Objektplanung Verkehrsanlagen Leistungsphasen 1 und 2 K 8033 Ausbau in Röhrsdorf Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-31-54.2.1.01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Meißen
NUTS-Code: DED2E Meißen
Postleitzahl: 01662
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-meissen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung Verkehrsanlagen Leistungsphasen 1 und 2 K 8033 Ausbau in Röhrsdorf
Objektplanung Verkehrsanlagen Leistungsphasen 1 und 2 K 8033 Ausbau in Röhrsdorf.
Großenhain, DE
Objektplanung Verkehrsanlagen Leistungsphasen 1 und 2 für den Ausbau der Kreisstraße 8033 in Röhrsdorf, Gemeinde Klipphausen.
Es gelten die Vergabebedingungen der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeordnung – VgV) vom 12.4.2016.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektplanung Verkehrsanlagen Leistungsphasen 1 und 2 K 8033 Ausbau in Röhrsdorf
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01067
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
keine
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.ldl.sachsen
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.