Gebäudereinigung Hauptverwaltung und Außenbüros der LWB mbH in 04103 Leipzig Referenznummer der Bekanntmachung: 140_LWB_07-2021-0004
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lwb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudereinigung Hauptverwaltung und Außenbüros der LWB mbH in 04103 Leipzig
Durchführung der Unterhalts-, Glas-, Rahmenreinigung sowie Lieferung von dazugehörigem Material
Hauptverwaltung Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH
Wintergartenstraße 4 und
Außenbüros Wintergartenstraße 2 und Querstraße 37 in 04103 Leipzig
Bürogebäudereinigung im 7-geschossigen Büroneubau der Hauptverwaltung der LWB mbH Wintergartenstraße 4 und 2 Außenbüros der LWB mbH Wintergartenstraße 2 und Querstraße 37 in 04103 Leipzig.
Es handelt sich um die Reinigung einer Bruttogrundfläche von ca. 8.500 m² und 5.400 m² Hauptnutzfläche. Die betreffenden Flächen bestehen aus zwei Treppenhäusern, einer Wendeltreppe und zwei Aufzügen, Bodenbelägen ca. 6.300 m² Teppichboden, ca. 1.400 m² Feinsteinzeug/Fliesen/Parkett/PVC/Holz/und beschichtetem Beton. Die zu reinigenden Glasflächen wie Fenster, Oberlichter, Türen und Glaselemente umfassen ca. 5.800 m².
Das Untergeschoss (Kellerbereich/Tiefgarage) ist ebenfalls im Umfang der Reinigungsleistungen enthalten.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht durch den Auftraggeber gekündigt wird. Die Kündigung hat unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf des Festlaufzeit- bzw. Verlängerungszeitraumes zu erfolgen. Eine automatische Verlängerung über den 31.12.2025 hinaus ist nicht möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für die geforderten Eigenerklärungen sind, soweit vorhanden, die beigefügten Formulare zu verwenden:
- Eigenerklärung zur Eintragung in ein Berufsregister des jeweiligen Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist. Bei Eintragungspflicht in das Handelsregister sind Registerort und -nummer anzugeben;
- Eigenerklärung zur Fachkunde hinsichtlich Eintragungen in weitere Berufsregister;
- Eigenerklärung über eine aktuelle Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft;
- Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung nach §§ 123 und 124 GWB begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt;
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine Erklärung abzugeben, in der
- im Auftragsfall die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft erklärt wird;
- alle Mitglieder aufgeführt sind;
- ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist und
- die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird (Formular 234).
Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitgleid einer Bietergemeinschaft separat abzugeben, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Angebot abzugeben. Bedient sich der Bieter/die Bietergemeinschaft eines
Nachunternehmers und beruft er/sie sich auf dessen technische, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit (hierzu ist Formular 235 vorzulegen), so hat
er/sie die Nachweise und Erklärungen in entsprechender Weise auch von den Nachunternehmern mit dem Angebot vorzulegen. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 12 Monate sein.
Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen dritter Nachunternehmen/konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden. Hierzu ist Formular 236 Verpflichtungserklärung auf gesondertes Verlangen einzureichen. Ebenso sind auf gesondertes Verlangen entsprechende Bescheinigungen zur Bestätigung der eingereichten Eigenerklärungen vorzulegen, sofern das Angebot in die engere Wahl kommt.
Die Forderungen bezüglich Bietergemeinschaften, Nachunternehmereinsatz, Rückgriff auf Ressourcen von Drittunternehmen, Gültigkeitsdauer von Nachweisen sowie Nachweiseinreichung gelten auch für die Ziffern III.1.2) und
III.1.3).
Für die geforderten Eigenerklärungen sind, soweit vorhanden, die beigefügten Formulare zu verwenden:
- Eigenerklärung über Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen;
- Eigenerklärung über das Bestehen oder den Abschluss einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens;
- Eigenerklärung über Insolvenzverfahren und Liquidation, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet;
- Eigenerklärung bezüglich der Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen.
Für die geforderten Eigenerklärungen sind, soweit vorhanden, die beigefügten Formulare zu verwenden:
- Eigenerklärung über erbrachte Leistungen aus den letzten 3 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind;
- Eigenerklärung, dass für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen die erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen;
- Eigenerklärung, dass im Auftragsfall ein ausreichend qualifizierter Objektleiter eingesetzt wird;
Der Auftraggeber behält sich hinsichtlich Ziffer III.1.1) bis III.1.3)
die Nachforderung fehlender Nachweise/Erklärungen/
Informationen vor. Der aufgeforderte Bieter hat die
nachgeforderten Unterlagen in diesem Fall innerhalb der
gesetzten Nachreichungsfrist vorzulegen.
Mindeststandard zu Referenzen: Mindestens drei Referenzangaben
Mindeststandard zum Einsatz eines Objektleiters: Qualifikation "geprüfter Objektleiter" oder vergleichbar. Alternativ mindestens 2 Jahre Berufserfahrung.
Siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ca. 3-6 Monate vor Ende der Festlaufzeit oder bei Verlängerung des Verlängerungszeitraums.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind bei der unter Ziffer VI.4.1) benannten Stelle zu rügen. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestensbis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.