Stromausschreibung Kreis Segeberg 2022 Referenznummer der Bekanntmachung: 2021LF000010
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Segeberg
NUTS-Code: DEF0D Segeberg
Postleitzahl: 23795
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kubus-mv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stromausschreibung Kreis Segeberg 2022
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Liegenschaften des Kreises Segeberg für das Jahr 2022
Gesamtmenge: ca. 2.403.734 kWh
Teillos 1 Kreis Segeberg
Lieferstellen gemäß Leistungsverzeichnis des Auftraggebers
Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien für die Abnahmestellen des Kreises Segeberg,
Lieferzeitraum: 01.01.2022 bis 31.12.2022
Liefermenge: ca. 639.983 kWh
Der Angebotspreis ist in Euro (€) pro Kilowattstunde (kWh) anzugeben!
Teillos 2 Kreis Segeberg
Lieferstellen gemäß Leistungsverzeichnis des Auftraggebers
Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien für die Abnahmestellen des Kreises Segeberg,
Lieferzeitraum: 01.01.2022 bis 31.12.2022
Liefermenge: ca. 1.763.751 kWh
Der Angebotspreis ist in Euro (€) pro Kilowattstunde (kWh) anzugeben!
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Teillos 1 Kreis Segeberg
Ort: Bad Segeberg
NUTS-Code: DEF0D Segeberg
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Teillos 2 Kreis Segeberg
Ort: Bad Segeberg
NUTS-Code: DEF0D Segeberg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Diese Ausschreibung wurde ausschließlich elektronisch über „Deutsche-eVergabe“ durchgeführt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).