IT-basiertes kommunales Dienstleistungszentrum (IKDZ) - Vergabeverfahren "Cloud-Service-Leistungen" Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-03-001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wurzen
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04808
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wurzen.de
Abschnitt II: Gegenstand
IT-basiertes kommunales Dienstleistungszentrum (IKDZ) - Vergabeverfahren "Cloud-Service-Leistungen"
Der Aktionsraum "Wurzener Land", der aus den Kommunen Wurzen, Lossatal, Bennwitz und Thallwitz besteht, hat das Kooperationsprojekt "IT-gestütztes interkommunales Dienstleistungszentrum" (IKDZ) gestartet. Im Rahmen dieses Pilotprojekts soll eine gemeinsame IT-Plattform die Verwaltungen in die Lage versetzen, den Schwerpunkt auf die Eingangsdaten (Außensicht: Anträge, Rechnungen etc.) und die Ausgangsdaten (Auskünfte, Aufträge, Bescheide etc.) zu lenken. Mittels geeigneter Standardisierung sollen Prozesse automatisch bearbeitet werden und notwendige manuelle Eingriffe auf ein notwendiges Maß eingeschränkt werden.
Vorliegend werden die Cloud-Service-Leistungen ausgeschrieben (u.a. Herbeiführung der technischen Betriebsbereitschaft der RathausCloud durch u.a. Schaffung und Bereitstellung der geeigneten Betriebsstrukturen, Infrastruktursoftware und Betriebstools; die Durchführung des technischen Betriebs der RathausCloud, u.a. Support, Wartung und Pflege).
Der Aktionsraum "Wurzener Land", der aus den Kommunen Wurzen, Lossatal, Bennwitz und Thallwitz besteht, hat das Kooperationsprojekt "IT-gestütztes interkommunales Dienstleistungszentrum" (IKDZ) gestartet. Im Rahmen dieses Pilotprojekts soll eine gemeinsame IT-Plattform die Verwaltungen in die Lage versetzen, den Schwerpunkt auf die Eingangsdaten (Außensicht: Anträge, Rechnungen etc.) und die Ausgangsdaten (Auskünfte, Aufträge, Bescheide etc.) zu lenken. Mittels geeigneter Standardisierung sollen Prozesse automatisch bearbeitet werden und notwendige manuelle Eingriffe auf ein notwendiges Maß eingeschränkt werden.
Vorliegend werden die Cloud-Service-Leistungen ausgeschrieben.
Der Auftragnehmer hat folgende Erfolge herbeizuführen:
- Herbeiführung der technischen Betriebsbereitschaft der RathausCloud durch u.a. Schaffung und Bereitstellung der geeigneten Betriebsstrukturen, Infrastruktursoftware und Betriebstools (inkl. notwendiger Anpassungs-/ Konfigurationsleistungen etc.); die Beschaffung der vorgenannten Elemente obliegt dem Auftragnehmer (im Hinblick auf diese Leistung erfolgt eine Abnahme)
- die Durchführung des technischen Betriebs der RathausCloud, d.h. Bereitstellung der RathausCloud und Aufrechterhaltung der Betriebsleistung, für den vertraglich vereinbarten Zeitraum, inkl. Support, Wartung und Pflege (laufender Betrieb und technische Betreuung der RathausCloud)
Die RathausCloud soll dazu dienen, um die parallel durch einen anderen Auftragnehmer entwickelten Fachanwendungen (derzeit "verkehrsrechtliche Anordnung" und "Gewerbeverfahren") den Nutzern zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer des vorliegend ausgeschriebenen Auftrags hat sicherzustellen, dass die Plattform auch von den bereits separat beauftragten Softwareentwicklern (Entwickler der Fachanwendungen) genutzt werden kann. Die zur Verfügung zu stellende RathausCloud ist insoweit die Technische Basis des IKDZ.
