Neugestaltung der öffentlichen Plätze J.-A. Siemensplatz und Hingstgars Referenznummer der Bekanntmachung: 01-2021-HEL-PL
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Helgoland
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 27498
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.helgoland.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neugestaltung der öffentlichen Plätze J.-A. Siemensplatz und Hingstgars
Helgoland als Ausflugsziel erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Umso wichtiger ist es für die Gemeinde, die Insel nachhaltig attraktiv zu gestalten sowohl für die Besucher als auch für die Bewohner der Insel. Die Gemeinde beabsichtigt daher zum einen, den als zentralen Dreh- und Angelpunkt für die Besucher genutzte J.-A. Siemensplatz im Unterland sowie den etwas versteckt gelegenen Platz Hingstgars im Oberland neu gestalten zu lassen und aufzuwerten. Die Leistungen bis einschließlich der LPH 3 sind bereits abgeschlossen. Anhand dieser Ausschreibung sollen die Leistungen der LPH 4-9 beauftragt werden.
Gemeinde Helgoland Lung Wai 28 27498 Helgoland
Ziel der Planungsleistungen ist es, zwei einladende Verweilorte sowohl für die Helgoländer Einwohner als auch für die Gäste der Insel zu schaffen und zugleich zu einer Auflockerung der umgebenden dichten Wohnbebauung beizutragen.
Für die Umgestaltung der Platzflächen wurden bereits die Erstellung eines ersten Konzeptes beauftragt. Diese bereits erbrachte Planungsleistung schließt mit Fertigstellung der Leistungsphase 3 gemäß HOAI ab.
Die Leistungsphasen 4 bis 9 des Leistungsbildes Freianlagen sollen gemäß HOAI erfolgen. Die entsprechenden Grundleistungen (Anlage 11 zur HOAI) sind vollständig zu erbringen. Zusätzlich werden Besondere Leistungen abgefragt.
Einzelheiten hierzu enthalten die Vergabeunterlagen.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, d. h. zunächst erfolgt nur ein Abruf der Stufe 1 (Leistungsphasen 4-7). Mit Abschluss dieser Stufe werden die politischen Gremien der Gemeinde über die Fortführung entscheiden. Die dann ggfs. abzurufende Stufe 2 beinhaltet die Leistungsphasen 8 und 9. Ein Anspruch auf Beauftragung mit allen oder weiteren Leistungsphasen wird nicht begründet. Zu den Vertragsverlängerungsoptionen vgl. obenZiff. II.2.7.
Bewerber-/Bietergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung abzugeben, die in den Bewerbungsunterlagen enthalten ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fortführung der Planung ab LPH 4 für die Platzflächen Hingstgars und J.-A. Siemensplatz auf Helgoland
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Bewerbungsunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens der Gemeinde Helgoland erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bewerber müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bewerberinformationen.
2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Bewerbungsunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 10.05.2021 über die Vergabeplattform gestellt werden. Die Gemeinde Helgoland behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten.
3. Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten.
4. Teilnahmeanträge sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist sind die Teilnahmeanträge verschlüsselt, so dass die Gemeinde Helgoland keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bewerber steht es jedoch frei, seinen Teilnahmeantrag bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen.
5. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Die Gemeinde Helgoland kann Ausnahmen zulassen.
6. Die Gemeinde Helgoland behält sich vor, unvollständige oder fehlende Nachweise und Unterlagen kurzfristig nachzufordern. Die Bewerber können jedoch nicht auf das Nachfordern vertrauen.
7. Die Gemeinde Helgoland behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber und Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Bewerbungsunterlagen stimmt der Bewerber dem zu.
8. Vergabeunterlagen einschließlich des Vertragswerks, der Leistungsbeschreibung sowie der Zuschlagskriterien werden erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben.
9. Zu Ziffer IV.2.3): Nach Eingang der Teilnahmeanträge und deren Auswertung erhalten die ausgewählten Bewerber voraussichtlich bereits am 24.05.2021 die Vergabeunterlagen mit einer Einladung zu den Verhandlungsgesprächen zugesandt. Die Verhandlungsgespräche sind voraussichtlich in der KW 27/2021 vorgesehen, sofern der Zuschlag nicht auf das Erstangebot erteilt wird. Sie werden auf Helgoland oder - pandemiebedingt abhängig von der aktuellen Situation - per Videokonferenz stattfinden.
10. Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Die Gemeinde Helgoland ihrerseits wird Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
11. Sollte im Laufe des Verfahrens eine bestehende Bewerber-/Bietergemeinschaft ihre Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber/Einzelbieter das Verfahren in Bewerber-/Bietergemeinschaft fortsetzen wollen, so ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung der Gemeinde Helgoland zulässig. Die Einwilligung wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder die Veränderung Auswirkungen auf die Fachkunde und Leistungsfähigkeit hat. Dies gilt entsprechend für Nachunternehmer.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YGXREBB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.