Los 20 – Stark- und Schwachstrom Neubau 7.3 Referenznummer der Bekanntmachung: TED91‐0150/2020‐601518
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: EU 39_2018 UFZ ID405
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED5 Leipzig
Postleitzahl: 04318
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ufz.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Los 20 – Stark- und Schwachstrom Neubau 7.3
Stark- und Schwachstrom Neubau 7.3
Grobmengen, u.a.: 1 Stück Trafo + MS-Schaltanlage, 1250kVA
3 Stück NSHV-AV, SV, USV 39 Stück Standverteiler,
Unterverteiler 1 Stück Netzersatzanlage, Diesel, 500kVA 1
Stück USV, 300kW 150 m Stromschienen 1 Stück
Brandmeldeanlage 1 Stück BOS-Anlage 10 Stück
Netzwerkschränke 70.000 m Installationskabel 1,5-2,5mm²
4.000 m Installationskabel 4-16mm² 66.000 m Ethernetkabel,
Cu 2.300 m LWL 4.500 m Kabelrinnen und Kanäle 1 Stück PVAnlagen,
55kWp Wartungsvertrag 4 Jahre
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Los 20 - Stark- und Schwachstrom (Vergabe "OV_B 190_20")
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED4 Chemnitz
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern%20-%20De-Mail.html
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
zusätzlicher Umfang:
- Ertüchtigung Trassen auf E30
- Zusatzleistungen- Kabelverlegung
- Blitzschutzanschlüsse
- Verlegesysteme/Leitungsführungskanäle
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED4 Chemnitz
Land: Deutschland
zusätzlicher Umfang:
- temporäre Funk-Brandmeldeanlage
- Ertüchtigung Trassen auf E30
- Zusatzleistungen- Kabelverlegung
- Blitzschutzanschlüsse
- Verlegesysteme/Leitungsführungskanäle
Gemäß Brandschutzanforderungen Einzug qualifizierter Brandschutzunterdecken, darüber liegende TGA-Installation muss dieser Qualität entsprechen. Änderung der Lage der Fassadenanschlüsse für Blitzschutz ggü ursprünglicher Planung - Längen für Anschlüsse nicht mehr ausreichend. Auch Fenster müssen entgegen Planung in Blitzschutz eingebunden werden. Der Gesamtcharakter des Auftrags wird durch die Änderungen nicht verändert. Somit liegen Änderungen nach §132 Abs. 2 Nr. 2 vor. Die Nachtragsleistungen sind eng mit den anderen Elektro- bzw. Blitzschutz- und Trassenbauarbeiten verzahnt. Eine separate Vergabe an einen anderen AN ist technisch nicht sinnvoll und mit erheblichen Schwierigkeiten für den öffentlichen AG verbunden.