Der Auftragnehmer muss im Rahmen des weiteren Roll-Outs der RathausCloud auf weitere Kommunen die Einführungsdienstleistungen inkl. des White-Label-Supports übernehmen, wenn und soweit die Auftraggeberin diese optionale Leistung abruft. Es ist eine Skalierbarkeit im Hinblick auf die Anbindung neuer Kommunen und hinsichtlich der Einbindung weiterer (neuer) Fachanwendungen zu gewährleisten.
Wichtiger Hinweis: Die Verantwortung für das IKDZ soll zukünftig - voraussichtlich ab Ende 2021/Anfang 2022 - von einer derzeit noch in Gründung befindlichen Genossenschaft (Genossenschaft IKDZ) übernommen und von dieser ab diesen Zeitpunkt verantwortet werden. Mitglieder dieser der Genossenschaft IKDZ werden neben der Auftraggeberin auch die anderen aktuellen Projektpartner sowie weitere, zukünftig hinzutretende Kommunen als neue Projektpartner sein. Zur Umsetzung dieser Umstrukturierung wird der vorliegende Vertrag seitens der Auftraggeberin auf die Genossenschaft IKDZ übergehen, d.h. an die Stelle der Auftraggeberin wird die Genossenschaft IKDZ treten. Der Auftragnehmer erteilt bereits im Zeitpunkt des Abschlusses dieses Vertrags, d.h. mit Zuschlagserteilung, seine unwiderrufliche Zustimmung dazu, dass die Genossenschaft IKDZ an Stelle der Auftraggeberin den abzuschließenden Vertrag im Ganzen zu einem noch festzulegenden Stichtag (voraussichtlich Ende 2021/Anfang 2022) übernimmt und sämtliche Rechte und Pflichten der Auftraggeberin damit auf die Genossenschaft IKDZ übergehen und die Auftraggeberin im Verhältnis zum Auftragnehmer einerseits frei wird und andererseits keinerlei Ansprüche mehr aus oder auf Grund des vorliegenden Vertrages hat (Vertragsübernahme). Mit der Einreichung des Angebots akzeptiert der Bieter diese vorgesehene Vertragsübernahme.
Der Auftraggeberin steht die einseitige Option der Verlängerung des Vertrags im Hinblick auf den laufenden Betrieb sowie technische Betreuung der RathausCloud zu. Die Option kann zweimal durch die Auftraggeberin ausgeübt werden, wobei sich der Vertrag um jeweils ein Jahr verlängert.
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Auszug aus dem Berufs- bzw. Handelsregister (bei ausländischen Bietern entsprechende Erklärung/Nachweis, die/der der geforderten Angabe vergleichbar ist). Der Auszug darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 3 Monate sein.
2) Erklärung zu den Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (Eigenerklärung, Formblatt 2).
3) Ggf. Bietergemeinschaftserklärung, aus der sich die Firmen der Bietergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfalle und der bevollmächtige Vertreter ergeben (Formblatt 4).
Anmerkung:
Die Auftraggeberin akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (§ 50 VgV). Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise und Erklärungen für sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft vorzulegen. Soweit der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft entsprechend § 47 VgV (Eignungsleihe) auf Ressourcen von anderen Unternehmens zurückgreifen will, sind die vorstehenden Angaben und Erklärungen zu Ziff.1 und 2 auch vom eignungsverschaffenden Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus sind im Fall der Eignungsleihe die Erklärung des Bieters über eine Eignungsleihe (Formblatt 5) und eine unterzeichnete Verfügbarkeitserklärung des eignungsverschaffenden Unternehmens vorzulegen (Formblatt 6). Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, sich im Rahmen der Prüfung der Angebote im Hinblick auf die Eigenerklärungen eines Bieters die entsprechenden Bescheinigungen oder Nachweise von dem Bieter vorlegen zu lassen. Hierfür wird die Auftraggeberin dem Bieter eine angemessene Frist setzen.
1) Nachweis einer branchenüblichen Haftpflichtversicherung: Zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote darf der Nachweis max. 3 Monate alt sein. Nachweis des Bestehens einer Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden in Höhe von mindestens 1 Mio. EUR (zweifach maximiert pro Jahr) oder eine schriftliche Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft zur Erhöhung der Versicherungssumme auf diese Summe oder die Bereitschaft zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung mit entsprechender Versicherungssumme im Auftragsfall.
