gesetzlichen Vorgaben hinaus weitergehende Maßnahmen zu ergreifen. Die Gewässerschutzberatung ist nicht primär auf die Einhaltung einzelner Vorschriften und Regelungen der Düngeverordnung sowie der Landesdüngeverordnung ausgerichtet, sondern zielt übergreifend auf die Verbesserung des Gewässerschutzes durch eine umfassende Beratung mit dem Schwerpunkt auf die Reduzierung der P-Einträge in die Gewässer ab. Die fachlichen Inhalte gehen dabei immer über das Mindestmaß der rechtlichen Anforderungen und Vorgaben hinaus. Die Beratung erfolgt auf der Grundlage verschiedener vorgegebener Beratungsmodule, die zielgruppenorientiert und themenspezifisch in drei Modulgruppen untergliedert sind. Die Gewässerschutzberatung soll über die insgesamt 18 Beratungsmodule eine qualifizierte, an den Erfordernissen des Gewässerschutzes optimal ausgerichtete und an den Bedürfnissen der Landwirte/-innen orientierte Fachberatung gewährleisten.
Der Zuschlag zur Beauftragung der Gewässerschutzberatung wird erteilt, wenn die beihilferechtliche Unbedenklichkeit im Rahmen des Anzeigeverfahren bei der europäischen Kommission festgestellt wird.
BG 13 „Dänischer Wohld bis Nordoldenburg und Fehmarn“
Dänischer Wohld bis Nordoldenburg und Fehmarn
Mit der Novellierung der DüV und Landesdüngeverordnung 2020 wurde auf die erneute Ausweisung einer P-Kulisse verzichtet. Stattdessen setzt das Land auf die Einführung landesweiter Maßnahmen nach § 13 a Abs. 5 DüV, da die P-Versorgung der landwirtschaftlich genutzten Böden und auch die P-Belastung der Oberflächengewässer in weiten Teilen des Landes zu hoch ist. Im Zusammenhang mit der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie soll in Schleswig-Holstein den Landwirten in mit Phosphat (P) belasteten Gebieten eine zusätzliche Beratung, analog der bisher bestehenden Gewässerschutzberatung in der Gebietskulisse der gefährdeten Grundwasserkörper (sogenannte Nitrat-Kulisse) sowie der P-Gewässerschutzberatung in der ehemaligen P-Kulisse, angeboten werden. Hierfür wurde das Landesgebiet außerhalb der bestehenden Beratungsgebiete der N- und bisherigen P-Kulisse in fünf neue Beratungsgebiete (BG) untergliedert. Diese fünf Beratungsgebiete umfassen eine Gesamtfläche von rd. 425.395 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche (LN), im Los 4 rd. 81.302 ha. Um Verbesserungen in der Gewässerbelastung durch P in diesen Gebieten zu erreichen, sind über die gesetzlichen Vorgaben hinaus weitergehende Maßnahmen zu ergreifen. Die Gewässerschutzberatung ist nicht primär auf die Einhaltung einzelner Vorschriften und Regelungen der Düngeverordnung sowie der Landesdüngeverordnung ausgerichtet, sondern zielt übergreifend auf die Verbesserung des Gewässerschutzes durch eine umfassende Beratung mit dem Schwerpunkt auf die Reduzierung der P-Einträge in die Gewässer ab. Die fachlichen Inhalte gehen dabei immer über das Mindestmaß der rechtlichen Anforderungen und Vorgaben hinaus. Die Beratung erfolgt auf der Grundlage verschiedener vorgegebener Beratungsmodule, die zielgruppenorientiert und themenspezifisch in drei Modulgruppen untergliedert sind. Die Gewässerschutzberatung soll über die insgesamt 18 Beratungsmodule eine qualifizierte, an den Erfordernissen des Gewässerschutzes optimal ausgerichtete und an den Bedürfnissen der Landwirte/-innen orientierte Fachberatung gewährleisten.
Der Zuschlag zur Beauftragung der Gewässerschutzberatung wird erteilt, wenn die beihilferechtliche Unbedenklichkeit im Rahmen des Anzeigeverfahren bei der europäischen Kommission festgestellt wird.
