WW04 Großzöbern, Erneuerung Wasserwerk, (Los1) Realisierung Netzersatzanlage Referenznummer der Bekanntmachung: 380000884
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09111
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://zweckverband-fernwasser-suedsachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
WW04 Großzöbern, Erneuerung Wasserwerk, (Los1) Realisierung Netzersatzanlage
Neuerrichtung stationäre Netzersatzanlage 200 KVA; Bau im laufenden Betrieb des Wasserwerkes, koordiniert zu Hoch- und Tiefbauleistungen im Wasserwerk
Großzöbern, DE
Neuerrichtung stationäre Netzersatzanlage 200 KVA; Bau im laufenden Betrieb des Wasserwerkes, koordiniert zu Hoch- und Tiefbauleistungen im Wasserwerk
Zusätzliche Angaben zu
II.2.7) Verbindliche Fristen (= Vertragsfristen) sind folgende als
Vertragsfrist vereinbarte Einzelfristen (1) : Werkszeichnung bis 28.03.2022;
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat mit seinem Angebot zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit eine direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins zur Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsnachweis) nachzuweisen. Der Nachweis der Eignung kann auch durch Eigenerklärung zur Eignung erbracht werden. Auf Verlangen sind die Eigenerklärungen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Weiterhin ist auf Verlangen der Vergabestelle ein aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister oder vergleichbar beizubringen. Der Auszug darf nicht älter als 3 Monate sein. Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben dem Angebot beizulegen: Auftragnehmererklärung zur Einhaltung der Mindestentgelt-Regelungen oder vergleichbar; Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme oder vergleichbar; Freistellungsbescheinigung vom zuständigen Finanzamt oder vergleichbar; Bescheinigung der Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft oder vergleichbar;
Den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahre, so weit dieser Bauleistungen und andere Leistungen
betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils
bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Der Nachweis der
wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit kann wie folgt geführt werden: jeweilige
Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß
dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das
Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich unter:
https://lbb.rlp.de/fileadmin/LBB/2_allgemeines_Bildmaterial_und_Medien/Top_5_Auftragneh
mer/FB_124_VHB_Bund_2017.pdf b) Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis
auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung(EEE) c) Soweit dies zur angemessenen
Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber, Bewerber oder Bieter,
die eine Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung abgegeben haben, jederzeit während
des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der geforderten Nachweise
beizubringen. Vor der Zuschlagserteilung fordert der öffentliche Auftraggeber den Bieter, an
den er den Auftrag vergeben will, auf, die geforderten Unterlagen beizubringen. (3) Des
Weiteren gelten die unter Ziffer VI.3) zusätzliche Angaben aufgeführten „Weiteren Angaben
zu den Teilnahmebedingungen und der Nachweisführung“
Nachweis Referenzen der letzten 3 Jahre über Netzersatzanlagen vergleichbarer Größe und Bauart
Abschnitt IV: Verfahren
Theresenstraße 13, 09111 Chemnitz, Zimmer 318
Bieter und deren Bevollmächtigte
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Leipzig
Land: Deutschland
Auf folgende Punkte wird hingewiesen: Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in der Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.