2) Angabe des Gesamt-Jahresumsatzes, jeweils getrennt für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, Form: Eigenerklärung (Formblatt 2).
3) Angabe des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen (Cloud-Service-Leistungen), jeweils getrennt für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, Form: Eigenerklärung (Formblatt 2).
Anmerkung:
Die Auftraggeberin akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (§ 50 VgV).
Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise und Erklärungen für sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft vorzulegen. Soweit der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft entsprechend § 47 VgV (Eignungsleihe) auf Ressourcen von anderen Unternehmens zurückgreifen will, sind die vorstehenden Nachweise und Erklärungen auch vom eignungsverschaffenden Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus sind im Fall der Eignungsleihe die Erklärung des Bieters über eine Eignungsleihe (Formblatt 5) und eine unterzeichnete Verfügbarkeitserklärung des eignungsverschaffenden Unternehmens vorzulegen (Formblatt 6).
Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, sich im Rahmen der Prüfung der Angebote im Hinblick auf die Eigenerklärungen eines Bieters die entsprechenden Bescheinigungen oder Nachweise von dem Bieter vorlegen zu lassen. Hierfür wird die Auftraggeberin dem Bieter eine angemessene Frist setzen.
1) Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit der o.g. Versicherungssumme oder Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft zur Erhöhung der Versicherungssumme auf die o.g. Summe oder die Bereitschaft zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung mit entsprechender Versicherungssumme im Auftragsfall.
2) Mindest-Gesamtjahresumsatzes in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR jährlich
3) Mindest-Jahresumsatz mit vergleichbaren Leistungen (Cloud-Service-Leistungen) in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR jährlich
Anmerkung: Bei Bietergemeinschaften müssen die gesetzten Mindestbedingungen jeweils durch die Mitglieder der Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt werden.
1) Nennung der Projektverantwortlichen (mind. 3 Personen) und jeweils Einreichung einer Kurzvita mit mindestens den folgenden Angaben: Name, berufliche Qualifikation (Ausbildungs-/ Hochschulabschlüsse; Zertifizierungen); Angabe zur Berufserfahrung im Bereich Cloud-Computing (in Jahren und Monaten)
Form: durch den Bieter zu erstellende Eigenerklärung
2) Angabe zu Referenzen über ausgeführte vergleichbare Aufträge in den letzten drei Kalenderjahren.
Form: Eigenerklärung gemäß Formblatt 3 mit folgenden Angaben: Auftraggeber mit Kontaktdaten (Ansprechpartner, Adresse, Telefon, E-Mail), Name des Referenzprojekts, Funktion des Referenznehmers im Projekt, Leistungszeitraum, Auftragswert, Beschreibung der erbrachten Leistung, insbesondere technische Anforderungen/Besonderheiten (Anzahl der technischen Zugriffe/Nutzer; Verfügbarkeit; Rechteverwaltung; erbrachte Wartung- und Supportleistungen; Skalierbarkeit der Lösung); Angabe, ob das Referenzprojekt eine Cloud mit wechselseitigen Zugriffen (Zugriff durch mind. zwei verschiedene Institutionen) betrifft Die Referenzen müssen in Art, Umfang und Schwierigkeit mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sein.
3) Erklärung zum jährlichen Mittel der Anzahl der Beschäftigten in den letzten drei Geschäftsjahren (Formblatt 2).
4) Erklärung zum jährlichen Mittel der Anzahl der beschäftigten Fachkräfte (Qualifikation Informatiker oder vergleichbar) in den letzten drei Geschäftsjahren (Formblatt 2).
5) Erklärung zur Anzahl der für die Leistungserbringung verfügbaren Supportmitarbeiter, getrennt für die Bereiche (End-)Nutzerbetreuung (Behördenmitarbeiter etc.) sowie Betreuung der Softwareentwickler (Formblatt 2)
6) Erklärung zur technischen Ausstattung (vom Bieter zu erstellende Eigenerklärung).