BG 14 „Angeln und Schwansen“
Angeln und Schwansen
Mit der Novellierung der DüV und Landesdüngeverordnung 2020 wurde auf die erneute Ausweisung einer P-Kulisse verzichtet. Stattdessen setzt das Land auf die Einführung landesweiter Maßnahmen nach § 13 a Abs. 5 DüV, da die P-Versorgung der landwirtschaftlich genutzten Böden und auch die P-Belastung der Oberflächengewässer in weiten Teilen des Landes zu hoch ist. Im Zusammenhang mit der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie soll in Schleswig-Holstein den Landwirten in mit Phosphat (P) belasteten Gebieten eine zusätzliche Beratung, analog der bisher bestehenden Gewässerschutzberatung in der Gebietskulisse der gefährdeten Grundwasserkörper (sogenannte Nitrat-Kulisse) sowie der P-Gewässerschutzberatung in der ehemaligen P-Kulisse, angeboten werden. Hierfür wurde das Landesgebiet außerhalb der bestehenden Beratungsgebiete der N- und bisherigen P-Kulisse in fünf neue Beratungsgebiete (BG) untergliedert. Diese fünf Beratungsgebiete umfassen eine Gesamtfläche von rd. 425.395 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche (LN), im Los 5 rd. 52.632 ha. Um Verbesserungen in der Gewässerbelastung durch P in diesen Gebieten zu erreichen, sind über die gesetzlichen Vorgaben hinaus weitergehende Maßnahmen zu ergreifen. Die Gewässerschutzberatung ist nicht primär auf die Einhaltung einzelner Vorschriften und Regelungen der Düngeverordnung sowie der Landesdüngeverordnung ausgerichtet, sondern zielt übergreifend auf die Verbesserung des Gewässerschutzes durch eine umfassende Beratung mit dem Schwerpunkt auf die Reduzierung der P-Einträge in die Gewässer ab. Die fachlichen Inhalte gehen dabei immer über das Mindestmaß der rechtlichen Anforderungen und Vorgaben hinaus. Die Beratung erfolgt auf der Grundlage verschiedener vorgegebener Beratungsmodule, die zielgruppenorientiert und themenspezifisch in drei Modulgruppen untergliedert sind. Die Gewässerschutzberatung soll über die insgesamt 18 Beratungsmodule eine qualifizierte, an den Erfordernissen des Gewässerschutzes optimal ausgerichtete und an den Bedürfnissen der Landwirte/-innen orientierte Fachberatung gewährleisten.
Der Zuschlag zur Beauftragung der Gewässerschutzberatung wird erteilt, wenn die beihilferechtliche Unbedenklichkeit im Rahmen des Anzeigeverfahren bei der europäischen Kommission festgestellt wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
BG 10 „Nordfriesische Marschen und Eider-Treene-Niederung“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37073
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
BG 11 „Dithmarscher Marschen und Holsteinische Elbmarsch“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24114
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
BG 12 „Ostholsteinisches Hügel- und Seenland“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gleichen-Reinhausen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37130
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
BG 13 „Dänischer Wohld bis Nordoldenburg und Fehmarn“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30163
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
BG 14 „Angeln und Schwansen“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rendsburg
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Postleitzahl: 24768
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antwortenkataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen.
Eine Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeträge / Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden.
Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
...
Alle Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 21. Mai 2021 an die GMSH, z.H. Herrn Jan Joachim (e-Vergabesystem, E-Mail: [gelöscht]) zu richten.
Nach Prüfung der eingegangenen Teilnahmeanträge werden die maximal 7 ausgewählten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Alle Fragen im Rahmen der Angebots-/ Konzepterstellung (2. Verfahrensschritt) sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 25. Juni 2021 an die GMSH, z.H. Herrn Jan Joachim (e-Vergabesystem, E-Mail:[gelöscht]) zu richten.
...
Verhandlungsgespräche / Präsentation:
Diese finden voraussichtlich in der 28. KW/29. KW 2021 statt.
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Präqualifikation:
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue u. Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden. Darüber hinausgehend geforderte Unterl. sind zusätzlich vorzulegen.
...
Auswahl-/Zuschlagsmatrix:
Die Auswahlmatrix wird mit der Bekanntmachung veröffentlicht.
Mit den Vergabeunterlagen (2. Phase) wird eine detaillierte Zuschlagsmatrix veröffentlicht.
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Der Zuschlag zur Beauftragung der Gewässerschutzberatung wird erteilt, wenn die beihilferechtliche Unbedenklichkeit im Rahmen des Anzeigeverfahren bei der europäischen Kommission festgestellt wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: n. n.
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]