7) Nachweis einer Zertifizierung nach ISO 9001 oder vergleichbar
8) Nachweis einer ISMS Zertifizierung nach ISO/IEC 27001 oder vergleichbar
9) Nachweis eine cloudspezifischen Gütesiegels, wie bspw. EuroCloud, CSA Star, TÜV Trust IT, oder einer Auditierung nach Anforderungskatalog C5 des BSI oder vergleichbares cloudspezifischen Gütesiegel, vergleichbare cloudspezifische Zertifizierung oder vergleichbare cloudspezifische Auditierung
Anmerkung:
Die Auftraggeberin akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (§ 50 VgV). Bei Bietergemeinschaften sind die Angaben und Nachweise zu Ziff. 3, 4 und 5 für sämtliche Bieter vorzulegen. Soweit der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft entsprechend § 47 VgV (Eignungsleihe) auf Ressourcen von anderen Unternehmens zurückgreifen will, sind die vorstehenden Angaben und Nachweise auch vom eignungsverschaffenden Unternehmen vorzulegen. Darüber hinaus sind im Fall der Eignungsleihe die Erklärung des Bieters über eine Eignungsleihe (Formblatt 5) und eine unterzeichnete Verfügbarkeitserklärung des eignungsverschaffenden Unternehmens vorzulegen (Formblatt 6).
Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, sich im Rahmen der Prüfung der Angebote im Hinblick auf die Eigenerklärungen eines Bieters die entsprechenden Bescheinigungen oder Nachweise von dem Bieter vorlegen zu lassen. Hierfür wird die Auftraggeberin dem Bieter eine angemessene Frist setzen.
1) Die benannten Projektverantwortlichen (mind. 3) verfügen jeweils über mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich Cloud-Computing.
2) Vorlage von mindestens drei vergleichbaren Referenzen.
3) Der Bieter verfügte in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils im Mittel über mind. 10 Fachkräfte (Qualifikation Informatiker oder vergleichbar)
4) Nachweis einer Zertifizierung nach ISO 9001 oder vergleichbar
5) Nachweis ISMS Zertifizierung nach ISO/IEC 27001 oder vergleichbar
6) Nachweis eines cloudspezifischen Gütesiegels, wie bspw. EuroCloud, CSA Star, TÜV Trust IT, oder einer Auditierung nach Anforderungskatalog C5 des BSI oder vergleichbares cloudspezifisches Gütesiegel, vergleichbare cloudspezifische Zertifizierung oder vergleichbare cloudspezifische Auditierung
Anmerkung: Bei Bietergemeinschaften müssen die gesetzten Mindestbedingungen jeweils durch die Mitglieder der Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt werden.
Wichtiger Hinweis: Die Verantwortung für das IKDZ soll zukünftig - voraussichtlich ab Ende 2021/Anfang 2022 - von einer derzeit noch in Gründung befindlichen Genossenschaft (Genossenschaft IKDZ) übernommen und von dieser ab diesen Zeitpunkt verantwortet werden. Mitglieder dieser der Genossenschaft IKDZ werden neben der Auftraggeberin auch die anderen aktuellen Projektpartner sowie weitere, zukünftig hinzutretende Kommunen als neue Projektpartner sein. Zur Umsetzung dieser Umstrukturierung wird der vorliegende Vertrag seitens der Auftraggeberin auf die Genossenschaft IKDZ übergehen, d.h. an die Stelle der Auftraggeberin wird die Genossenschaft IKDZ treten. Der Auftragnehmer erteilt bereits im Zeitpunkt des Abschlusses dieses Vertrags, d.h. mit Zuschlagserteilung, seine unwiderrufliche Zustimmung dazu, dass die Genossenschaft IKDZ an Stelle der Auftraggeberin den abzuschließenden Vertrag im Ganzen zu einem noch festzulegenden Stichtag (voraussichtlich Ende 2021/Anfang 2022) übernimmt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YCKRCNL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363